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Epprechtstein

unregistriert

21

Donnerstag, 1. August 2013, 11:01

Komischerweise gibts zB bei Swingerhotels nie irgendwelche Diskussionen zur Altersgrenze :grin:

Naja...ein HÖCHSTalter wäre da schon angebracht... :patschi:

Andreas J

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22

Donnerstag, 1. August 2013, 11:06

Komischerweise gibts zB bei Swingerhotels nie irgendwelche Diskussionen zur Altersgrenze :grin:

Naja...ein HÖCHSTalter wäre da schon angebracht... :patschi:

:patschi:

Sina

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23

Mittwoch, 7. August 2013, 22:13

Wenn ich mir so die aktuellen Bewertungen vom Sensimar Kemer anschaue, dann scheint das Lehrgeld noch nicht hoch genug gewesen zu sein...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

24

Mittwoch, 7. August 2013, 23:27

Dass es auch anders geht zeigt eine Entscheidung ebenfalls des LG Hannover.
Es wies die Klage eines Vaters ab, der den Ausschluss von Kindern aus dem Hotel als Diskriminierung / Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte befand und gegen den Hotelier klagte.

Aus dem Urteil lässt sich aber auch ableiten, wie stark das Hausrecht bewertet wird.
Sofern der Hotelier also zum Zwecke der Auslastung Familien mit jüngeren Kindern beherbergt (auch entgegen der Zusagen des Veranstalters), ist das bei anderslautender Ausschreibung ein Reisemangel - und nicht mehr! - und mit 20% Reispreisminderung m.E. durchaus angemessen bewertet. Im Durchschnitt wird Lärm am Tage mit einer Minderung von 10, Lärm in der Nacht mit einer von 20% entschädigt.
Damit ist zwar bisher kein "Kinderlärm" bedacht, im Sinne der Angemessenheit passt der Vergleich jedoch.
Insbesondere wenn ein Veranstalter das Hotel nicht in Gänze mit seinen Gästen belegt, muss mit Ausnahmen also durchaus gerechnet werden ... (Beispiel Sensimar Kemer).
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sina

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25

Mittwoch, 7. August 2013, 23:31

Das hatte wir doch schon .

Die Frage ist nur -nutzt der Hotelier sein Hausrecht und hält sich damit an den Vertrag und an sein Verkaufsversprechen - oder prostiuiert er sich und nimmt in buchungsschwachen Zeiten Familien mit Kindern als Lückenfüller her und vergrätzt damit seine eigentliche Zielgruppe?
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Sternedieb

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26

Mittwoch, 7. August 2013, 23:45

Sofern der Hotelier also zum Zwecke der Auslastung Familien mit jüngeren Kindern beherbergt (auch entgegen der Zusagen des Veranstalters), ist das bei anderslautender Ausschreibung ein Reisemangel - und nicht mehr! - und mit 20% Reispreisminderung m.E. durchaus angemessen bewertet. Im Durchschnitt wird Lärm am Tage mit einer Minderung von 10, Lärm in der Nacht mit einer von 20% entschädigt.



Geht es um den Lärm oder geht es darum, dass der Reiseveranstalter falsche Tatsachen "vorgegaukelt" hat?

Epprechtstein

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27

Donnerstag, 8. August 2013, 01:52

Eigentlich geht es vor Gericht! ...um eine gute Begründung! Das weiß auch Lisbeth! Wenn ich von Anfang an meine Klage darauf aufbaue, den Versprechen des VA geglaubt zu haben, Adults only Urlaub zu genießen, und das mein HAUPTGRUND !!!! für die Buchung war, fällt VA ins Bodenlose!!! Dann kommt er wegen Lärm mit 20% nicht raus! gern lasse ich mich eines besseren belehren!

28

Donnerstag, 8. August 2013, 07:28

Nicht vergessen, wir reden von dt. Gerichten! In den Staaten zB wäre der Fall klar.

