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Freitag, 25. Oktober 2013, 13:40

Reiseveranstalter kürzt Reisedauer kurzfristig

Verkürzt sich eine Reise massiv, ist das ein erheblicher Mangel.
Dem Urlauber steht Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu.
Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Quelle und mehr Infos: LVZ-online.de


Das Urteil des LG Hamburg Az.: 313 O 55/11 im Detail
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix