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1

Dienstag, 1. Oktober 2013, 21:04

Motorschaden am Mietwagen, wer zahlt?

Wer bezahlt einen eventuellen Motorschaden am Mietwagen?

Einige Fragen
- Ist ein Motor oder Elektronikschaden des Mitfahrzeuges abgesichert oder muss dies extra versichert sein?
- Muss der Autovermieter bei einem solchen Falle einen Ersatzwagen stellen?

Über sachkundige Einträge freue ich mich.

Fitschi

Master Amigo

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2

Dienstag, 1. Oktober 2013, 21:08

Was für eine Versicherung wurde abgeschlossen?
Wir haben generell Vollkasko mit sehr wenig oder gar keinen Selbstbehalt, somit ist uns ziemlich egal welchen Schaden die Karre hat.
Aber der Vertrag zählt.
Auf Karpathos z.B. waren die Reifen wegen der schlechte Strassen NIE versichert.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (1. Oktober 2013, 21:12)


3

Dienstag, 1. Oktober 2013, 21:42

Vollkasko! Aber meine Vollkasko für mein privates Fahrzeug zahlt auch keinen Motorschaden. Wie ist das im Mietwagenrecht?

Auch Amigo

unregistriert

4

Dienstag, 1. Oktober 2013, 21:53

...sollte alles in deinem Mietvertrag stehen,Vollkasko ohne SB,unbegrenzt Kilometer,äußere Schäden am Fahrzeug-alles versichert-Reparatur meines platten Reifens musste ich selbst zahlen(USD 4)-wenn die Karre verreckt,aus welchem Grund auch immer-gibt's Ersatz...

Fitschi

Master Amigo

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5

Dienstag, 1. Oktober 2013, 21:54

Du wirst nicht umhin kommen, den Vertrag welchen Du unterschrieben hast zu lesen.........
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Fitschi

Master Amigo

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6

Dienstag, 1. Oktober 2013, 21:55

:pfft:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (1. Oktober 2013, 21:58)


7

Dienstag, 1. Oktober 2013, 22:28

Na ja, so Bedingungen sind ja meistens dehnbar und die Gründe für den Motorschaden Auslegungssache und schwerlich einem Einzelnen zuzuschreiben. Allerdings gab es beispielsweise hier bei Motorschaden einen Vergleich:

Aktuelles zu Mietwagen Deutschland
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sternedieb

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8

Dienstag, 1. Oktober 2013, 22:31

@ cuate

da hat aber der "Mieter" einen Teich durchfahren, was sicher etwas zum Motorschaden beigetragen haben dürfte .... :ironic:

9

Dienstag, 1. Oktober 2013, 22:35

Genau. Auch das war ein Motorschaden.

Und wer grundsätzlich bei Motorschaden zahlen muß, ist hier sehr schwer einzuschätzen.
Fahrlässig oder vorsätzlich. Belegbar oder vermutet. Vertrag hin oder her.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

10

Freitag, 4. Oktober 2013, 23:04

Der Motor steht nicht im Mietvertrag. Das Auto hatte über 100k Kilometer und ist wenige Stunden später verreckt.

11

Samstag, 5. Oktober 2013, 21:03

Es gibt bei Motorschaden am Mietwagen keine "grundsätzliche Haftung".
Derartige Schäden verursachen u.U. so horrende Kosten, dass eine generelle Versicherung die Miete unbezahlbar machen würde.

Ggf. muss der Mieter mangelndes Verschulden nachweisen, Hinweise dazu lassen sich aus der hübschen Formulierung "der Wagen ist verreckt" nicht unbedingt ableiten.

:mööööööp:

Zu beachten ist die Verantwortung des Mieters, relevante Mindestanforderungen zur Vermeidung eines Motorschadens selbst zu kontrollieren (z.B. Ölstand), ebenfalls ausgeschlossen von einer Haftung des Vermieters sind unzulässige Belastungen, wie z.B. zu hohe Zuladung etc.

Ohne jegliche Angaben zur Ursache kann man die Frage schlichterdings nicht beantworten ... ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

12

Samstag, 5. Oktober 2013, 21:13

Prinzipiell sehe ich das auch so. Aber seit wann muß man (in Deutschland) mangelndes Verschulden nachweisen? ?(

Eher ist doch ein Verschulden nachzuweisen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

13

Samstag, 5. Oktober 2013, 21:20

@cuate
In diesem Fall ist es nicht so relevant, wie Du es siehst sondern vielmehr, wie es die Vertragspartner sehen (müssen!) ... :ironic:

Mangelndes Verschulden und dessen Nachweis bedeutet:
Wenn der Vermieter sagt "Motor kaputt, weil unsachgemäß genutzt" wird er den Mieter in Anspruch nehmen wollen.
Dieser muss (ja, auch in Deutschland!) nachweisen, dass der Vorwurf unbegründet ist - notfalls vor Gericht (und das macht wenig Freude!).
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

14

Samstag, 5. Oktober 2013, 21:24

Der kausale Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Schaden und dem letzten Fahrer / Mieter ist vom Fahrzeughalter nachzuweisen. Von daher kann man dem gelassen entgegen sehen. Wenn überhaupt nachweisbares Verschulden, endet das in der Regel mit einem Vergleich. Selbst wenn, wie oben, das Fahrzeug durch einen See gejagt wurde :batsch:

Aber vielleicht gibt es ja noch Hinweise zum Sachverhalt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. Oktober 2013, 21:27)


15

Samstag, 5. Oktober 2013, 21:36

Du täuschst Dich, cuate ... der kausale Zusammenhang wird ggf. hergeleitet, und dann muss der Fahrer erst einmal nachweisen, dass ein solcher nicht besteht - der Vermieter macht sich vorerst mal keinen Kopp drum und fordert.
Das ist gelebte Praxis ... leider! ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

16

Samstag, 5. Oktober 2013, 21:59

Häufig beschränkt sich die Haftung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und selbst da ist die Haftung im Einzelfall zu prüfen.

Beispielsweise bei einem Bedienfehler / Schaltfehler, der zu einem Motorschaden führte, hat der BGH vom 19. 01.2005 - XII ZR 107/01 bestätigt, dass solche Bedienfehler bei einem fremden Fahrzeug nur zur Zahlung des vereinbarten Selbstbehalts führen.

http://openjur.de/u/182943.html

Das nur als Beispiel, wonach Motorschaden alleine längst nicht zur vollen Kostenübernahme durch den Mieter führen muß.
In der Tat wäre es aber hilfreich, weitere Informationen zu bekommen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

17

Samstag, 5. Oktober 2013, 22:31

Dergleichen wurde von mir auch nicht behauptet, und die ganz zentrale Aussage zudem war und ist:
Der Einzelfall ist zu prüfen (= es gibt keine generelle Regulierung der Haftung!).

Die Dabatte ist im Blick auf diie initiierende Frage insofern sinnlos, als "verreckt" keinerlei Schlussfolgerungen bezüglich der Ursache erlaubt und somit jedes "Beispiel" erst einmal nix hilft ...
:mööööööp:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D