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Mittwoch, 3. April 2013, 14:14

Ersatzhotel Grund zur Kündigung des Reisevertrags

Das Landgericht Frankfurt entschied angeblich unter dem Az.: 2-24 S. 199/11 Urlauber müssen keine andere Unterkunft als die gebuchte akzeptieren. Eine Unterbringung in einem Ersatzhotel auf Grund der Überbuchung des Hotels überbucht wurde als erheblicher Mangel eingestuft. Dieser berechtigt zur Kündigung des Reisevertrages.

Angeblich ist der betroffene Urlauber nicht verpflichtet zu Begründen warum er das Ersatzhotel nicht akzeptiert.

Mehr zu diesem Urteil und dem (abgebrochenen) Urlaub in Hurghada auf >> focus.de <<
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

2

Mittwoch, 3. April 2013, 14:52

Das ist eigentlich nichts Neues ...
Wenn ein Kunde ein Hotel X gebucht hat, kann er ohne weitere Begründung das Hotel Y ablehnen und den Vertrag kündigen. Eine Begründung braucht er nur, wenn er weiterreichendere Forderungen geltend machen will, als die Erstattung der Kosten der Reise - also beispielsweise Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit über die Dauer des tatsächlichen Aufenthaltes hinaus.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

3

Mittwoch, 3. April 2013, 15:34

Da gabs auch schon andere Urteile - letztens das Umbuchen von Adult Only auf ein "normales" Hotel:

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1419127

(leider gibts den kompletten Artikel nicht mehr bei der SZ...)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »urlaub-ohne-kinder« (3. April 2013, 15:41)


4

Mittwoch, 3. April 2013, 20:50

Ist mir eben aufgefallen im Wortlaut der Pressemitteilung:
"Ist das vertraglich vereinbarte Hotel nicht verfügbar, müssen Urlauber keinen minderwertigen Ersatz akzeptieren"?!
Das ist - mit Verlaub! - völliger Quatsch ... sie müssen überhaupt kein anderes Hotel akzeptieren - die Wertigkeit ist vollkommen subjektiv!
Um bei den (offenbar beliebten?!) Autobeispielen zu bleiben:
Bestelle ich einen Mini, will ich keinen GLK - auch wenn der "in jeder objektiven Hinsicht" vielleicht "höherwertig" wäre.
Meine Entscheidung ist bindend und jede Änderung eine Verletzung der vertraglichen Übereinkunft!
Den Einfluss auf die Ansprüche hab ich ja schon erklärt ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

5

Mittwoch, 3. April 2013, 21:14

Ist wohl eher eine journalistische Interpretation.

Mehr Details finden sich hier in Auszügen aus dem Urteil:

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bib…24%20S%20199/11
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Mittwoch, 3. April 2013, 22:55

...und wenn man seine Rechte kennt und die durchsetzen will (mit sofortigem Rückflug droht), ist auf einmal das vorher angeblich überbuchte Hotel doch auf einen vorbereitet und bietet sogar eine bessere Zimmerkategorie an. :D :ironic:

7

Donnerstag, 4. April 2013, 11:59

@Clivia
Das ist ein probates und legitimes Mittel, seine Ansprüche an die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu manifestieren.
Irgendwo hat ein Urlauber berichtet, man habe ihn in das Seaworld verfrachtet, obwohl das Port Side gebucht gewesen sei. Im Falle der Weigerung habe man gedroht, ihn "am Flughafen stehen zu lassen".
:püh:
Das sind Wildwestmethoden und wenn sich das so zugetragen hat, würde ich noch während des Urlaubs einen Anwalt bevollmächtigen, meine Rechte gegenüber dem Veranstalter wahrzunehmen!

Kurz und gut - oder schlecht? - das betraf eine GTI Methode (bzw. ausführend war MTS) und dieses Thema hier nur am Rande.
Ich empfehle aber in diesem Zuge allen Urlaubern sich genauestens zu informieren, was sie sich gefallen lassen müssen und was nicht.
Tritt man selbstbewusst auf und bleibt sachlich, erreicht man ganz sicher mehr als mit einem kleinlauten Einverständnis zu einem Hotel, dass nicht nur eine vollkommen andere Lage als das gebuchte hat!
:shock:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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8

Donnerstag, 4. April 2013, 12:39

Im Falle der Weigerung habe man gedroht, ihn "am Flughafen stehen zu lassen".

:shocked: :Nope: Das muss sich kein Urlauber gefallen lassen. Wenn man wegen einer Überbuchung, etc. auf einen sofortigen Rückflug besteht, dann ist der Veranstalter auch verpflichtet, einen mit der nächstmöglichen Maschine wieder nach Hause zu bringen. Gibt es für den selben Tag keine freien Flüge mehr (z. B. bei Ankunft am späten Abend), muss man u. U. noch eine Nacht im Hotel in kauf nehmen. Aber kein Veranstalter hat das Recht, einen Gast im Flughafen stehen zu lassen.

Es kommt natürlich auch immer ein wenig darauf an, was einem für eine Alternative angeboten wird. Ich denke, kaum jemand wird großartig etwas dagegen haben, bei gleicher Lage anstelle eines Drei- ein Vier - Sterne Hotel der gleichen Hotelkette angeboten zu bekommen und in einem solchen Fall wird ein Richter evtl. auch bezüglich Schadensersatzansprüchen eher etwas sparsamer entscheiden.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

9

Donnerstag, 4. April 2013, 13:23

Bei so einer Chaos-Situation nicht versäumen, den Reisemangel auch schriftlich anzuzeigen und damit dem RV die Gelegenheit geben, innerhalb angemessener Zeit entweder für Abhilfe zu sorgen oder, soweit ihm dies nicht möglich ist, notfalls Eigeninitiative zu ergreifen und den Reisevertrag zu kündigen. Die Dokumentation ist ungemein wichtig für spätere, evtl. erforderliche Maßnahmen nach Rückkehr.

Weigert sich die Reiseleitung vor Ort, empfiehlt sich eine umgehende, schriftliche Mängelanzeige direkt an die Zentrale des Reiseveranstalters.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. April 2013, 13:25)


10

Donnerstag, 4. April 2013, 20:33

Ich möchte gar nicht auf Schadenersatz abheben - es geht zunächst nur um den Anspruch des Urlaubers, sein gebuchtes Hotel bewohnen zu dürfen.
Unmöglich (!!), ihn bei der Ankunft mit den Alternativen "stehenlassen" oder "Ausweichbude nehmen" abzufrühstücken??!! :shock:
Es ist mir ein Anliegen, die Entscheidungen von RV ggf. zu erläutern - in diesem Fall ist die einzige Erläuterung leider "Geht´s noch??".
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

11

Freitag, 5. April 2013, 12:42

Das Urteil ist ein Skandal!

Bezahlt 1700.-

3 Tage geärgert und nach Hause geflogen......und nur 1050.- zurück bekommen! :mecker:

12

Freitag, 5. April 2013, 12:56

Nein T.-H. lies noch mal gründlicher. Das ist die Entschädigung für die nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Der Reisepreis wird in separaten Absätzen behandelt.

Der Veranstalter kann lediglich die 180 und ein paar Kaputte für seine Aufwendungen behalten.

Thorben-Hendrik

unregistriert

13

Freitag, 5. April 2013, 13:04

OKi.........na das hört sich schon besser an! :corräkt: