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Dienstag, 25. Juni 2013, 19:06

Ankunft im Hotel und überbucht - was nun ?

Hallo,
wir fliegen in 4 wochen ins Defne Dream.
In den Hotelbewertungen liest man nun immer wieder , daß man versucht die Leute wegen angeblicher Überbuchung in ein anderes Defne Haus umzusiedeln.
Muss ich mir das gefallen lassen oder kann ich auf meinem schon im Sept. gebuchten Zimmer bestehen ?
Was würdet ihr da vor Ort tun ?
LG
sternchen

2

Dienstag, 25. Juni 2013, 21:16

hallo
also uns ist es schon zwei Mal passiert.
Beim ersten Mal haben wir es hingenommen und uns im Nachgang beschwert und eine Entschädigung bekommen.
Das war aber nur das eine Mal!!!!!!!!!!!
Vor zwei Jahren wieder - ich hab am Schalter am Flughafen schon drauf bestanden, daß der Herr mit der Agentur telefoniert und mir ein anderes Hotel besorgt - gebucht war Port Side in Evrenseki - bekommen Turan Prince in Göndugdu - ne danke.
Also er erreichte keinen - ich war schon kurz vorm Rückflug - also erst mal in den Bus - im Hotel die Dame an der Rezeption gebeten den RV vorort anzurufen - war schon spät abends - lange Rede kurzer Sinn - am nächsten Tag mit dem Reiseleiter gesprochen - das wir weg wollen - er hat sich bemüht - konnten gegen Aufpreis in ein anderes Hotel - den Aufpreis plus Entschädigung haben wir erstattet bekommen nach dem Urlaub - aber darum geht es ja nicht . der Urlaub fängt so schon mal bescheiden an.
also mein Tipp - nicht einfach hinnehmen - diskutieren - den Reiseleiter ansprechen - ggf. die Agentur vor Ort anrufen oder je nachdem wo du gebucht hast auch mal schnell Dein Reisebüro hier in Deuschland.

Ich bin aber auch der Meinung das wenn du AI gebucht hast - man dir keine HP plus Hotel anbieten kann - genau wie UAI und AI usw.

Die Dame aus meinem Reisebüro - sagt immer nichts gefallen lassen - versuchen - versuchen versuchen - wer kuscht hat weniger Chancen

Drücke Daumen das es bei euch nicht passiert !
Et kütt wie et kütt

3

Dienstag, 25. Juni 2013, 21:25

Info: Da die Thematik nicht türkeispezifisch ist, wurde sie aus dem Türkeiforum hierher verschoben.

4

Dienstag, 25. Juni 2013, 21:40

Ganz klar:
Unter keinen Umständen muss man eine vertraglich nicht übereingekommene Änderung des Hotels akzeptieren.

Testen? ?(
Du hast ggf. 24h Zeit, Dich bezüglicher der Erfüllung zu versichern.
Entspricht das Hotel - ganz gleich aus welchem Grund! - nicht Deinem Geschmack, kannst Du um eine weitere Alternative oder eben um unverzügliche Rückreise ersuchen.
Im zweiten Szenario steht Dir über die Erstattung des gesamten Reisepreises hinaus auch noch ein Schadenersatz für ggf. unnütz aufgebrachte Urlaubszeit zu.
(beispielsweise 36h im Alptraumladen ...).
Glück auf!
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

5

Dienstag, 25. Juni 2013, 21:50

Dazu noch eins. Der Reiseveranstalter verstößt gegen die ihm vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten, wenn er nicht schon bei Erlangung der Kenntnis der Überbuchung eine sofortige Nachricht an den Reisenden gibt. Bei den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten ist es fast ausgeschlossen, dass er selbst von der Situation überrascht wird.

