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21

Donnerstag, 19. September 2013, 11:48

@cuate
Das ist keine "Bewertung von Beiträgen", sondern vielmehr eine ganz persönliche /subjektive Offenlegung meiner Haltung zu einer Diskussion mit eher schütteren Kenntnissen der Ausgangslage und steht m.E. nicht im Widerspruch zum "Sinn eines Forum".
Was sandrine aus der Vielfalt der Stellungnahmen macht, ist natürlich wiederum ihre ganz persönliche Angelegenheit ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

22

Donnerstag, 19. September 2013, 11:50

Interessanter Bericht in Finanztest 10/2013

"Es gibt eine sehr wirksame Methode, den Fluggesellschaften, die sich um Entschädigungszahlungen drücken wollen, Beine zu machen: Eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt (LBA).
Dort werden bei Verstößen gegen die EU Fluggastrechte auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet mit Bußgeldern bis 25.000 €. bei jeder (berechtigten) Beschwerde droht ein Bußgeld, das vor allem bei notorischen Gesetzesbrechern, empfindlich gesteigert werden kann und mit Sicherheit über der jeweiligen Entschädigungszahlung liegen dürfte. Und in diesem Verfahren kann sich die Airline im Gegensatz zur Zivilklage keine Zeit lassen bei der Anhörung durch das LBA. Hilfreich (zur Vermeidung hoher Bußgeldzahlungen) für die Fluggesellschaft dürfte der rasche Nachweis der Entschädigungszahlung an den Fluggast sein."

Im konkreten Fall hatte der Fluggesellschaft auf Zeit gespielt und den Fluggast mit einem Viertel der Anspruchzahlungen abspeisen wollen. Nach Einreichung der Beschwerde beim LBA wurde die gesamte Forderung nach bereits einer Woche durch die Airline auf das Konto des Fluggastes überwiesen, ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes bzw, einer Fluggastherlferfirma. :ironic:
Also wie immer, mit dem Hammer drohen und schon klappt es :)

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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23

Donnerstag, 19. September 2013, 22:53

Das kommt davon, wenn man Emoticons nicht so mag ... selbstverständlich waren 36 Monate ironisch gemeint, das ist zuweilen die Dauer von Verfahren in Sachen VO (EG)261/04.


Wer mag keine Emoticons? Du ? Oder ich weil ich den Ironie Smilie übersehen hatte?

24

Freitag, 20. September 2013, 00:16

Aktenzeichen 3 C 1960/13 (38), Amtsgericht Rüsselheim

Habe heute das Schreiben vom Gericht über die Vertragsanwälte erhalten und zitiere:

Öffentliche Verhandlung, Aktenzeichen 3 C 1960/13 (38), Amtsgericht Rüsselheim
"…..Der Sach-und Streitstand wird mit den Parteivertretern erörtert.

Das Gericht weist auf seine Rechtsprechung hin, wonach das am Frankfurter Flughafen
bestehende Nachtflugverbot sich als außergewöhnlicher Umstand nach Art. 5 Abs 3
VO erweist.

Herr RA ….erklärt sodann: Ich nehme die Klage zurück."

Ich habe flightright eine Kopie heute gesendet obwohl ich davon ausgehen sollte, dass diese Inhalte dort vorliegen.
Ich werde mit flightright weitere Schritte abstimmen und bitte um Verständnis, wenn ich diese hier nicht poste solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Ich danke für die Kommunikation hier und werde auch weiterhin posten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sandrine« (20. September 2013, 00:19)


25

Sonntag, 22. September 2013, 15:54

Ich möchte daran erinnern, dass die flightrightler vermutlich wissen was sie tun, auch ganz ohne unsere tatkräftige Unterstützung. :ironic:

26

Sonntag, 22. September 2013, 18:10

Auch wenn ich das Motiv für das Zitat nicht recht verstehe ... ja, auch in diesem Fall wissen sie was sie tun.
Das Gericht hat seine Absicht mitgeteilt, wegen des eingetreteten Nachtflugverbotes die Airline mit außergewöhnlichen Umständen zu exkulpieren. Diese Entscheidung wird im Rahmen eines anschließenden Verfahrens zumeist nicht geändert. Daher hat der Anwalt das Prozessrisiko offenbar als zu groß betrachtet und die Klage zurückgezogen.

