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Freitag, 22. März 2013, 13:37

Vorverlegter Flug führte zu Ausgleichszahlung

Die Vorverlegung eines Fluges ist wie eine Annullierung zu behandeln. Weil diese gleichermaßen wie eine Verspätung oder Annullierung die Zeitplanung der Fluggäste beeinträchtige – Reisende haben in dem Fall ebenfalls ein Recht auf Ausgleichszahlung, entschied das

Amtsgericht Hannover unter Az.: 512 C 15244/10
Hier das Urteil: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bib…x.html?id=15185

Nach meiner Sicht ist das Urteil sehr speziell und in gewisser Weise überraschend, weil es einerseits der Airline ankreidete, dass sie über die Emailbenachrichtigung an den Kunden keinen Nachweis beibringen konnte. Diese Benachrichtigung sollte termingerecht mehr als 2 Wochen vor Abflug erfolgt sein. Zudem haben andere Gerichte in solchen Fällen den Gästen nahegelegt, sich vor dem Abflug zeitnah über den Flugtermin zu informieren.

Grundsätzlich aber sehr interessant, werden doch etliche Flüge weniger als 2 Wochen vor Abflug zeitlich ( analog zur Flugverspätung aktuell um mehr als 3 Stunden) verschoben.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

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Sonntag, 24. März 2013, 00:56

Mönsch Cuate, da gräbst Du ja tief :D

Im vorliegenden Fall gab es keine Veranlassung für das Gericht, sich mit Erkundigungspflichten zu befassen.
In andern Fällen kann u. U. eine Erkundigungspflicht des Kunden in Betracht kommen. Aber als eine Generalentschuldigung taugt das nicht.
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Nate247

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Sonntag, 24. März 2013, 21:48

Zumindest hat eine Flugzeitenänderung im Vorfeld (ab 14 Tage) Erwähnung im Entwurf der Novelle der Fluggastrechteverordnung erfahren und soll sanktioniert werden mit einer Ausgleichszahlung...
Gruß
Nate