Bei der Klage der Verbraucherschützer geht es um Vorauszahlung nicht um einen Sicherungsschein. Wenn die Restzahlung 4 Wochen oder 14 Tage vor Abflug passiert, dann kann die Airline immer noch am Tag des Fluges insolvent sein. Mit diesem Modell könnte das sogar häufiger und auch bei bisher einigermaßen gut gestellten Gesellschaften geschehen.
Dodo, der Sicherungsschein wurde aber nur für Pauschalreisen eingeführt. Eine Fluggesellschaft, die bereits kurz vor der Insolvenz steht würde keine Versicherung absichern. Wenn ich also individuell Flüge buchen möchte, muss ich entsprechend meiner Risikofreude meinen Vertragspartner wählen oder mich eben selbst absichern. Man kann doch nicht jeden theoretischen Fall im Leben absichern.
Was kommt als nächstes? Verpflichtende Garantieleistungen bei kleinen Elektrogeräten für den Fall dass der Hersteller vor Ablauf der Garantie pleite ist? Was wird dann ein 15 € Wasserkocher wohl zukünftig kosten?
Wer aber immer nur den allerniedrigsten Preis zahlen und dennoch keine Einschränkungen im Leistungsumfang möchte und auch keinerlei Risiko eingehen möchte, der hat sich halt einfach von der wirtschaftlichen Realität entfernt. Es gibt keinen Ferrari mit Mobilitätsgarantie für den Preis eines Discounterfahrrads, das muss man einfach mal akzeptieren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »anbaho« (25. Mai 2013, 13:46)