Reiseveranstalter kürzt Reisedauer kurzfristig
Verkürzt sich eine Reise massiv, ist das ein erheblicher Mangel.
Dem Urlauber steht Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu.
Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Quelle und mehr Infos:
LVZ-online.de
Das Urteil des LG Hamburg Az.: 313 O 55/11 im Detail
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."