Aber wenn in D Kinder im Spiel sind - und der Zusammenhang kommt zwangsweise im Pruzess - war's das mit sachlichen Argumenten.
Da werden die Kläger in die gleiche Schublade wie Terroristen oder Autoverkäufer gesteckt :-)

29

Donnerstag, 8. August 2013, 09:55

Ja, das hatten wir schon, allerdings hatte ich die Urteilsbegründung extra noch einmal verlinkt - und mich im weiteren Text darauf bezogen.
Ob nun Hauptgrund oder Nebenaspekt - es geht um eine nicht eingehaltene Zusage des Veranstalters, analog zu Swimmingpool, Balkon, Gartenanlage etc., und da es gewisse Richtlinien in der Bewertung von Mängeln gibt, ist die Entscheidung 20% als ausreichend zu bewerten, wohl durchaus angemessen.
Wie gravierend der Mangel vom Kläger/ Betroffenen eingeschätzt wird, ist eine andere Sache - aber rechtlich bedarf es guten Augenmaßes, und ein nicht nutzbarer Swimmingpool dürfte allgemein als noch gravierender empfunden werden als lärmende italienische Kinder.
Ich benutze bewusst nicht das Wort "vorgegaukelt", denn vermutlich hatte der RV eine Zusage des Hotelier bezüglich des Adults Only Konzeptes und hat nicht wissentlich falsche Versprechungen gemacht.

Das ist die rechtliche Seite - eine andere die moralische:
Sina, es ist nicht mehr die Frage ob "er es tut", er hat es getan.
Sehr wahrscheinlich wurde mit der ursprünglich anvisierten Zielgruppe die Auslastung weit unterschritten und ist es sodann unternehmerisch sinnvoll, ein Konzept zu ändern - auch während des Verkaufs. Sofern der RV sich ausreichend abgesichert hat kann er den Hotelier für den Schaden in Anspruch nehmen, dessen werden sich beide Seite bewusst sein und der Hotelier sein Risiko wohl auf dem Schirm haben.

Es ist vollkommen richtig, das wesentliche Unterbringungsbedingungen nicht erbracht wurden, der RV dafür geradezustehen hat und der Urlauber berechtigt reklamiert. Ob die Beeinträchtigung allerdings so erheblich ist, dass man auf eine erstattungsfähige sofortige Abreise (Abhilfe ist ja praktisch ausgeschlossen, es sei denn man findet und toleriert eine ersatzweise Unterkunft) bestehen kann (ohne eine entsprechende Garantie des Veranstalters, wie sie beispielsweise bei alltours gegeben ist) müsste ggf streitig geklärt werden. Ich für meinen Teil würde jedenfalls eine Rückreise nicht vorverauslagen - es gibt durchaus Urteile, in welchen mit zumindest gleichwertigen Reklamationen gegen den Kläger entschieden wurde. Gleiches gilt für die eigenmächtige Buchung eines alternativen Hotels, sofern der RV die Kostenübernahme nicht schon vor Ort verbindlich zusagt bzw. direkt übernimmt.

Aus rechtlicher Sicht jedenfalls ist ein vorhandenes Kind im Ü16 Hotel analog zum nicht vorhandenen/ nutzbaren Pool zu betrachten und wird das auch in Deutschland so gehandhabt - trotz ggf. moralischer Einwände bezüglich der Haltung der Reklamierenden.

Ganz abgesehen von finanziellen Einbußen sehe ich - wie Sina schon erwähnt hat - den Aspekt der Glaubwürdigkeit und Imagepflege.
AO Bucher sind überwiegend eine treue, solvente und somit gute Klientel - der Veranstalter ist also gut beraten, solche Angebote nur mit Hotels aufzulegen, auf deren Zusagen er sich voll und ganz verlassen kann.
Ich glaube allerdings, dass eine Schmerzgrenze (wenn man es denn so bezeichnen will) nicht durch Reisepreisminderungen herbeiprozessiert werden kann, vielmehr sollte sie mittels Verträgen der Leistungsträger gelegt werden, indem man beispielsweise den Hotelier bei Zuwiderhandlung empfindlich zur Kasse bittet.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (8. August 2013, 09:57)


30

Donnerstag, 8. August 2013, 10:08

"denn vermutlich hatte der RV eine Zusage des Hotelier bezüglich des Adults Only Konzeptes und hat nicht wissentlich falsche Versprechungen gemacht. "

Kann das denn überhaupt passieren, wenn das Hotel explizit zu einer kinderfreien Marke (Sensimar) gehört? Ist es in diesem Fall nicht eher so, dass der RV dem Hotel die entsprechende Auflage erteilt bzw. das Hotel erst in die "Kette" aufnimmt, wenn das Konzept auch umgesetzt ist?

