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@Sternedieb
... auch wieder nicht ganz!
Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung werden die Anwaltskosten dem Verlierer aufgebrummt - auch die vorgerichtlichen.
Nein, hab ich eben nicht - siehe Zitat ... ;(
NUR, wenn die Ansprüche zuvor schon geltend gemacht wurden und das nicht vom Anwalt!
@Sternedieb
Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung werden die Anwaltskosten dem Verlierer aufgebrummt - auch die vorgerichtlichen.
Leuts, es geht hier doch auch gar nicht drum, wer Recht hat oder nicht, sondern vielmehr um die Gelegenheit, dem Verbraucher die richtigen Schlüsse aus der Entscheidung des AG Hannover zu weisen.
Leuts, es geht hier doch auch gar nicht drum, wer Recht hat oder nicht, sondern vielmehr um die Gelegenheit, dem Verbraucher die richtigen Schlüsse aus der Entscheidung des AG Hannover zu weisen.