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Mittwoch, 3. Juli 2013, 13:36

ReiseRücktrittskostenVersicherung: Depression kann ausgeschlossen werden

Eine Reiserücktrittsversicherung darf die Zahlung bei psychischen Erkrankungen ausschließen. Eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen sei wirksam und benachteilige den Versicherungsnehmer nicht unangemessen., entschied das Amtsgericht München unter Az.: 172 C 3451/13.

Quelle und Bericht: lvz-online.de http://www.lvz-online.de/lvzreise/reisen…t-b-349732.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Mittwoch, 3. Juli 2013, 16:25

Wie soll man das denn verstehen "... und benachteilige den Versicherungsnehmer nicht unangemessen"? Verstehe ich nicht so ganz. Hört sich an wie "ist nicht schlimm genug" bzw. kein Grund, die Reise abzubrechen oder nicht anzutreten. Na dann Mahlzeit. Das kann ja nicht deren Ernst sein, sondern nur eine Nische um nicht zahlen zu müssen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Urlaubsbiene80« (3. Juli 2013, 16:27)


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Mittwoch, 3. Juli 2013, 16:31

Der Punkt ist ja, dass es im Vertrag (natürlich im Kleingedruckten) ausdrücklich ausgeschlossen war. Da hilft nur, die Versicherung wechseln bzw. vorher nochmal prüfen.
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Jimi Hendrix

4

Mittwoch, 3. Juli 2013, 16:36

Meines Wissens ist es schwierig eine Versicherung zu finden die psychische Erkrankungen nicht ausschliesst. Ich lass mich aber gern eines Besseren belehren :dackel:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

5

Mittwoch, 3. Juli 2013, 16:42

Der Punkt ist ja, dass es im Vertrag (natürlich im Kleingedruckten) ausdrücklich ausgeschlossen war. Da hilft nur, die Versicherung wechseln bzw. vorher nochmal prüfen.

Das ist vollkommen richtig! Dennoch ist die Begründung doch schwer zu akzeptieren. Klar, oftmals liegt vielleicht eine Vorerkrankung vor, aber in manchen Fällen kann das akut aufkommen. Schwerer Unfall oder sonst was.

Die Häufigkeit der Krankheit wird wohl der Grund für den Ausschluss sein. Und natürlich die recht schwierige Diagnose.

6

Mittwoch, 3. Juli 2013, 16:46

Es gibt Versicherungen, die nach vorheriger Abstimmung auch bei erhöhtem Risiko leisten. Ob Depressionen etc. dazu gehören, müsste man sicherlich anfragen. Beispiel aus Versicherungsbedingungen:

Die Versicherung ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn

  • für die versicherte Person/Risikoperson der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war.


  • Für den Fall, dass die versicherte Person/Risikoperson die Versicherung vor Vertragsabschluss über die besondere Risikosituation informiert hat, und diese dem Vertragsabschluss zugestimmt hat, bleibt die Versicherung jedoch zur Leistung verpflichtet.
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Jimi Hendrix

7

Mittwoch, 3. Juli 2013, 16:54

Bei Vorerkrankungen wird es immer sehr schwierig.

8

Mittwoch, 3. Juli 2013, 17:10

Falls ich das richtig verstanden habe hatte der Mann keine Vorerkrankung. Die Depression wurde nach Abschluss der Versicherung diagnostiziert.

Aber O.K. es gab 'ne Ausschlussklausel ...
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt