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1

Samstag, 9. März 2013, 00:59

Reise kann wegen Flugzeitänderung nicht angetreten werden

Hallo

Die Frage "Flugzeitänderung" ist ja ein Klassiker, doch zu meinem Problem finde ich nichts.

Unsere Abflugzeit wurde von 17.30 Uhr auf 14 Uhr geändert. Flugdauer nun 7 Stunden statt 2 Stunden, vorher Non-Stop, nun mit Zwischenlandung

Das Problem: meine Frau arbeitet als Lehrerin, die Schule kann am Abreisetag nicht vor 12 Uhr verlassen werden, mit Anreise zum Flughafen (2h Fahrt) können wir den Flug unmöglich schaffen. Den Tag freinehmen kann sie sich auch nicht.

Wir müssen die Reise also verfallen lassen. Vom Veranstalter (5VorFlug) sowie vom Reisebüro (urlaub.de) gibt es keinerlei Kulanz. Es wird auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten verwiesen. Storno ist gegen Gebühr von 85% (!!!) möglich, macht einen Verlust von 900 Euro und ausserdem stehen wir ohne Reise da.

Auffallend: als Begründung wird angegeben: die Airline hat die Flugzeiten geändert, andere Flüge wären nicht verfügbar

Tatsächlich ist es so, daß der Hinflug jetzt mit einer anderen Airline stattfindet. Außerdem bietet 5VorFlug nach wie vor buchbare Direktflüge annähernd zum ursprünglichen Zeitpunkt an, diese Reisen kosten jetzt bei sonst gleichen Daten allerdings erheblich mehr. Es drängt sich der Verdacht auf, daß zuerst mit guten Flügen geworben wird, dann umgebucht, um die attraktiven Flüge bei großer Nachfrage teurer verkaufen zu können.


Um Meinungen zu diesem Thema wäre ich dankbar.

Rücktritt vom Vertrag möglich ja/nein?
Erfolgschancen Klage?

Grüsse,
Markus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mick232« (9. März 2013, 01:02)


2

Samstag, 9. März 2013, 07:09

Umbuchung

Eine interessante Frage. Da der Flug wesentlich verschlechtert wurde und dem ursprünglich gebuchten in keinster Weise entsprach, sagt der normale Menschenverstand, daß eine kostenlose Stornierung möglich sein müßte.

Aber wie ich die Rechtslage einschätze zählt hier nicht. Es wird wohl so sein, daß der Reiseveranstalter Recht bekommt. Neue Urteile sind noch nicht rechtsgültig und die alte Rechtsprechung besagt, dass die angegeben Flugdaten unverbindlich sind.

Ich bin gespannt auf die Meinung der Insider hier.

3

Samstag, 9. März 2013, 07:43

In erster Linie sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man Verträge und AGB vor dem Abschluss prüfen und den Inhalt verstehen sollte und seine Planungen dem anpasst. Es wird ja keiner gezwungen, den Vertrag so abzuschliessen.

Selbst wenn das Urteil das die Verbraucherschützer nun (grundlos) feiern, rechtsgültig wäre, hieße das nur, dass der Veranstalter in seinen AGB nicht die Unverbindlichkeit der Flüge festlegen dürfe. Es bedeutet nicht, dass er die Flugzeiten überhaupt nennen muss und es bedeutet nicht, dass er bei einer Nennung diese einhalten muss, wenn die Fluggesellschaft die Zeiten ändern will oder muss. Denn das wäre ein triftiger Grund. Damit wäre schon jetzt die Mehrzahl der geänderten Flüge und Fluggesellschaften völlig in Ordnung und nicht von dem Urteil abgedeckt.

Das vergessen die Verbrauchervertreter vollkommen zu erwähnen und das hat ganz sicher Gründe....

