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1

Samstag, 31. August 2013, 11:03

Nochmal die Fluggastrechte-VO

Es gibt teilweise Diskussionen über die KM-Berechnung bei Flugreisen gen Kanaren und Azoren.
Da errechnen sich Manche mit irgendwelche tools ihre Entfernung und kommen logischerweise
manchmal auf die Grenze 400.- oder 600.- --- was nun?

Bei innereuropäischen Flügen ist der Anspruch auf diese 400 Euro gedeckelt, Flüge nach Martinique führen daher auch nur zum Anspruch auf 400 Euro bei Annullierung oder großer Verspätung. Gleiches gilt für St. Maarten.

In Art. 7 (1) lit. b VO steht, dass 400 € gefordert werden können

- "bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km" und
- bei anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 - 3500 km!

Bei "innergemeinschaftlichen Flügen" (das sind alle Flüge im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten) können also stets nur 400 € gefordert werden, auch wenn die Enfernung über 3.500 km beträgt.


Nur zur Info!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

2

Samstag, 31. August 2013, 13:12

Wären die Kapverdischen Inseln noch ein autonomes Gebiet des Staates Portugal, könnten Fluggäste nur 400,- € fordern, da es sich dann um einen „innergemeinschaftlichen Flug" i.S.d. Art. 7 Abs. 1 lit. b VO würde.

Fraglich ob es, da seit 1975 eine unabhängige Inselrepublik, so auch gehändelt wird ...

Aber eh wurscht - Fluggastregeln werden ja gerade eh ausgehebelt .....
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Epprechtstein

unregistriert

3

Samstag, 31. August 2013, 13:23

...und was ist mit Freihandelszonen? Entschädigung frei verhandelbar? :patschi:

4

Samstag, 31. August 2013, 13:35

Du wirst lachen, aber darüber stritt ich mich mit einem Reiserechtler ......

Interpretation ist alles
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Samstag, 31. August 2013, 15:05

Die Entfernung FRA - BVC beträgt nach der Großkreisberechnung 4700km und ist somit mit € 600 zu entschädigen.
Und welche Fluggastregeln werden ausgehebelt? ?(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (31. August 2013, 15:11)


6

Samstag, 31. August 2013, 16:14

Die "Neuen" Lisbeth !


Dir stehen immernoch 600.- zu ---- wenn denn ein Richter seit '75 nichts neues davon weiß :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

7

Samstag, 31. August 2013, 16:45

Ich darf aus der Fachliteratur zitieren:

Zum Gebiet der Mitgliedstaaten der EU gehören nach Art. 349, 355 Abs. 1 AEUV die französischen Überseedepartements, die autonomen Regionen Azoren und Madeira sowie die Kanarischen Inseln. Ebenfalls eingeschlossen sind Ceuta und Melilla als spanische Hoheitsgebiete auf afrikanischem Boden und die zu Finnland gehörenden Aland-Inseln.

NICHT zum Gebiet der Mitgliedstaaten der EU zählen Gebiete eines überseeischen Landes oder Hoheitsgebiets, für das nach Art. 355 Abs. 2 AEUV das besondere Assoziierungssystem des Vierten Teils des AEUV gilt. Obwohl diese überseeischen Länder und Hoheitsgebiete von Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich zum Hoheitsgebiet der jeweiligen Mutterländer gehören, falllen sie über Art. 355 Abs. 3 AEUV grundsätzlich (abgesehen von den eingangs genannten Ausnahmen) aus dem Anwendungsbereich des AEUV heraus und sind damit im Verhältnis zur EU in der Situation von Drittländern. Das gleiche gilt für die europäischen Mikrostaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat, für die Faröer Inseln, die Kanalinseln und die insel Man (Hausmann, Europäische Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung und großer Verspätung von Flügen, 2012, Kap. 2 B. V. 2. b, Kap. 4 A. I. 2. Fn. 26).


Alles Klar ...oder :D
Freedom's just another word for nothing left to lose...

8

Samstag, 31. August 2013, 19:57

Die "Neuen" Lisbeth !


Dir stehen immernoch 600.- zu ---- wenn denn ein Richter seit '75 nichts neues davon weiß :ironic:
?( ?( ?(
Mir steht gar nichts zu, denn ich war pünktlich! ( :TOP: )
Die Kapverdischen Inseln sind seit 1975 unabhängig, ergo müsste ein Richter, der seither "nichts Neues weiß" (und das wäre noch nicht mal ein virtueller!) mir anderfalls nur € 400 zusprechen - sofern ich denn glaubte, ihn mit meinem Anliegen bemühen zu müssen?
Wo ist mein Denkfehler?? :verlegen2:

Dein Zitat aus der Fachliteratur ist überaus interessant, betrifft aber wiederum nicht die Kapverden ... oder hab ich was übersehen? ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

9

Samstag, 31. August 2013, 20:33

Nachtrag zu "den Neuen" ... (??)

Veto
Es handelt sich um eine Eingabe, nicht um einen Beschluss - dieser Weg ist noch weit!
Fluggastrechte werden nicht "ausgehebelt", sondern revisioniert - und das ist m.E. auch dringend notwendig.

Zum einen fehlt in manchen Teilen erwiesenermaßen die rechtsverbindliche Festlegung, andere müssen bezüglich der Realisierbarkeit überprüft werden, und was zunächst als Rückschritt erscheint, kann durchaus motivierend wirken.
Eine (insbesondere übergreifende) gesetzgeberische Maßnahme sollte unbedingt an praktischen Erfahrungen gemessen und jederzeit infrage gestellt werden.

Wir müssen aber ja auch nicht im jedem Thread zur VO(EG) 261/04 ungefähr dieselben Charakteristika diskutieren ...
Und weil Deine spezifischen Beiträge überaus informativ sind, möchte ich sie unter keinen Umständen zerlabern und mich über umgebende Aspekte gerne entweder via PN oder im bestehenden Angebot austauschen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

10

Sonntag, 1. September 2013, 00:52

Richtig Lisbeth, ich wollte keine Doktorarbeit draus machen :ironic:

Es ging mir nur um die Innereuropäischen Handhabungen und deren Reichweite.

Dürfte so nicht jedem klar sein.
Freedom's just another word for nothing left to lose...