Es ist kein Urteil ergangen, also besteht auch keine Möglichkeit zur Berufung und es bleibt abzuwarten, wie sich die Klägervertretung weiterhin zum Sachstand stellt.
Mit Bezug auf einen anderern Thread zur Thematik: So ein Verfahren kann leider eben doch verlorengehen aus Sicht des Fluggastes ...! ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

27

Donnerstag, 26. September 2013, 17:14

Update Donnerstag 26.0.2013

Update Sachstand - leider keine Neuigkeiten von flightright.


Freitag letzter Woche, 20.09.13 habe ich sowohl den Vertragsanwalt, wie auch flightright zum Sachstand der weiteren Vorgehensweise per Email kontaktiert.
Es liegt bis zum jetzigen Zeitpunkt von beiden Seiten noch keine Antwort zur Frage der weiteren Vorgenhensweise vor.

Es scheint, dass die Bearbeitung doch etwas dauert...

Gruß

28

Freitag, 27. September 2013, 18:25

@sandrine

Aus Deinen bisher hier beigetragenen Informationen schließe ich, dass die Klage zwar zurückgenommen, aber kein Klageverzicht erklärt wurde.
Damit bingt der Klagevetreter nur zum Ausdruck, sein Gesuch um Rechtsschutz durch das Gericht zurückzuziehen, ist jedoch nicht daran gehindert, seine rechtliche Auffassung in einer erneuten Verhandlung durchsetzen zu lassen.

Die Entscheidungsfindung bezüglich des weiteren Vorgehens ist ziemlich komplex, daher wirst Du wohl ein wenig Geduld mitbringen müssen.
Jedenfalls ist die Klage nicht mit einem Urteil abgewiesen worden, somit kann ggf. in derselben Instanz verhandelt werden.
Möglicherweise prüfen die Bevollmächtigten zunächst Vergleichsfälle und wägen ab, welche Herangehensweise mehr Erfolg verspricht.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

29

Freitag, 27. September 2013, 18:44

Danke für die schnelle und informative Antwort!

@sandrine

Aus Deinen bisher hier beigetragenen Informationen schließe ich, dass die Klage zwar zurückgenommen, aber kein Klageverzicht erklärt wurde.
Damit bingt der Klagevetreter nur zum Ausdruck, sein Gesuch um Rechtsschutz durch das Gericht zurückzuziehen, ist jedoch nicht daran gehindert, seine rechtliche Auffassung in einer erneuten Verhandlung durchsetzen zu lassen.

Die Entscheidungsfindung bezüglich des weiteren Vorgehens ist ziemlich komplex, daher wirst Du wohl ein wenig Geduld mitbringen müssen.
Jedenfalls ist die Klage nicht mit einem Urteil abgewiesen worden, somit kann ggf. in derselben Instanz verhandelt werden.
Möglicherweise prüfen die Bevollmächtigten zunächst Vergleichsfälle und wägen ab, welche Herangehensweise mehr Erfolg verspricht.
Vielen Dank für die schnelle und informative Antwort! Das hört sich ja gut an, da ja noch alles offen ist und eine neue Klage möglich bleibt.
Wäre schön, wenn das Incasso flightrigt eine derartige Zwischenmeldung geben würde, was sicher gut für die "Geduld" wäre. Immerhin ist die Verhandlung am 26.08.13 gewesen und das Gerichtsprotokoll am 11.09.13 eingegangen!

Gruß

30

Freitag, 27. September 2013, 20:06

Ich liefere grade noch zwei "r" nach und korrigiere auf "bringt der Klagevertreter" :mööööööp: :ironic:

Ja, sandrine - für Dich als Kläger bleiben durchaus weitere Optionen zur Durchsetzung Deines Anspruchs - zu klären ist hingegen, ob der Weg gemeinsam weitergehen kann.
Juristische Mühlen brillieren nicht unbedingt mit Tempo - seit dem 11.09. hätte allerdings schon mal ein "in Bearbeitung" Feedback tröpfeln können - keine Frage!
Das ist halt leider wohl der Unterschied zwischen ad hoc bezahlten und sich selbst finanzierenden Dienstleistungen ... ;(

