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1

Mittwoch, 13. März 2013, 23:13

EU plant Reform von Fluggastrechten

Die EU-Kommission wollte die Rechte von Passagieren bei Verspätungen stärken. Doch in der Praxis klappte die Entschädigung kaum. Nun bessert die Brüsseler Behörden an entscheidenden Stellen nach.

Quelle: welt.de Bericht: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/…astrechten.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Mittwoch, 13. März 2013, 23:20

Etwas konkreter. Hier kommt das Memo/13/203 vom 13.03.2013 Überarbeitung der Fluggastrechte - Häufig gestellte Fragen

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-203_de.htm
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Jimi Hendrix

3

Freitag, 15. März 2013, 13:43

Nun bessert die Brüsseler Behörden an entscheidenden Stellen nach.[/url]


Das ist eine totale Mogelpackung und verschlechtert den Stand des Verbrauchers immens!

Künftige Ausgleichszahlung gibt es danach erst innerhalb folgender gestaffelter Grenzen

... - von <3500 km ab mehr als 5 Stunden bei der Ankunft,
- mehr als 9 Stunden bei Flügen von 3500 bis 6000 km und
mehr als 12 Stunden bei Langstrecken über 6000 km.

:thumbdown:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Freitag, 15. März 2013, 18:28

Obwohl der zitierte Text mit der Nachbesserung natürlich nicht mein Kommentar, sondern der Auszug aus welt.de war :ironic: , finde ich die geplanten Änderungen in gewisser Weise angebracht. Ob so, wie der neue Vorschlag (ist ja alles noch in der "Findung") oder vielleicht doch unterschiedlicher gestaffelt. Wobei 3 Stunden in Europa aus meiner Sicht nicht verkehrt sind, in anderen Erdteilen realistisch betrachtet zu kurz sind.

Es ist meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar, wieso einer Airline beispielsweise in Fernost oder in der Karibik nicht eine angemessene Zeit bei einem technischen Defekt eingeräumt werden kann, um die Urlauber so schnell wie möglich nach Hause zu bringen. Bisher waren die 3 Stunden eh schon rum und die Ersatzmaschine konnte auch 36 Stunden auf sich warten lassen. Kostete ohnehin das Gleiche für die Airline. Zukünftig wird sie sich vermutlich bemühen, innerhalb der bspw. 12 Stunden einen neuen Flug zu organisieren, um die Ausgleichszahlung zu vermeiden. Auch, wenn die Kunden in einer Maschine des Wettbewerbs umgebucht werden. In gewissem Sinne ein Vorteil für beide Seiten.

Mal schauen, was von den einzelnen EU-Staaten noch an Änderungswünschen kommt und die Entwicklung beobachten.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (15. März 2013, 18:29)


5

Samstag, 16. März 2013, 11:25

Hey Cuate,

Fernost oder Karibik ?

Und bezüglich Deiner 12 Stunden Theorie ist das natürlich tatwahrhaftig günstiger für die Airlines :hschein:

Was überlegt Airline....einen Schokoriegel nach 2 Stunden, oder einen finanziellen Ausgleich nach 3 Stunden :denk:

Und wenn ich Inländisch bis zu 12 Stunden warten muss, um weiter zu kommen - naja... :ironic:

Aber Du hast vollkommen Recht, abwarten was draus wird :D
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6

Samstag, 16. März 2013, 11:39

Bei allen, auch berechtigten Kritikpunkten, sollte immer die möglichst schnelle Flugverbindung, gerade bei auftretenden Störungen, zum Ziel im Vordergrund stehen. Ist ja ganz nett, so eine Ausgleichszahlung. Lieber will ich ( und die meisten wohl ) halbwegs pünktlich fliegen.