Wieso ist ein früher durchgeführter Flug eigentlich per se eine Verschlechterung? Die meisten Urlauber beklagen sich über einen Hinflug der später stattfindet. Wie soll denn eine Fluggesellschaft und ein Veranstalter wissen, welche Tageszeit jetzt dem einen unter den zig Millionen Fluggästen die liebste ist?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »anbaho« (9. März 2013, 07:47)


4

Samstag, 9. März 2013, 07:55

Verschlechterung

Die Verschlechterung bezog sich auf die Flugzeitdauer. 7 Stunden statt 2 Stunden.

5

Samstag, 9. März 2013, 08:02

Sorry, das hatte ich beim Schreiben schon wieder verdrängt.

Macht aber letztlich nix, wenn nicht ausdrücklich ein Nonstopflug bestätigt wurde, was bei Pauschalreisen eher sehr selten vorkommt.

6

Samstag, 9. März 2013, 08:12

Verschlechterung

@anbaho

Du bestätigst ja nur meine Meinung. Der Veranstalter oder Fluggesellschaft hat immer Recht. Der Kunde ist der Willkür ausgesetzt.

7

Samstag, 9. März 2013, 08:31

Meiner Meinung nach ist das keine Willkür.
Das wäre es, wenn der Veranstalter sagt: Oh, da hat die Familie Hinterhuber gebucht, das sind doch die, die vor 7 Jahren schon mal reklamiert haben, denen würgen wir jetzt nen Umsteigeflug rein.
Mir ist ausserdem nicht klar, wie die Veranstalter bei der Masse an Reisen die jährlich verkauft werden, sich den Aufwand antun sollen, immer wieder die Zeiten ohne Nothin- und herzuschieben.

Fluggesellschaften ändern Zeiten und Routings, lassen auch schon mal wenig gebuchte Flüge ausfallen, grade im Billigsektor. Wie will jetzt der Reisende oder den Veranstalter die Gesellschaft zwingen, genau diesen Flug durchzuführen?
Der Veranstalter soll möglichst billig eine Reise anbieten. Dafür kauft er Kontingente. Die will er natürlich sinnvoll besetzen. Denn ein Reiseunternehmen, auch wenn es die Resterampe eines Veranstalters ist, ist kein gemeinnütziger Verein, der keinen Gewinn erwirtschaften darf. (Jeder von uns will Geld verdienen, aber Unternehmen sollen das in den Augen vieler Verbraucher nicht??) Wenn ich also den AGB zugestimmt habe und obwohl mir gewisse Vertragsbestandteile wichtig waren, diese nicht fixiert habe, dann habe ich mir das selbst zuzurechnen.
Wenn zu den ursprünglich genannten Zeiten auch Flüge stattfinden, heißt das ja noch lange nicht, dass der Veranstalter auf diesen auch günstige Kontingente hat, die in die Kalkulation der gebuchten Reise passen. Daher resultieren auch die höheren Preise für die anderen Angebote.

Fitschi

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8

Samstag, 9. März 2013, 08:42

Willkür ist es sicher nicht, eher ein Versuch Airlines und Hotels möglichst gut auszulasten.
Ursache ist vermutlich , das die meisten Urlaubsflüge mit gecharterten Maschinen stattfindet. Es ist mir in all den Jahren erst 1 mal geschehen, das ein Linienflug nicht stattfand. Dort ist allerdings der Ticketpreis meist nicht gar so billig.
Die Chartermaschinen starten eben nur bei genügend Auslastung bzw. es werden die Routen zusammengelegt. Was mir bei der geschilderten Situation wahrscheinlich erscheint.
Wenn ich allerdings, wie der TO , so knappe Termine kalkuliert habe, dann muss ich diese in den Reisevertrag aufnehmen lassen.
Dann entstehen zumindest keine Kosten beim Rücktritt.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (9. März 2013, 08:46)


Thorben-Hendrik

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9

Samstag, 9. März 2013, 09:49

Es ist mir in all den Jahren erst 1 mal geschehen, das ein Linienflug nicht stattfand.