Nichtinformation vor der Abreise bewerten die damit befassten Gerichte in letzter Zeit mit etwa 10 - 15 Prozent des Reisepreises. Ist natürlich vom Einzelfall abhängig und nur ein Richtwert.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:02

@cuate
Minderungen sind die eine Seite - No-Goes die härtere.
Bei effektiven Leistungseinbußen sowieso und beim bloßen Verwechseln ebenfalls, ist man im Nachgang der Reise anspruchsberechtigt - und sei es das versäumte Wiedersehen mit der Leibespalme oder dem Liegestuhlzurechtschieber - man hatte immerhin ein Motiv, genau dieses Hotel zu buchen.
Zumeist wirken aber negative Aspekte wie "getrennte Freunde oder gar Familien", anderer Strandabschnitt, andere Umgebung etc.
Die wenigsten Einschränkungen muss man vorbehaltlos hinnehmen - als maßgeblich für das Gelingen einer Urlaubsreise werden auch sehr persönliche Aspekte betrachtet.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (25. Juni 2013, 22:03)


7

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:03

das sehe ich auch so ..... kaum zu glauben das es kurz vor Ankuft erst klar ist das es überbucht ist.
Wir haben damals ca 900 Euro pro person für die Reise bezahlt und noch mal für die Umbuchung ins andere Hotel 160 Euro zusammen.
Zurückerstattet bekommen haben wir die zugezahlten 160 Euro - und 100 Euro Entschädigung.
da wir in dem neuen Hotel einen so super Resturlaub hatten - waren wir dann mit der Rückzahlung zufrieden - aber der Urlaubstag also der erste und bzw ja auch der zweite waren ja weg- spät angekommen - geärgert - wütend - nächsten Tag auf Reiseleiter warten - ins neue Hotel fahren - wars auch schon wieder Mittag - auf Zimmer warte Koffer auspacken usw. und das bei insg nur neun Tagen - naja
Et kütt wie et kütt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Koellegirl« (25. Juni 2013, 22:04)


8

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:06

Doch, @koellegirl - ist leider nicht so wenig plausibel, da die stop-sales Meldung ggf. vom Hotel kommen muss und der RV ggf. "Opfer" ist ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sternedieb

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9

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:11

da die stop-sales Meldung ggf. vom Hotel kommen muss und der RV ggf. "Opfer" ist



Aber nur ggf. denn hier sind beide selten unschuldig. Ich weiß, dass dies gerne mal propagiert wird und das Ganze den Hotels in die Schuhe geschoben wird. Dies ist aber definitiv nicht so, weil einige RV einfach bei manchen Hotels, das günstig eingekaufte Zimmer für sich beanspruchen und gut. Zig weitere vertragliche Vereinbarungen mal außer 8 gelassen.

10

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:34

Minderungen sind die eine Seite


Ein Ausweichhotel hatte beispielsweise keinen direkten Strandzugang, keine gleichwertige Swimmingpoolanlage und auch hinsichtlich Sport- und Unterhaltungsprogramm sowie Animation, Shows, Diskothek und Mitternachtssnack Defizite. Das Gericht befand eine Minderung von 45% des Reisepreises als angemessen.

Durch die zusätzliche Minderung aufgrund der Verletzung der Informationspflichten, bewertet in diesem Fall mit 15 Prozent, kam es aber erst zu einem Gesamtdefizit von mehr als 50% und somit zu einer Erheblichkeit der Reisebeeinträchtigung. Daraus resultierte der Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Az. 2-24 S 139/07, LG Frankfurt
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11

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:36

....ich hoffe für euch........

wir fliegen in 4 wochen ins Defne Dream.
In den Hotelbewertungen liest man nun immer wieder , daß man versucht die Leute wegen angeblicher Überbuchung in ein anderes Defne Haus umzusiedeln.
.....dass sie nicht auf eure kosten das defne defnem vollkriegen wollen. beobachte mal zur sicherheit die hotelbewertungen des defne defnem in bezug auf gestrandete umbucher. ist zwar nur eine vermutung, beobachten kann aber auch nicht schaden :hschein:
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

