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1

Freitag, 9. August 2013, 12:54

Auch Kleinkindern stehen Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung/Annullierung zu

Das Landgericht Stuttgart Az.: 13 S 95/12 vom 7.11.2012 hat die Ansprüche auch von Kleinkindern bestätigt.

Voraussetzung ist, dass das Kind eine Buchungsbestätigung besessen hatte, in der es namentlich genannt war und zudem einen - wenn auch reduzierten Preis - gezahlt habe. Dann spielt es auch keine Rolle, ob ein eigener Sitzplatz in Anspruch genommen wurde.

Das Urteil: http://openjur.de/u/609062.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Donnerstag, 15. August 2013, 19:50

Ab welchem Alter bekommt ein Kind eine Buchungsbestätigung?

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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3

Donnerstag, 15. August 2013, 19:57

Auf der Buchungsbestätigung der Eltern sind doch alle Reiseteilnehmer namentlich aufgelistet, bei Kindern ist auch noch das Alter angegeben.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Donnerstag, 15. August 2013, 20:04

Der wesentliche Punkt ist, dass auch für Kinder ohne eigenen Sitzplatz etwas berechnet wurde.

Fliegt das (Klein-) Kind zum "Nulltarif", gibt es auch keine Entschädigung.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Donnerstag, 15. August 2013, 20:19

Alle Passagiere - auch die Lapbabies! - müssen namentlich aufgeführt werden - also mindestens auf dem Ticket (auch etix).
Einen Nachweis hast Du also allemal und zwar ab dem Alter, ab welchem die Airline Babies befördert (zumeist ab 7 Tagen).

Edit:
Einen Nulltarif gibt es praktisch nicht, eine - wenn zuweilen auch minimale! - Gebühr wird von den meisten Airlines auch für Kleinstkinder fällig.
Für das Urteil spielte beispielsweise keine Rolle, ob der Kläger, wie vorgetragen, etwa €80,-- oder nur die von der Beklagten behaupteten €15 bezahlt hat.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (15. August 2013, 20:24)


6

Sonntag, 18. August 2013, 23:43

Also wenn jedes Kind eine Buchungsbestätigung hat, muss es auch entschädigt werden?

7

Sonntag, 18. August 2013, 23:54

Auch wenn mit Buchungsbestätigung, aber ohne Berechnung unterwegs: Wer zum Nulltarif reist, bekommt nichts.
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Jimi Hendrix

8

Montag, 19. August 2013, 00:03

Aber Lisbeth schreibt, daß es bei Kleinkindern keinen Nulltarif gibt. ??????

Epprechtstein

unregistriert

9

Montag, 19. August 2013, 01:19

Schreibt sie nicht! Sie schreibt: "MEIST"...