Alle Passagiere - auch die Lapbabies! - müssen namentlich aufgeführt werden - also mindestens auf dem Ticket (auch etix).
Einen Nachweis hast Du also allemal und zwar ab dem Alter, ab welchem die Airline Babies befördert (zumeist ab 7 Tagen).
Edit:
Einen Nulltarif gibt es praktisch nicht, eine - wenn zuweilen auch minimale! - Gebühr wird von den meisten Airlines auch für Kleinstkinder fällig.
Für das Urteil spielte beispielsweise keine Rolle, ob der Kläger, wie vorgetragen, etwa €80,-- oder nur die von der Beklagten behaupteten €15 bezahlt hat.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (15. August 2013, 20:24)