Der Reiseleiter kann vor Ort sicherlich Einfluss nehmen, dass die Ursache schnellstens behoben wird.
Wobei im hier beurteilten Fall natürlich jede Abhilfe im Grunde schon "zu spät" kommt, auch wenn die Verschmutzung nicht ursächlich gewesen sein muss für die Erkrankung der Urlauber.
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass es sich um einen (seltenen) Unglücksfall gehandelt hat, immerhin ist die fragliche Küstenregion stolzer Träger der Blauen Flagge und achtet sehr auf die Einhaltung der Kriterien.
Interessant wäre die genaue Begründung des Urteils im Blick auf "nicht im Einflussbereich des Veranstalters".
Mich stört schon die missverständliche Headline des Artikels, da wären ein paar Details in der Tat aufschlussreich!
Einen Freibrief sehe ich nicht, es handelt sich um ein einzelnes AG Urteil, dem sicher wenig beispielhafte Wirkung zuzuschreiben ist.
Rechtlich kann die Erkrankung auch als allgemeines Lebensrisiko betrachtet werden, selbst wenn sie tatsächlich Folge der Verschmutzung gewesen sein sollte, was der Kläger aber offenbar nicht nachgewiesen sondern nur behauptet hat.
Analog dazu ist ein herabfallender Palmwedel samt resultierender Verletzung auch kein minderungs- oder schadenersatzfähiger Vorfall, oder ein gebrochener Arm beim Ausrutschen auf dem Kiesstrand.
Die Werbung mit einem sauberen Strand ist zulässig, da der Veranstalter sich auf die Blaue Flagge und ihre Kriterien berufen kann und die Einleitung von Fäkalien nicht "üblich" ist.
Edit: Ooops, freshup schadet nicht ... Danke, Dodo!