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Mittwoch, 21. August 2013, 12:38

Überlange Sicherheitskontrolle - Flug weg - Bund haftet

Zumindest in diesem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeichen: 1 U 276/12 vom 12.08.2013 entschied.

"Die Annahme, in dem Rucksack befänden sich möglicherweise gefährliche Gegenstände, sei nicht dadurch entstanden, dass der Kläger gefährlich aussehende Gegenstände mitführte, sondern durch gewisse "Überlagerungen" auf dem Röntgenbild des Kontrollgeräts, hieß es vor Gericht. Deshalb habe der Kläger die Umstände, die den Verdacht begründeten, nicht selbst zu verantworten."

Quelle und Bericht: spiegel.de

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/reis…e-a-917709.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Mittwoch, 21. August 2013, 13:02

Konsequente, m.E. richtige Entscheidung im (in diesem Falle) Sinne des Verbrauchers.

3

Sonntag, 1. September 2013, 09:45

Sprich, wenn man gefährlich aussehende Gegenstände im Rucksack hat, dann haftet man selbst sollte man einen Flug verpassen dadurch? Gibt es hier im Forum oder anderswo eine Liste mit gefährlich aussehenden Gegenständen? Reisen macht kein Spaß mehr :-( Hab auch schon voll den Horrror auf den ersten USA-Trip... :verlegen:

4

Mittwoch, 4. September 2013, 21:53

Gefährlich aussehend ist eine sehr weitläufige Bezeichnung. In den USA sieht vieles gefährlicher aus als z.B. In Europa. ;)

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 376

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

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5

Donnerstag, 5. September 2013, 10:06

Stimmt, in Europa war das Stativ im Koffer kein Thema, in Asien sahen wir uns von Sicherheitsbeamten mit angelegten Gewehren umringt, aber den Flug haben wir doch gekriegt :pfft: In USA hätten sie uns vielleicht erst mal bewegungsunfähig gemacht und danach gekuckt was in dem Koffer ist :denk:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

6

Sonntag, 29. September 2013, 11:36

Schadenersatz wegen Wartezeit bei länger dauerenden Sicherheitskontrolle

Bin bei der aktuellen Ausgabe von Finanztest auf folgendes Urteil gestoßen:

"Mit Urteil vom 12.8.2013 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einem Reisenden, der aufgrund einer länger dauernden Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt seinen Flug nicht mehr erreichte, eine Entschädigung zugesprochen und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts bestätigt."

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.8.2013, Aktenzeichen 1 U 276/12

Mehr dazu hier
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

7

Sonntag, 29. September 2013, 18:44

... das ist allerdings genau das von cuate erwähnte Urteil, revealmap ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

8

Sonntag, 29. September 2013, 19:03

... ich weiß, war in einem anderen Thread, wurde verschoben und ich hatte es vorher hier nicht gefunden. :pfft: :tüte:
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)