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1

Freitag, 6. September 2013, 12:42

Erst keine Starterlaubnis, dann Nachtflugverbot = Ausgleichszahlung

Soll eine Maschine kurz vor dem Einsetzen des Nachtflugverbots starten, muss sie pünktlich abgefertigt werden. Denn bei einer Verspätung kann sie womöglich erst am nächsten Tag starten. Passagieren steht im Falle eines Flugausfalls wegen einsetzendem Nachtflugverbot eine Ausgleichszahlung zu. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 30 C 2290/12)

Quelle und Bericht: LVZ-online.de
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Samstag, 19. April 2014, 23:58

Nachtflugverbot = Ausgleichszahlung?

Das war mein Fall in Frankfurt. Aber: LG Darmstadt hat auch entschieden zu dem selben Flug und begründet:

Einsetzendes Nachtflugverbot ist ein außergewöhnlicher Umstand. Die Klage wurde abgewiesen. Wir sind nun in Revision beim Bundesgerichtshof

Sina

Master Amigo

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3

Sonntag, 20. April 2014, 00:07

Einsetzendes Nachtflugverbot ist ein außergewöhnlicher Umstand.


In meinen Augen ein Widerspruch in sich. Nachtflugverbot sollte bekannt sein, kann mit Zeitpuffer eingeplant werden und ist somit kein "außergewöhnlicher Umstand" wie z. B. technischer Defekt, Witterungsbedingungen, kurzfristiger Streik, etc., der sich von jetzt auf gleich einstellt...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Sonntag, 20. April 2014, 00:14

Nachtflugverbot = Ausgleichszahlung?

Ja, so sehe ich das auch. Aber das LG DA wollte wohl mal der DE helfen, weil ja so viele Pax geklagt haben. und auch noch die, die von der geplanten Destination wieder zurückfliegen wollten! Da an diesem Abend zwei Maschinen betroffen waren, DE 4080 und DE 4236 , waren insgesamt rd,. 1000 Pax betroffen.

Sternedieb

Master Amigo

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5

Mittwoch, 18. Juni 2014, 22:34

Wieder aufgeploppt durch Verlinkung.

Aber das LG DA wollte wohl mal der DE helfen


Hmmm .... spannend - kann bzw. darf man dem LG DA wirklich eine Hilfe für DE nachsagen? Bin gespannt ob es eine Nachricht zum Ergebnis des BGH gibt.

6

Montag, 25. August 2014, 00:06

Hier die Nachricht zum Verfahren vor dem BGH!
DE hat gekniffen und die volle Zahlung der Ausgleichsleistung einschließlich aller Verfahrenskosten angeboten zur Vermeidung eines Urteils! Schönes Ende eines langen Verfahrens.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »reiserechtsexperte« (25. August 2014, 00:08)