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Thorben-Hendrik

unregistriert

1

Mittwoch, 3. Juli 2013, 07:14

Flugzeitenänderungen bei LINIENFLÜGEN!

Hallo,

ich kämpfe derzeit mal wieder mit drastisch (4Stunden) geänderten Zeiten bei Linienflügen.......habe aber irgendwie keine Glück passende Urteile dazu zu finden :ratlos:

Habt ihr vielleicht dazu eine Quelle?

Dankeschön! :corräkt:

2

Mittwoch, 3. Juli 2013, 07:28

Ich habe gute Erfahrungen mit EUclaim gemacht. DA musst du dich um nichts kümmern. Die prüfen deinen Flug auf Ansprüche und übernehmen alles inkl. Klageverfahren. Kostet im Verlustfall nichts, aber im Gewinnfall eine Erfolgsbeteiligung. Bietet sich an, wenn man keinen Rechtsschutz oder einen mit SB hat, bzw. schon öfters die Versicherung in Anspruch genommen hat. Da gibt es aber auch noch zumndets einen weiteren etwas günstigeren Anbieter, was die Erfolgsbeteiligung betrifft. Flightright oder so ähnlich.

Ansonsten wimmeln die Airlines ja immer ab, wenn Du als Privatperson schreibst und auf EU Rechte pochst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yoshi« (3. Juli 2013, 07:29)


Thorben-Hendrik

unregistriert

3

Mittwoch, 3. Juli 2013, 07:37

Hallo,

EU recht greift hier nicht.....denn die Änderung ist 6 Monate VOR Abflug und kostenloser Rücktritt wurde angeboten...den will ich aber nicht, denn der Flugpreis ist nun deutlich teurer, ich möchte die Umbuchung auf einen anderen (teureren) Flug....es geht also nicht direkt um Entschädigung.

Aber Danke für den Hinweis!

4

Mittwoch, 3. Juli 2013, 08:50

TH, es war in der Vergangenheit durchaus möglich, sich auf eine andere Airline umbuchen zu lassen. Aber ich meine, ein Urteil gelesen zu haben, dass die Airline dazu nicht verpflichtet ist. War im Rahmen der EU 261/2004 in Bezug auf "Gewährung von Hilfe seitens der Airline". Leider bin ich da momentan auch nicht fündig geworden, was das Auffinden des Urteils betrifft.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Mittwoch, 3. Juli 2013, 09:35

Was für ein Tarif wurde gebucht ? Airline ? Routing ?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (3. Juli 2013, 09:36)


Thorben-Hendrik

unregistriert

6

Mittwoch, 3. Juli 2013, 09:36

Es geht hauptsächlich um eine routing änderung und im Zuge dessen um einen neuen Zubringer, den der alte Zubringer wurde gestrichen....

Problem ist Airline A hat das Ticket verkauft und Airline B hat den Codeshare-Flug gestrichen und nun gibt jeder dem Anderen die Schuld..... :Na warte...: :mecker:

7

Mittwoch, 3. Juli 2013, 09:39

Gib mal genauere Daten. Welche Airline hat das Ticket ausgestellt und welcher Codeshare wurde gestrichen und von wem. Die ausstellende Airline des Tickets ist maßgeblich, verweisen aber sehr oft.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

8

Mittwoch, 3. Juli 2013, 09:44

Ausgestellt: US

Durchführung SK + TG

Gestrichen SK

Neues routing:

LH+TG

Wobei TG derzeit noch außen vor ist weil US keinen Böcke hat mehr Geld bei LH und TG zu investieren weil ursprüngliche Booking-class zu ist und nun € 700.- teurer auf dem freien Markt.
Die wollen, das ich storniere....

9

Mittwoch, 3. Juli 2013, 10:02

Jepp, ist bei Delta oft genauso. Rein rechtlich wirst Du nichts machen können.
Wenn ich etwas Gegenteiliges finde, meld ich mich.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

10

Mittwoch, 3. Juli 2013, 10:19

Das sehe ich nicht so! :shocked:

Rechtlich ist es ein Werkvertrag der zu erfüllen ist! :cool:

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder einseitig Verträge ändert wie es Ihm passt? :cool:

Wenn die nicht noch einlenken werde ich wohl klagen....ist ja genug Zeit.... :mööööööp:

Aber danke für die Hilfe!!! :corräkt: :corräkt: :corräkt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (3. Juli 2013, 10:22)


11

Mittwoch, 3. Juli 2013, 10:24

Ich sehe es ja ebenso :D

Eröffne mal einen Präzedenzfall, falls es ihn noch nicht gibt. Wie gesagt, ich halte mal die Augen offen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

12

Mittwoch, 3. Juli 2013, 10:31

Präzedenzfall ist meiner Meinung nach die TUI und Easyjet Geschichte....wo man sich ja auch jegliche Flugänderungen vorbehalten hatte....um nun auf der Nase liegt....dagegen ist es hier ja NOCH eindeutiger...ich habe eine Entscheidung ausschließlich auf Grund der Flugzeiten getroffen weitere Leistungen gibt es ja nicht und nun will man das einseitig abändern!

13

Mittwoch, 3. Juli 2013, 10:58

Da ging es aber um Pauschalreisen und das OLG Celle hat mit Urteil vom 7.2.2013 - 11 U 82/12 den Reiseveranstalter TUI (nicht die Airlines!)verurteilt, zukünftig die Verwendung solcher Klauseln zu unterlassen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...