Sternedieb

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31

Donnerstag, 8. August 2013, 10:12

Ist es in diesem Fall nicht eher so, dass der RV dem Hotel die entsprechende Auflage erteilt bzw. das Hotel erst in die "Kette" aufnimmt, wenn das Konzept auch umgesetzt ist?



Bei Sensimar eher nicht, denn die haben sich erst später für ein reines Adults Konzept entschieden.

Sina

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32

Donnerstag, 8. August 2013, 10:35

Dennoch sollte Adults only auch konsequent umgesetzt werden, wenn ein Hotelier sich dazu entschließt, sich so zu vermarkten. Es ist ja nicht so, dass ein Veranstalter hergeht und einfach "ab 16" oder "ab 18" in die Hotelbeschreibung aufnimmt, ohne dass nicht auch ein entsprechender Passus im Hotelvertrag zu finden ist. Natürlich kann jeder Hotelier Zimmerkontingente, die Veranstalter (und Konzeptgeber) A nicht füllt, an Veranstalter B, C, D, etc. verkaufen. Aber die Altergrenze, die im Vertrag mit dem größten und wichtigsten Veranstalter und Konzeptgeber festgelegt wurde, gilt dann auch für alle anderen Veranstalter und auch in anderen Ländern gibt es Paare, die ohne Kinder reisen. Die muss man halt nur gezielt ansprechen.

Jedem Hotelier, der nur ein kleines Stückchen weiter denken kann als von hier bis zu seiner Kaffeetasse, sollte auch klar sein, dass es eben NICHT funktioniert, sich auf dem einen Markt als Adult only - Hotel zu verkaufen und auf dem anderen Markt die Familien anzulocken. Denn schlussendlich treffen die Gäste mit völlig unterschiedlichen Erwartungshaltungen in SEINEM Hotel aufeinander und es gibt Interessenkonflikte, dass es nur so knallt.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

33

Donnerstag, 8. August 2013, 12:03

Beim Sensimar Kemer "passiert´s" jedenfalls, und die Reaktionen sind entsprechend - Sina hatte das ja angesprochen.

Daher bin ich vollkommen ihrer Meinung:
Unterschiedliche Vermarktung - auch bei "großer Not" - wird zwangsläufig nach hinten losgehen - z.B. gibt´s mit den betroffenen Veranstaltern eben keinen Vertrag mehr.

Was ich nicht weiß:
Wie groß der Anteil der Buchungen sein muss, um die Marke Sensimar (ein TUI Produkt) als Konzept obligatorisch zu halten.
Gerade in Kemer hört man, die TUI Buchungen haben nicht ausgereicht und man sei daher zu dem Entschluss gekommen, breiter zu vermarkten.
Ob´s stimmt?

Tatsache ist, dass die Betroffenen mit Sensimar Erwartungen sehr sensibel reagieren.
Vielleicht wird der eine oder andere - bestärkt durch die Entscheidung vom 11. Juli - nun eine Reisepreisminderung geltend machen? Eine gewisse Wirkung auf die künftige Strategie dürfte dabei durchaus wahrscheinlich sein.

Ebenfalls deckend mit meiner Ansicht:
Für das Vertrauen der interessierten Urlauber ist das alles überaus abträglich. Die meisten werden eine Reisepreisminderung nicht als ausreichend betrachten - ganz gleich in welcher Höhe! - und sich von Angeboten abwenden, die ihnen nicht 100% wasserdicht bezüglich des AO Konzeptes erscheinen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (8. August 2013, 12:04)


Sina

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34

Donnerstag, 8. August 2013, 12:16

Wie groß der Anteil der Buchungen sein mus, um die Marke Sensimar (ein TUI Produkt) als Konzept obligatorisch zu halten.


Konzept ist Konzept und das muss eingehalten werden. Wenn ein Hotel sich für ein Hotelkonzept eines Veranstalters entscheidet, dann hat dieser Veranstalter in aller Regel auch den Löwenanteil des Zimmerkontingentes und das Konzept gilt für alle Märkte. Kein Hotelier wird sich ein Veranstalterkonzept "antun", wenn der Veranstalter nur 10% der Zimmer unter Vertrag hat. Normalerweise. Tut es das nicht und die Reklamationen sprechen sich herum, dann bleiben die Buchungen der eigentlichen Zielgrupppe ganz schnell aus, andere Gäste müssen her... und die Katze beisst sich in den Schwanz.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)