@Dodo

Die 12 Stunden sind - so habe ich das verstanden - nicht für Europaflüge gedacht.
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Jimi Hendrix

7

Samstag, 16. März 2013, 11:46

Diese Eingrenzung für Europaflüge fand ich jetzt nicht :denk: haste evt. einen "eindeutigen" Link, wo man nicht
29 Seiten lesen muss ?
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8

Samstag, 16. März 2013, 11:54

Nöö, das scheint tatsächlich so geplant. Aber nix Genaues weiß man nicht. Innerhalb 12 Stunden in Europa ist ja für die großen Airlines weniger problematisch, für eine Airline, die nur 1x die Woche fliegt schon eine Herausforderung.

Was ich auch noch interessant finde:

Neu ist der Ausgleichsanspruch bei Flügen, deren Abflug weniger als zwei Wochen vor dem ursprünglichen Termin verschoben wird.
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Jimi Hendrix

9

Samstag, 16. März 2013, 12:44

Stimmt, mal schaun was "aus weniger als..." im Endeffekt draus wird :pfft:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (16. März 2013, 12:56)


10

Samstag, 16. März 2013, 16:28

Bei allen, auch berechtigten Kritikpunkten, sollte immer die möglichst schnelle Flugverbindung, gerade bei auftretenden Störungen, zum Ziel im Vordergrund stehen.


Sagst Du das bitte auch dem Herrn Kallas :püh:
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Thorben-Hendrik

unregistriert

11

Dienstag, 19. März 2013, 18:30

Bei allen, auch berechtigten Kritikpunkten, sollte immer die möglichst schnelle Flugverbindung, gerade bei auftretenden Störungen, zum Ziel im Vordergrund stehen. Ist ja ganz nett, so eine Ausgleichszahlung. Lieber will ich ( und die meisten wohl ) halbwegs pünktlich fliegen.


Cuate Deine Rechung geht NICHT auf, denn das setzte voraus, dass Du im Falle des Falles an jemanden bei der Airline gerätst der HIRN UND BEFUGNIS hat!

Die ist heute zu Tage aber zu 99% NICHT mehr der Fall! :übel:
Da irgendwelche Handling Agents OHNE jegliche Kompetenz die Arbeit verrichten (sollen)......gerade live erlebt...da wird einfach NICHTS gemacht und die Sache ausgesessen....ist ja nur der Handling Agent, dem ist es schnurz in 25 Minuten arbeitet der für eine andere Airline.....der Kunde ist dabei absolut machtlos! :cool:

Da bleibt nur die Kohle die möglichst bald und hoch fließt als Trostpflaster......jegliche Verlängerung der Fristen ist eindeutig zu lasten des Kunden und bewirkt gar nix! :thumbdown:

Ich hoffe die derzeitige Regelung bleibt möglichst lange unverändert bestehen, denn die ist inzwischen juristisch ausgelegt und somit weiß der Verbraucher wenigstens wie er mit der Verweigerungshaltung der Airlines umgehen kann.....jegliche Änderung würde unweigerlich wieder von den Airlines ausgenutzt......ich finde die 3 Stunden absolut in Ordnung denn so hat man wenigstens zu Not selbst die Möglichkeit sich mit der Entschädigung sich selbst zu helfen! :cool:

12

Mittwoch, 28. August 2013, 08:41

Überarbeitung der EU Fluggastrechte geplant

Rechtssicherheit bezüglich der "außergewöhnlichen Umstände", abgeänderte Toleranzzeiten ...
Hier eine Zusammenfassung, welche Vorschläge der EU Kommissar Siim Kallas macht.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Epprechtstein

unregistriert

13

Mittwoch, 28. August 2013, 08:59

Gerade der Passus mit den größeren Toleranzzeiten ist für den Laien kaum beurteilbar. Ich könnte mir aber vorstellen, dass mehr Zeit wirklich bedeutet, Probleme ohne "delate" zu lösen. Wäre ja auch von Vorteil. Geld gibt es halt erst nach längerer Wartezeit, so what? Zur Verbraucherfreundlichkeit wird es wohl wieder sehr verschieden interpretiert werden. Mir persönlich ist es aber egal, es sind halt oft Dinge, die nicht kalkulierbar sind. Wenn ich 6 Stunden im Stau stehe, zahlt mir der Ramsauer halt auch nix. Wichtig ist allerdings die Transparenz bei den Entscheidungen der Carrier. Sonst könnte man ja...ein Schelm, der Böses denkt!