Ganz wichtig: Ich mutmaße, mehr ist auf dieser Ebene zurecht nicht möglich.Das kann und will nicht vorgreifen auf Entscheidungen, die Du mit den Partnern zur Wahrnehmung Deiner Interessen triffst!
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

31

Montag, 7. Oktober 2013, 20:51

Update: Flighright antwortet nicht

Ja Lisbeth, Geduld ist hier eine Tugend (oder auch nicht?), denn es sind nun 2 Wochen vergangen, in denen ich 2 x freundlich bei flightright nach dem Sachstand der weiteren Vorgehensweise nachgefragt habe, jedoch leider in dieser Zeit noch keine Antwort in der Sache selbst hierzu erhalten habe (lediglich eine Bestätigung, das die Kostenberechnung noch offen ist und nach deren Abschluss eine Auszahlung erfolgt = Serienbrief und keine Beantwortung meiner Anfrage).

Ich finde dies sehr enttäuschend, da genügend Zeit war, um zumindest eine kurz Bewertung und weiteren Optionen der Vorgehensweise anzusprechen ohne hier abschließend zu beurteilen.

Status 7.10.2013:
  • Die Gerichtsverhandlung war am 26.08
  • Gerichtsprotokoll ist am 11.09.13 eingegangen
  • Anfrage Sachstand der weiteren Vorgehensweise an flightright 20.09.13
  • Antwort flightright mit Serienbrieftext, der nicht dem Sachstand entspricht. 20.09.
  • Erinnerung mit bitte um Sachstand der weiteren Vorgehensweise 4.10.13
  • ....... :denk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sandrine« (7. Oktober 2013, 20:52)


32

Montag, 7. Oktober 2013, 21:35

Tut mir sehr leid, sandrine ... ;(

Allerdings sind 14 Tage tatsächlich keine Zeit in solchen Dingen - auch dann nicht, wenn Du einen Anwalt direkt bevollmächtigst!
Bei der rechtlichen Klärung von Ansprüchen muss man zumeist sehr viel Geduld aufbringen (bis zu 36 Monaten!).
Ich verstehe zwar, dass Deine ziemlich erschöpft ist aber in diesem Fall kannst Du nur Deine Optionen zum Entzug der Bevollmächtigung nutzen - und diese androhen, sofern nicht zum Termin (von Dir bestimmt) ein Angebot zur weiteren Verfolgung der Causa unterbreitet wird.

Wie?
Eine "Kostenberechnung ist noch nicht erfolgt" und woraus ergibt sich scheinbar doch "ein Anspruch auf Auszahlung"? ?(
Und wenn schon: Warum und in welcher Höhe? :verrückt: hmpf
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (7. Oktober 2013, 21:43)


33

Montag, 7. Oktober 2013, 23:50

Tut mir sehr leid, sandrine ... ;(

.........

Wie?
Eine "Kostenberechnung ist noch nicht erfolgt" und woraus ergibt sich scheinbar doch "ein Anspruch auf Auszahlung"? ?(
Und wenn schon: Warum und in welcher Höhe? :verrückt: hmpf

Es liegt kein gerichtlich durchgesetzter Anspruch vor. Daher sagte ich, die Antwort war aus einem Serienbrief, Standardtext ohne wenigsten meine email gelesen zu haben oder den Anhang der Email (Gerichtsprotokoll).
Das ist schwach.....

Und zum Bearbeitungszeitraum (nicht der Verjährungszeitraum von 36 Monaten) kann ich nur sagen, das am 26.08.13 die Verhandlung war, Gerichtsprotokoll 11.09. und da erwarte ich zumindest eine kurze Stellungnahme zur Sache....
ebenfalls schwach....

34

Dienstag, 8. Oktober 2013, 00:29

Ja, aus Sicht der dienstleisterischen Performance - sehr schwach!! ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

35

Dienstag, 8. Oktober 2013, 11:22

Nachtrag:
Deine Forderungen verjähren nicht, sandrine.

