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Also wie immer, mit dem Hammer drohen und schon klappt es :)Interessanter Bericht in Finanztest 10/2013
"Es gibt eine sehr wirksame Methode, den Fluggesellschaften, die sich um Entschädigungszahlungen drücken wollen, Beine zu machen: Eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt (LBA).
Dort werden bei Verstößen gegen die EU Fluggastrechte auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet mit Bußgeldern bis 25.000 €. bei jeder (berechtigten) Beschwerde droht ein Bußgeld, das vor allem bei notorischen Gesetzesbrechern, empfindlich gesteigert werden kann und mit Sicherheit über der jeweiligen Entschädigungszahlung liegen dürfte. Und in diesem Verfahren kann sich die Airline im Gegensatz zur Zivilklage keine Zeit lassen bei der Anhörung durch das LBA. Hilfreich (zur Vermeidung hoher Bußgeldzahlungen) für die Fluggesellschaft dürfte der rasche Nachweis der Entschädigungszahlung an den Fluggast sein."
Im konkreten Fall hatte der Fluggesellschaft auf Zeit gespielt und den Fluggast mit einem Viertel der Anspruchzahlungen abspeisen wollen. Nach Einreichung der Beschwerde beim LBA wurde die gesamte Forderung nach bereits einer Woche durch die Airline auf das Konto des Fluggastes überwiesen, ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes bzw, einer Fluggastherlferfirma.
Das kommt davon, wenn man Emoticons nicht so mag ... selbstverständlich waren 36 Monate ironisch gemeint, das ist zuweilen die Dauer von Verfahren in Sachen VO (EG)261/04.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sandrine« (20. September 2013, 00:19)
Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort! Das hört sich ja gut an, da ja noch alles offen ist und eine neue Klage möglich bleibt.@sandrine
Aus Deinen bisher hier beigetragenen Informationen schließe ich, dass die Klage zwar zurückgenommen, aber kein Klageverzicht erklärt wurde.
Damit bingt der Klagevetreter nur zum Ausdruck, sein Gesuch um Rechtsschutz durch das Gericht zurückzuziehen, ist jedoch nicht daran gehindert, seine rechtliche Auffassung in einer erneuten Verhandlung durchsetzen zu lassen.
Die Entscheidungsfindung bezüglich des weiteren Vorgehens ist ziemlich komplex, daher wirst Du wohl ein wenig Geduld mitbringen müssen.
Jedenfalls ist die Klage nicht mit einem Urteil abgewiesen worden, somit kann ggf. in derselben Instanz verhandelt werden.
Möglicherweise prüfen die Bevollmächtigten zunächst Vergleichsfälle und wägen ab, welche Herangehensweise mehr Erfolg verspricht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sandrine« (7. Oktober 2013, 20:52)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (7. Oktober 2013, 21:43)
Tut mir sehr leid, sandrine ... ;(
.........
Wie?
Eine "Kostenberechnung ist noch nicht erfolgt" und woraus ergibt sich scheinbar doch "ein Anspruch auf Auszahlung"?
Und wenn schon: Warum und in welcher Höhe? hmpf
Es liegt kein gerichtlich durchgesetzter Anspruch vor. Daher sagte ich, die Antwort war aus einem Serienbrief, Standardtext ohne wenigsten meine email gelesen zu haben oder den Anhang der Email (Gerichtsprotokoll).
Das ist schwach.....
Und zum Bearbeitungszeitraum (nicht der Verjährungszeitraum von 36 Monaten) kann ich nur sagen, das am 26.08.13 die Verhandlung war, Gerichtsprotokoll 11.09. und da erwarte ich zumindest eine kurze Stellungnahme zur Sache....
ebenfalls schwach....
Habe heute ein Antwort von flightright auf meine letzte Nachfrage vom 4.10.13 erhalten -halt, nicht zu früh freuen! Es war exakt der gleiche Wortlaut- Serienbrief- wie schon zuvor vom gleichen Sachbearbeiter und damit wieder nichts hinsichtlich konkreter zukünftiger Vorgehensweise.Nachtrag:
Deine Forderungen verjähren nicht, sandrine.
Den Bezug habe ich jetzt auch verstanden, wobei ich nicht glaube, dass Deine Email nicht gelesen wurde.
Viel wahrscheinlicher ist, dass die auch nicht sehr häfig in der Situation sind, einen Antrag zurückzuziehen und es dafür keinen Formbrief gibt. Macht die dienstleisterische Performance nicht besser, ich weiß ... aber da hat Dir halt irgendein Sachbearbeiter einen ungefähr passenden Bescheid abgedrückt, weil man zur Sache vermutlich noch nichts sagen kann.
Wie gesagt, 14 Tage sind im Blick auf die üblichen Verfahrensabläufe nicht wirklich lang, vielleicht wäre es das beste, Du meldest Dich noch einmal fernmündlich bei dem Vertragsanwalt. Sofern flightright eine weitere Verfolgung der Causa nicht beabsichtigt, solltest Du ja beizeit Überlegungen anstellen können, welche Maßnahmen für Dich infrage kommen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (8. Oktober 2013, 20:22)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sandrine« (24. April 2014, 21:47)