14

Mittwoch, 28. August 2013, 09:46

Wichtig ist allerdings die Transparenz bei den Entscheidungen der Carrier. Sonst könnte man ja...ein Schelm, der Böses denkt!
Wie wichtig die Sicherheit der Passagiere genommen wird, zeigt das jüngste Beispiel der CONDOR:
Ungeachtet einer drohenden Entschädigungshöhe von ca. € 82 000 hat sich der Kapitän wegen einer ungewöhnlichen Geruchswahrnehung für eine Sicherheitslandung entschieden. Damit sind noch längst nicht alle Kosten der Maßnahme gedeckt.

Darüber solltens sich auch einmal die Fluggäste Gedanken machen, die Luftverkehrsunternehmen "Gewinnmaximierung" vorwerfen, weil sie bei einem Flug von ca. 3h nur "ein Becherchen Wasser für umme" gereicht bekommen ... und wohl auch ein Schelm hat keinen Anlass, Böses zu denken.
:ironic:

Logischerweise ist es für eine EU Airline auf Mittel- oder Langstrecke praktisch unmöglich, innerhalb der bisher festgelegten 3h Ersatzteile. -crews oder -flugzeuge zu beschaffen, womit eine Staffelung der zu tolerierenden Verspätungsdauer wenigstens hinsichtlich der nur vage bestimmten "außergewöhnlichen Ereignisse" ein wenig mehr Gerechtigkeit geschaffen würde.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Epprechtstein

unregistriert

15

Mittwoch, 28. August 2013, 09:53

...ich finde es auch nicht richtig, dass in diesem Fall entschädigt werden muss! Safety is first!!!

16

Mittwoch, 28. August 2013, 10:01

Kann man so sehen ... wird man sich auf "außergewöhnliche Ereignisse" berufen und nicht damit durchkommen. ;(
Bei einer längeren Toleranzzeit wären die Maßnahmen vermutlich in deren Rahmen abzuwickeln gewesen.

In dem jetztigen sehr engen zeitlichen Rahmen hat die Airline jedoch erst gar keine Chance zur Exkulpation - d.h. auch keine Motivation, die Maßnahmen möglichst zu beschleunigen, da das Kind sowieso im Brunnen ist ...
Insofern wäre das auch für die Verbraucher ein Vorteil.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

17

Mittwoch, 28. August 2013, 10:16

Habe ja schon lange vor dem jetzt stattfindenden Umdenken meine Bedenken hinsichtlich der 3-Stunden-Regelung für europäische und interkontinentale Verbindungen angemeldet. Allerdings würde ich sie für Flüge im Umkreis bis sagen wir mal 1000km als Ansporn stehenlassen. Darüberhinaus sind die angedachten 5 bzw. 12 Stunden sicherlich eine Massnahme, die eine Airline tatsächlich dazu anhalten könnte, entsprechend schnell umzudisponieren. Eben um Ausgleichszahlungen zu vermeiden.

PS: Der Abbruch des Condorfluges ist keine besonders hervorzuhebende Maßnahme der Condor. In solchen Situationen gibt es für die Flugzeugführer keine andere Wahl. Alles andere wäre unverantwortlich, da ein auch evtl. Feuer in der Luft unbeherrschbar wird. Unabhängig davon halte ich die Ausgleichszahlungsforderung, die sicherlich hier und da aufflackert, in diesen Situationen genauso unverantwortlich. Von daher wäre die genaue Definition "außergewöhnliche Umstände" für die Zukunft hilfreich.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. August 2013, 10:33)


18

Mittwoch, 28. August 2013, 11:37

Nein, cuate, es ist keine "besonders hervorzuhebende Maßnahme" der CONDOR, im Kontext aber ein Beleg für den Vorrang von Fluggastsicherheit vor evtl. finanziellen Risiken. Mit Bezug auf die Bemerkung von Epprechtstein schien mir das Beispiel geeignet.

Ein Flugzeugführer hat zudem immer einen Ermessenspielraum, und es handelte sich um eine Geruchswahrnehmung, nicht etwa tatsächlich um Rauch oder gar Feuer.
Allerdings bezweifle ich ein "gelegentliches Aufflackern" von Ausgleichsansprüchen, ich befürchte, dass dem "Volkssport" sehr ausgiebig nachgekommen wird ...
;(

Deinen weiteren Ausführungen stimme ich zu - ein angemessener zeitlicher Rahmen zur Reaktion böte immerhin die Chance zum rechtzeitigen Handeln, welche unter der augenblicklichen Regelung praktisch nicht vorhanden ist.

Bisher lässt sich die Außergewöhnlichkeit der Umstände fast nur aus bereits getroffenen gerichtlichen Entscheidungen herleiten, das sollte in der Tat spezifischer bestimmt werden.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

19

Mittwoch, 28. August 2013, 11:48

Ausgleichszahlungen zu fordern, ist ja beileibe nicht zum Volkssport geworden. Immer unter dem sachlichen Aspekt, dass ( 2010 wars wohl und im Rahmen einer EuGH-Prüfung ermittelt) überhaupt nur 0,15 Prozent aller Flüge in Europa von einer Verspätung von mehr als 3 Stunden betroffen waren.

Das Interesse an den Fluggastrechten hier im Forum spiegelt ja nur einen wirklich sehr geringen Anteil der millionenfach unbeanstandeten Flugreisen wider.

Zur Entscheidung des Condor Piloten: Bin mir relativ sicher, dass Ausgleichszahlungen nicht das Motiv wären, so oder so zu handeln. Natürlich sind Ermessensspielräume vorhanden, der evtl. Verlust eines Flugzeuges und das eventuelle Beklagen von Menschenleben lösen da ganz andere Forderungen und negative Schlagzeilen bei der Berichterstattung über eine Airline aus.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. August 2013, 11:49)


20

Mittwoch, 28. August 2013, 14:47

Wenngleich das mit der geplanten Revision der Bestimmungen nichts zu tun hat:
Allein von 2009 auf 2010 ist die Zahl der Verfahren bezüglich der Fluggastrechte um mehr als das Doppelte angestiegen, was durchaus Rückschlüsse auf eine gesteigerte Wahrnehmung der Verbraucher zulässt. Analog haben sich die Rückfragen beim LBA entwickelt - ich bin nicht so naiv, von der Forenresonanz hier irgend etwas abzuleiten.
Im Blick auf die Ausbreitung dienstleisterischer Angebote zur Erlangung von Entschädigungen gem. VO(EG) 261 ist das Prädikat "inflationär" wohl nicht ganz unzutreffend, auch das spiegelt einen "Markt" wieder. Gäbe es keine Nachfrage, würden diese Inkassounternehmen kaum wie Pilze aus dem Boden schießen.

Kritische Betrachter sehen in den neuen Vorschlägen eher eine Verschlechterung der Position der Fluggäste - was im Hinblick speziell auf die erheblich weiter gefassten Toleranzzeiten ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

Letztlich ist die erhoffte Wirkung der Abschreckung und damit deutlich verbesserter Pünktlichkeitsergebnisse durch die Bestimmung nicht eingetreten.
Für mich bleibt es daher fraglich, ob eine Revision der VO hier den gewünschten Erfolg bringt.

Die Kommission sollte sich überlegen, ob nicht etwa Sanktionen mit den Eigenschaften "wirksam, angemessen und abschreckend" der direktere Weg wären - daran fehlt es aus meiner Sicht bislang.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D