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1

Montag, 16. September 2013, 12:30

Bei niedrigpreisiger All-inklusive-Reise keine Kündigung des Reisevertrages durch VA

Niedrigpreisige All-inklusive-Reise/lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Reisenden

Lautstarke Auseinandersetzungen zwischen Reisenden im meist alkoholisiertem Zustand bei niedrigpreisigen All-inklusive-Reisen berechtigen den Reiseveranstalter nicht zur Kündigung des Reisevertrages. Die typischerweise alkoholbedingten Verfehlungen des Reisenden sind bei Reisen im unteren Preissegment vom Reiseveranstalter in einem höheren Maße zu tolerieren als bei anderen Pauschalreisen (Leitsatz der NJW-RR-Redaktion).

AG Viersen, Urt. v. 9.4.2013 - 2 C 446/11, NJW-RR 2013,1071

Also haut rein Amig*s :D
Freedom's just another word for nothing left to lose...

2

Montag, 16. September 2013, 12:37

:skeptisch: Gerichtlich autorisiert :prost: :Na warte...: :übel: überspitzt ausgedrückt :shock:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

3

Montag, 16. September 2013, 12:39

Und daraufhin gleich Insolvenz angemeldet? Oder gibt es in Viersen weitere Veranstalter im unterpreisigen Niveau? Sollte es ein Urteil des vermuteten Unternehmens sein, wird der Gast es schwierig haben, Ansprüche aus der Reisekündigung geltend zu machen. Na dann :prost:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sina

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4

Montag, 16. September 2013, 13:07

Ganz nüchtern betrachtet, vermute ich, dass der Veranstalter das Fehlverhalten der Gäste vor Gericht nicht eindeutig nachweisen konnte. Denn der Hotelier hat - auch im Rahmen von Pauschalreisen - immer noch Hausrecht. Macht er davon Gebrauch und setzt Gäste z. B. wegen Trunkenheit und damit verbundener Belästigung von Miturlaubern vor die Tür, bemüht sich der Veranstalter in aller Regel um eine Alternativunterkunft. Können oder wollen die Gäste sich dort auch nicht benehmen, gefährden die eigene Gesundheit und die der Miturlauber und der Veranstalter kann und will keine Verantwortung mehr für die Gäste übernehmen (kippt z. B. ein Gast im Suff vom Balkon, hat der Veranstalter hinterher auch nur Probleme), denke ich sehr wohl, dass eine Kündigung des Reisevertrages im Härtefall zulässig ist.

Ganz unabhängig davon denke ist, dass Benehmen keine Frage des Reisepreises, sondern der Erziehung ist. Bei Aldi verwüste ich ja auch nicht die Regale, nur weil's günstig ist :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5

Montag, 16. September 2013, 13:17

Bei Aldi verwüste ich ja auch nicht die Regale, nur weil's günstig ist :pfft:


Nicht ?( :patschi:
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Epprechtstein

unregistriert

6

Montag, 16. September 2013, 13:18

...ich stelle mir gerade die Gaudi vor, wenn ein türkischer Hotelmanager seinen 2000 "Fünf-Sterne" Gästen aus "verschiedenen Teilen der Welt" den Reisevertag kündigt wegen schlechten Benehmens! :ironie:

Fitschi

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7

Montag, 16. September 2013, 13:30

Wenn ich wenig für die Reise zahle muss ich mich schlecht benehmen und wenn ich viel zahle darf ich normal bleiben? Das ist unfair :kuller:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Katja

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8

Montag, 16. September 2013, 14:31

habe ich das richtig verstanden :denk: ich muss mich bei günstigen Reisen auch selber schlecht benehmen, oder nur das schlechte Benehmen tolerieren ?(

Sina

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9

Montag, 16. September 2013, 14:38

Scheinbar beides :crazy: Und der Veranstalter darf Dich deshalb nicht nach Hause schicken :crazy:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

10

Montag, 16. September 2013, 14:48

Ein Hotelier "kündigt" keinen Reisevertrag, er wirft die Gäste aus dem Hotel (oder lässt werfen) und beruft sich dabei ggf. auf sein Hausrecht - wie bereits Sina schon erwähnte. Dabei spielt der entrichtete Reisepreis eine eher untergeordnete Rolle, und vor allem bei "lässt werfen" kann der diplomatische Rahmen als ausgeschöpft betrachtet werden.
:D

Eine andere Sache ist der Widerspruch gegen die einseitige Kündigung des Veranstalters.
Dabei finde ich es gleichwohl abenteuerlich, dass ein betrunkener Randalierer prozessiert, als auch die Entscheidung, dieses Fehlverhalten gehöre bei preiswerten Reisen zum hinnehmbaren Risiko ...
Mich hätte insofern nicht gewundert, wenn die Entscheidung am 1.4. verkündet worden wäre ... :mööööööp:

Ist bekannt, ob der Veranstalter das Urteil angenommen hat?
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sina

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11

Montag, 16. September 2013, 14:53

Ich glaube, der kann nicht mehr annehmen oder in Revision gehen - Amtsgericht Viersen... könnte Glauch gewesen sein :cool:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

12

Montag, 16. September 2013, 15:13

Nun, im April hätte er es tun können und wäre ggf. das Urteil dann auch nicht rechtskräftig ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

13

Donnerstag, 6. März 2014, 20:55

All-inclusive-Hotels müssen betrunkene Gäste akzeptieren

Urlaubshotels, die ihren Gästen Alkohol in unbegrenzten Mengen gratis anbieten, müssen akzeptieren, dass die Gäste auch mal laut werden. Wenn der Reiseveranstalter die angetrunkenen Gäste vorzeitig aus dem Hotel schmeißen lässt und diese dadurch früher nach Hause reisen müssen, trägt der Veranstalter die Mehrkosten der Rückreise.

Quelle + Details hier bei t-online.de: http://www.t-online.de/reisen/reisemagaz…kzeptieren.html

AG Viersen Az. 2 C 446/11, Urteil vom 09.04.2013
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Fitschi

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14

Donnerstag, 6. März 2014, 21:25

Schön das die Hotels das akzeptieren müssen, aber was ist mit den anderen Gästen?
Welches Mittel haben die gegen lautstarke Miturlauber und was ist wenn die sich auch ganz Alkohol ständig in die Haare kriegen?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

15

Donnerstag, 6. März 2014, 21:29

Die können dann auch Reisemängel geltend machen und den Veranstalter verklagen.... :Günni:

Aber das Urteil liest sich ja dann doch ein bisserl relativierender als die Schlagzeilen. Und wenn ich 500 nochwas Euro p.P. für 18 Tage lese (selbst wenns 2011 war) dann denk ich mir auch noch ein wenig meinen Teil dazu...

16

Donnerstag, 6. März 2014, 21:33

@fitschi

Kommt drauf an:

Katalog-Sprache

Es gibt zwar für Hotelgäste keine Kategorien, aber an der Hotelklassifizierung wurde das dann bemessen.
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Jimi Hendrix

17

Donnerstag, 6. März 2014, 22:05

Hatten wir das nicht hier schon :denk: war doch Glauch...oder ?(


sodele :D Wusste doch, dass wir aktuell sind
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (6. März 2014, 22:09)


18

Donnerstag, 6. März 2014, 22:22

:danke: Dodo. Beide Threads sind jetzt hier zusammengeführt.
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Fitschi

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19

Donnerstag, 6. März 2014, 23:08

Was für nen Fusel kriegt man eigentlich in "Billig AI"
Spiritus? Das entschuldigt vieles.........
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