Die Vorverlegung eines Fluges ist wie eine Annullierung zu behandeln. Weil diese gleichermaßen wie eine Verspätung oder Annullierung die Zeitplanung der Fluggäste beeinträchtige – Reisende haben in dem Fall ebenfalls ein Recht auf Ausgleichszahlung, entschied das
Amtsgericht Hannover unter Az.: 512 C 15244/10
Hier das Urteil:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bib…x.html?id=15185
Nach meiner Sicht ist das Urteil sehr speziell und in gewisser Weise überraschend, weil es einerseits der Airline ankreidete, dass sie über die Emailbenachrichtigung an den Kunden keinen Nachweis beibringen konnte. Diese Benachrichtigung sollte termingerecht mehr als 2 Wochen vor Abflug erfolgt sein. Zudem haben andere Gerichte in solchen Fällen den Gästen nahegelegt, sich vor dem Abflug zeitnah über den Flugtermin zu informieren.
Grundsätzlich aber sehr interessant, werden doch etliche Flüge weniger als 2 Wochen vor Abflug zeitlich ( analog zur Flugverspätung aktuell um mehr als 3 Stunden) verschoben.