Sina

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12

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:48

In diesem Zusammenhang möchte ich ein Beispiel nennen (welches sich aber in sehr ähnlicher Form zigfach wiederholt):

Ein Veranstalter kauft bei einem krisengebeutelten Hotel Zimmer im großen Stil zum Dumpingpreis ein und verkauft sie für das Dreifache des Einkaufspreises (wir reden hier von etwas über € 20,-/ Person/ Nacht für ein 5 - Sterne Hotel in Europa mit AI) weiter. Die Option, das gebuchte Zimmerkontingent zu verkaufen, hatte der Veranstalter bis Ende letzten Jahres. Anfang diesen Jahres war das Kontingent noch nicht ausgeschöpft, die Nachfrage von anderen Veranstaltern aber immens. Insofern hat das Hotel Veranstalter A mitgeteilt "Sorry, Du hast Dein Kontingent trotz des günstigen Einkaufspreises nicht vollständig verkauft, wir haben andere und preislich bessere Angebote von der Konkurrenz und geben daher "Deine" Zimmer vertragsgemäß an den Wettbewerb. Bitte stoppe sofort den Verkauf." Das tut Veranstalter A natürlich nicht, sondern haut nochmal auf die Werbetrommel - und bucht nach der Absage seitens des Hotels munter nochmal 400 Zimmer (und mehr) obendrauf. Der Bitte des Hotels, die dadurch überbuchten Gäste doch bitte im Vorfeld zu informieren, kommt der Veranstalter auch nicht nach und stellt dem Hotel die Gäste im wahrsten Sinne des Wortes in die Lobby. Dann kann der Hotelier sehen, wie er zurechtkommt, Alternativen suchen, etc. und ist am Ende doch der Gelackmeierte, denn die meisten Gäste verfluchen IHN, weil ER sie nicht im Hotel unterbringen konnte. Äußert er sich öffentlich dazu, wird ihm Veranstalter A die Hölle heißmachen - obwohl der eigentliche Auslöser der Überbuchung der Veranstalter ist. Hätte der Anfang des Jahres korrekt reagiert, wäre alles ok.

Aber so ist für den Gast der Hotelier der Sündenbock - dass der Hotelier die Situation von Anfang an abwenden wollte, weiss er ja nicht... :pfft:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

13

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:50

Wurden die meisten ned ins Kumul umquartiert?
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Sina

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14

Dienstag, 25. Juni 2013, 22:53

Keine Ahnung, ist nichts türkisches, sondern nur allgemein gesprochen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

15

Dienstag, 25. Juni 2013, 23:01

:sorry: Sina,
ich meinte mit dem Post superfx :verlegen2:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

superfx

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16

Dienstag, 25. Juni 2013, 23:20

...gehört das kumul denn zu den defne hotels.....

ich meinte mit dem Post superfx
.....?????
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

Sina

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17

Dienstag, 25. Juni 2013, 23:22

Ja, tut es.

Aber jetzt bitte allgemein weiter :püh:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

18

Dienstag, 25. Juni 2013, 23:23

Meines Wissens nach ja. Oder hat sich da was geändert?
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
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superfx

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19

Dienstag, 25. Juni 2013, 23:28

...sorry,....

...wusste ich nicht und habe wieder was dazu gelernt. :thumbsup:
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

20

Dienstag, 25. Juni 2013, 23:28

Mal eine Gegenfrage an Sternchen:

Wie weit würdest Du zur Durchsetzung Deiner berechtigten Ansprüche gehen:

- zähneknirschend die Alternative annehmen und später reklamieren
- dem RV/der Reiseleitung eine ausreichende Frist zur Abhilfe geben
> um dann in ein Hotel deiner Wahl umzuziehen
> um danach bei Nichterfüllung den sofortigen Heimflug zu Lasten des RV anzutreten.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix