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21

Samstag, 10. August 2013, 11:37

Ja KLAR weil FRAUEN sich EINDEUTIG hier eloquent und direkt äußern !!!! Menno :mecker: :hschein:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (10. August 2013, 11:39)


Sternedieb

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22

Samstag, 10. August 2013, 11:45

@Sternedieb
... auch wieder nicht ganz!
Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung werden die Anwaltskosten dem Verlierer aufgebrummt - auch die vorgerichtlichen.



NUR, wenn die Ansprüche zuvor schon geltend gemacht wurden und das nicht vom Anwalt!

23

Samstag, 10. August 2013, 12:19

@Sternedieb
Im vorliegenden Fall haben die Kläger sich bei der Airline "erkundigt", was sie wegen der mehrstündigen Abflugsverzögerung unternehmen könnten und sind von der Airline nicht über ihre Rechte aufgeklärt worden.
Das AG Hannover entschied, die Kläger haben bereits an dieser Stelle zu Recht einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt und nicht erst selbst Beschwerde führen müssen.
Das versuche ich die ganze Zeit zu erklären - denn die Airline ist in dem Augenblick "im Verzug", in dem sie Art. 14 der VO(EU) 261/04 missachtet - i.e. den Fluggast nicht explizit über seine Ansprüche belehrt oder zu einer Beschwerde auffordert.

Anders liegt der Fall, wenn man ein Beschwerdeformular in die Hand gedrückt bekommt. Schaltet man dann sogleich einen Anwalt ein ohne selbst tätig geworden zu sein, liegt "ein Verzug" nicht vor und man bleibt auf den Kosten zunächst sitzen (angenommen, die Beschwerde führt außergerichtlich zu einer Entschädigung).

Lehnt die Airline die Beschwerde jedoch ab und ein Gericht entscheidet, dass keine Exkulpation gegeben ist, sind Anwalts- und Gerichtskosten im vollen Umfang von der Beklagten zu tragen.
Dabei wird ganz sicher kein Gericht bestimmen, dass die Gebühr für eine vom Anwalt geführte Beschwerde bei der Airline "herauszurechnen" sei ... :mööööööp:

Ziemlich komplexe Thematik, aber wie immer sind in rechtlichen Fragen etliche winzige Details maßgeblich.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

24

Samstag, 10. August 2013, 12:30

Ach Lisbeth....genau dieses habe ich - wenn auch kürzer - schon versucht zu vermitteln ;( ;(
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Sternedieb

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25

Samstag, 10. August 2013, 12:35

@ Lisbeth

schön, dass du all das was ich geschrieben habe nun nochmals zusammengefasst hast. :party: :party:

26

Samstag, 10. August 2013, 12:48



NUR, wenn die Ansprüche zuvor schon geltend gemacht wurden und das nicht vom Anwalt!
Nein, hab ich eben nicht - siehe Zitat ... ;(
Im vorliegenden Fall ist allein der Mangel an Aufklärung bereits ausreichend für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, ganz ohne eigenmächtige vorherige Maßnahmen der Kläger (über die reine "Erkundigung" hinaus).

Sorry, ihr könnt noch so mitleidsvoll betonen alles bereits gesagt zu haben - die Unterscheidung auf die es hier ankommt jedenfall ist leider wohl irgendwie an mir vorbeigegangen.

Zudem ist obige Aussage im Blick auf das fragliche Urteil schlicht und einfach falsch.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sternedieb

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27

Samstag, 10. August 2013, 13:05

@ Lisbeth

Ich hatte auf deine Aussage, die ja schlicht und einfach komplett falsch war, geantwortet:

@Sternedieb

Kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung werden die Anwaltskosten dem Verlierer aufgebrummt - auch die vorgerichtlichen.


Und hat somit mit dem im Eingangsposting erwähnten Urteil nichts zu tun :mööööööp:

28

Samstag, 10. August 2013, 13:13

Welche Aussagen meinst Du ?(

"Zudem ist obige Aussage im Blick auf das fragliche Urteil schlicht und einfach falsch."

Ich denke, alles ist hier gesagt .
Freedom's just another word for nothing left to lose...

29

Samstag, 10. August 2013, 14:29

@Sternedieb
Die Aussage ist nicht falsch, sie muss nur im Kontext bleiben - hab ich zudem nochmal spezifiziert.

@Dodo
Die Aussage, die ich zitiert habe ist falsch - wenn auch nur im Bezug auf diesen besonderen Fall. Warum, hab ich wiederum ebenfalls erklärt.


Leuts, es geht hier doch auch gar nicht drum, wer Recht hat oder nicht, sondern vielmehr um die Gelegenheit, dem Verbraucher die richtigen Schlüsse aus der Entscheidung des AG Hannover zu weisen.

Diese lauten:
Wenn die Airline nicht aufklärt und der Betroffene sofort anwaltliche Hilfe beansprucht, sind zusätzlich zur Entschädigungsleistung auch die vorgerichtlichen Kosten für eine Rechtsvertretung zu erstatten.
Informiert sie hingegen den Fluggast über die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, sollte zunächst persönlich eine Beschwerde eingereicht werden und erst im Falle einer Ablehnung der Ausgleichszahlung der Anwalt hinzugezogen werden.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

30

Samstag, 10. August 2013, 14:38

Diese Erklärung war mir bekannt und auch von mir bislang so erörtert ?
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Nate247

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31

Samstag, 10. August 2013, 15:08


Leuts, es geht hier doch auch gar nicht drum, wer Recht hat oder nicht, sondern vielmehr um die Gelegenheit, dem Verbraucher die richtigen Schlüsse aus der Entscheidung des AG Hannover zu weisen.



So ist es!

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es zunächst die Entscheidung eines Amtsgerichts ist und ich nirgendwo lesen konnte, ob das Urteil auch rechtskräftig geworden ist. Oder?

Nach meiner Erfahrung ist ein Verstoß gegen Artikel 14 der Verordnung (also der Aufklärung über die Rechte) gang und gäbe. Gerade auch bei einer Airline mit Sitz in Hannover...
Da könnte man ja noch jemand auf dumme Ideen bringen... Besser die Passagiere am Airport gleich abfangen, beschwichtigen, in 5* Hotels kutschieren und das Buffet servieren :D
Gruß
Nate

32

Samstag, 10. August 2013, 15:22

Im Produktumfeld:
CONDOR und AirBerlin geben bei Verspätungen umgehend ein Beschwerdeformular aus.
Ist Deine Erfahrung Indiz für ein verbreitetes Vorkommen dieses Versäumnisses, war die Erwähnung des Urteils ja nicht gänzlich vergebens ... :ironic:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, m.W. hat die Beklagte auch keine Berufung eingelegt.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

33

Samstag, 10. August 2013, 16:43

Leuts, es geht hier doch auch gar nicht drum, wer Recht hat oder nicht, sondern vielmehr um die Gelegenheit, dem Verbraucher die richtigen Schlüsse aus der Entscheidung des AG Hannover zu weisen.



Jaaaaa bitte! :dackel:
.... hier mitlesen, Schlüsse ziehen und nachverfolgen war schon etwas mühsam durch das ständige hin und her.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

34

Samstag, 10. August 2013, 23:55


Leuts, es geht hier doch auch gar nicht drum, wer Recht hat oder nicht,


...um was dann ?(
Freedom's just another word for nothing left to lose...

35

Sonntag, 11. August 2013, 10:33

@Dodo
... na um den Teil, den Du nicht zitiert hast! :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

36

Sonntag, 11. August 2013, 17:22

Naja ich komme aus der Hotterlie (bin Hofa) und was man da so erlebt ist wirklich... traurig...

37

Sonntag, 11. August 2013, 18:35

Hm ... und was genau sagt uns das im Bezug auf die Fluggastrechte? ?( :denk:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

38

Sonntag, 11. August 2013, 19:31

damit nichts, aber mit Beitrag 2 und 3.

39

Sonntag, 11. August 2013, 19:52

Naja ich komme aus der Hotterlie (bin Hofa) und was man da so erlebt ist wirklich... traurig...





@Reise-Freak,
erklär mir mal bitte was du verstanden hast und was das mit dem Thread zu tun hat? ?(
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

40

Sonntag, 11. August 2013, 20:00

@ Hobbit

die Antwort bekommst du direkt von offizieller Seite.

Reiseleiterin hat auf eine Antwort von Dodo auf die Meinung von Reiseleiterin selbst geantwortet.

Auch wenn dies OT war, so war es schon beim ersten mal OT und es benötigt nicht nochmals nachzufragen, was es mit dem Thema zu tun hat. Sollten wir der Meinung sein, dass es komplett OT ist, werden wir reagieren.

Und wir bei Travelamigos.de werden immer zu neuen Usern freundlich sein und diesen ggf. weiterhelfen, denn jeder hat einmal angefangen.