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Mittwoch, 7. August 2013, 09:56

AG München Az.: 233 C 1004/13

Flugtickets bei Erhalt genau prüfen

Im verhandelten Fall hatte eine Kundin im Reisebüro telefonisch für sich und ihre Familie Flüge von AYT nach MUC gebucht.
Sie holte die Unterlagen ab und unterschrieb den Vertrag. Erst am Reisetag bemerkte sie in AYT, dass die Tickets fälschlicherweise ab MUC ausgestellt waren.
Die zusätzlichen Kosten von € 1070 verlangte sie vom Reisebüro zurück, da sie ausdrücklich erklärt habe, von AYT nach MUC fliegen zu wollen und nicht umgekehrt.
Das Reisebüro jedoch versicherte, die Kundin habe nichts dergleichen getan und verweigerte die Zahlung.
Zu Recht, wie das Amtsgericht jetzt feststellte - es argumentierte, die Kundin habe auf jedenfall die anderslautende Buchung von MUC nach AYT unterzeichnet und trage somit eine Mitschuld.
Das Urteil ist rechtskräftig, teilte das Gericht mit.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

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