Den Bezug habe ich jetzt auch verstanden, wobei ich nicht glaube, dass Deine Email nicht gelesen wurde.
Viel wahrscheinlicher ist, dass die auch nicht sehr häfig in der Situation sind, einen Antrag zurückzuziehen und es dafür keinen Formbrief gibt. Macht die dienstleisterische Performance nicht besser, ich weiß ... aber da hat Dir halt irgendein Sachbearbeiter einen ungefähr passenden Bescheid abgedrückt, weil man zur Sache vermutlich noch nichts sagen kann.
Wie gesagt, 14 Tage sind im Blick auf die üblichen Verfahrensabläufe nicht wirklich lang, vielleicht wäre es das beste, Du meldest Dich noch einmal fernmündlich bei dem Vertragsanwalt. Sofern flightright eine weitere Verfolgung der Causa nicht beabsichtigt, solltest Du ja beizeit Überlegungen anstellen können, welche Maßnahmen für Dich infrage kommen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

36

Dienstag, 8. Oktober 2013, 18:05

Habe heute ein Antwort von flightright auf meine letzte Nachfrage vom 4.10.13 erhalten -halt, nicht zu früh freuen!

Nachtrag:
Deine Forderungen verjähren nicht, sandrine.

Den Bezug habe ich jetzt auch verstanden, wobei ich nicht glaube, dass Deine Email nicht gelesen wurde.
Viel wahrscheinlicher ist, dass die auch nicht sehr häfig in der Situation sind, einen Antrag zurückzuziehen und es dafür keinen Formbrief gibt. Macht die dienstleisterische Performance nicht besser, ich weiß ... aber da hat Dir halt irgendein Sachbearbeiter einen ungefähr passenden Bescheid abgedrückt, weil man zur Sache vermutlich noch nichts sagen kann.
Wie gesagt, 14 Tage sind im Blick auf die üblichen Verfahrensabläufe nicht wirklich lang, vielleicht wäre es das beste, Du meldest Dich noch einmal fernmündlich bei dem Vertragsanwalt. Sofern flightright eine weitere Verfolgung der Causa nicht beabsichtigt, solltest Du ja beizeit Überlegungen anstellen können, welche Maßnahmen für Dich infrage kommen.
Habe heute ein Antwort von flightright auf meine letzte Nachfrage vom 4.10.13 erhalten -halt, nicht zu früh freuen! Es war exakt der gleiche Wortlaut- Serienbrief- wie schon zuvor vom gleichen Sachbearbeiter und damit wieder nichts hinsichtlich konkreter zukünftiger Vorgehensweise.

Der Vertragsanwalt hat mich vor Wochen korrekt informiert und ich habe auch mit der Kanzlei telefoniert, wo mir das Ergebnis des Gerichtstermines erläutert wurde. Das soll positiv erwähnt werden! Der Vertragsanwalt hat mir auch gesagt, dass flightright informiert ist und dort die weitere Vorgehensweise entschieden wird.
Da nichts weiter kam habe ich an den Vertragsanwalt eine email vor Wochen gesendet und dort nachgefragt, wer jetzt für die weitere Vorgehensweise zuständig ist, worauf ich allerdings bis heute keine Antwort bekommen habe.

Die von Dir angesproche Thematik "...beizeiten Überlegungen anstellen können, welche Maßnahmen für Dich infrage kommen" ist selbstverständlich ein Grund, warum ich flightright anmahne mir eine Entscheidung mitzuteilen.
Hier wird auch bald etwas eingeleitet! :D

Gruß

37

Dienstag, 8. Oktober 2013, 20:19

sandrine, flightright behält sich vertragsgemäß vor, das Prozessrisiko "im Laufe des Verfahrens neu zu bewerten"; das betrifft gerade Entscheidungen, wie z.B. die zu Deinem Fall: Eine Rücknahme der Klage in Folge der Ankündigung des zuständigen Gerichts diese abzuweisen.
Gemäß der AGB kann das Unternehmen sodann die Übernahme weiterer Verfahrenskosten ablehnen. Sofern Du Dich für eine Fortsetzung der gerichtlichen Beitreibung entscheidest, geschieht dies dann zu Deinen Kosten und Risiken.

Die Krux ist aus meiner Sicht allerdings dieser Passus 6 der AGB:
(Wenn Sie ohne Prozessfinanzierung den nächsten Verfahrensschritt einleiten wollen, erfolgt dies dann ohne unsere Kostenfreistellungszusage. (s.o.))
Wenn Sie die Forderung durchsetzen, haben Sie die von uns bereits bezahlten Kosten zu erstatten. (???)

Ich interpretiere das so, dass im Falle Deiner dergestalten Entscheidung die bisher von flightright übernommenen Kosten des Verfahrens (einschl. Gericht und Anwalt) im Falle Deines Obsiegens von Dir an das Unternehmen erstattet werden müssten.
In diesem Fall bliebe wohl leider nicht mehr viel für Dich übrig - m.E. zumindest kein Betrag, der Risiko und Aufwand rechtfertigen würde?! - ausgenommen es geht Dir ums Prinzip ...
Im Wesentlichen würde das bedeuten, dass Du mehr oder minder auf Gedeih und Verderb mit der Entscheidung von flightright gehen musst, ansonsten stehen Risiken und Ertragschancen in einem ziemlich krassen Missverhältnis.

Leider habe ich gewisse Zweifel, dass eine(r) der Amig*s schon vergleichbare Erfahrungen beitragen kann, daher rate ich Dir zu einer sehr deutlichen Nachfrage in Sachen Deiner Causa - und zwar nicht per Email! Frage Dich durch bis zu einer leitenden Position, anstatt Dich auf Sachbearbeiterebene mit vorformulierten "Antworten" abspeisen zu lassen, insistiere und sei unbequem!

Meine vorsichtige Einschätzung:
Die wissen genau, was sie machen (wiederholt!) - mit IHREM GELD!
Alles wunderbar, wenn die gewünschte - und wohl weit überwiegende?! - Situation eintritt, dass die Airline zur Zahlung verdonnert wird.
Nicht wunderbar, wenn es holpert im System und der Vertragsnehmer - Du! - nicht befreit ist im Falle einer eigenmächtigen Entscheidung zur prozessualen Einigung.

Ich nehme an, Du hast die AGB gelesen und nicht nur als "angenommen" abgehakt?
Klar ... die Situation ist nicht grade mainstream, ich frage mich aber dennoch, was "eingeleitet werden soll"?
Im Blick auf die vertraglichen Vereinbarungen hast Du imho keine besonders tollen Optionen ... ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (8. Oktober 2013, 20:22)


Epprechtstein

unregistriert

38

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 01:05

Das nenne ich fundiertes Hintergrundwissen und gute Recherche zur Frage! :thumbsup: Wirklich gut von Lisbeth!

39

Donnerstag, 24. April 2014, 21:46

Es ist geschafft, Condor zahlt den vollen Betrag von 1600,- € plus Zinsen und übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten!

Es ist geschafft, Condor zahlt den vollen Betrag von 1600,- € plus Zinsen und übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten!

Und das ging alles recht schnell und problemlos, vorausgesetzt, wie ich lernen musste, man tut das Richtige:

Habe einen Fachanwalt beauftragt; den hier manchmal zitierten Anwalt aus Wiesbaden auch Advocat genannt. Der hat umgehend mit mir kommuniziert und alle Details besprochen und dann die Klage eingereicht. Condor hat auf die Klage des Anwalts keine Einspruch geltend gemacht, Urteil ohne hick hack für den Klkäger mit prompter Zahlung der Forderung an mich. Anwalt erhält von Condor Kostenerstattung. Ich wurde immer von dem Anwalt qualifiziert und zeitnah informiert hatte aber selbst keinerlei Aufwand.
Meine Empfehlung kann daher nur sein: Kein Inkasso sondern ein Fachanwalt mit guter Referenz. Es entstehe keine Kosten und der volle Betrag der Fluggesellschaft plus Zinsen ist Deins!

Danke an das Forum für die Kommunikation und die Hilfe! Ich hoffe, dass die Erfahrung aus dem Fall und die abschließende positive Lösung nun auch anderen hilft!

LG


:cheers:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sandrine« (24. April 2014, 21:47)


40

Donnerstag, 24. April 2014, 21:58

Klasse :TOP: und Danke für Dein Feedback hier !
Freedom's just another word for nothing left to lose...