Was wohl daran liegt, dass Du nicht wirklich oft fliegst....... :cool:

Ich habe es mindestens 3-4 x im Jahr......also recht häufig......und es gibt dann außer Ärger keinerlei Entschädigung....eine echte Gesetzeslücke! hmpf

Sina

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10

Samstag, 9. März 2013, 09:55

:welcome:

Vom Veranstalter (5VorFlug) sowie vom Reisebüro (urlaub.de) gibt es keinerlei Kulanz. Es wird auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten verwiesen. Storno ist gegen Gebühr von 85% (!!!) möglich


Korrekte Entscheidung, Klage verspricht wenig Erfolg. Auch wenn es in Eurem Fall ärgerlich ist. Siehe auch AGB des Veranstalters, welche als verbindlicher Bestandteil des Reisevertrages akzeptiert wurden. Auf Konfrontation zu gehen, bringt da gar nichts, ich würde eher versuchen, die Anreise auf dem Kulanzwege auf den nächsten Tag umbuchen zu lassen oder darum bitten, nochmal nach einem späteren Flug zu schauen.

Beim nächsten Mal dann lieber nicht am letzen Schul- sondern am ersten Ferientag abfliegen oder Linienflüge buchen, welche im Falle eines Falles kostenlos stornierbar sind.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

11

Samstag, 9. März 2013, 10:07

Rechtslage

@Thorben-Hendrik

Da werden wir Verbraucher lange warten. Die Politik macht Gesetze für die Unternehmer, nicht für uns Kunden.

Sina

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12

Samstag, 9. März 2013, 10:11

Blödsinn. Jeder kann (und sollte!) sich doch VOR Buchung die AGBs durchlesen und dann entscheidet, ob er z. B. eine vergleichsweise günstige Dynamic Packaging - Reise bucht und ein paar Nachteile inkauf nimmt (Stornogebühren, unverbindliche Flugzeiten, Umbuchung meist nicht möglich, etc.) oder ob er etwas mehr Geld in die Hand nimmt und Linienflüge bucht. Oder eben nicht gleich am letzten Schul-/ Arbeitstag in den Flieger steigt, sondern sicherheitshalber erst am ersten Ferien-/ Urlaubstag.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

13

Samstag, 9. März 2013, 10:15

er etwas mehr Geld in die Hand nimmt und Linienflüge bucht.

Die können genau so verschoben werden..... :pfft:

Sina

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14

Samstag, 9. März 2013, 10:17

Ja, das schon - aber dann hat man bessere Chancen auf kostenlosen Storno, Umbuchung, etc.. :ironic:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

15

Samstag, 9. März 2013, 10:19

Yep! :TOP:
Aber wirklich besser wird es dadurch auch nicht immer.... :ratlos:

16

Samstag, 9. März 2013, 10:24

Agb

@sina

die Politik setzt aber die Rahmenbedingungen, nach denen dann die AGBs gestrickt werden. Alles immer auf die AGBs zu schieben ist einfach. Es gibt immer noch eine übergordnete Ebene.

Sina

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17

Samstag, 9. März 2013, 10:31

Und immer noch viele Leute, die (verständlicherweise) möglichst günstig reisen wollen und somit Veranstalter und Airlines "zwingen", kostengünstig einzukaufen und zu planen. Wären die Reisen aufgrund garantierter Flugzeiten teurer, wär's auch wieder nicht recht und genau die, die jetzt wegen Flugzeitenänderungen maulen, würden das als Erste als "Ab.zocke" bezeichnen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

18

Samstag, 9. März 2013, 10:36

Schuld

@sina

es ist wie immer, der Verbraucher, Kunde ist schuld. Man kann es sich auch einfach machen.

Sina

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19

Samstag, 9. März 2013, 10:50

@ goofy: Völliger Quatsch. Und das weißt Du auch.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

20

Samstag, 9. März 2013, 14:53

Meldung mal aus der Front :D
Ärgerlich allemal und rechtlich ist daran kaum zu rütteln :-(

Ich selbst habe meine Kunden aber Aufgrund dieser (auch minimalen) Flugzeitenverschiebung ohne Kosten
durchaus auf die gewünschte Zeit packen können!!

Der Haken ist, man muß selbst tätig werden und die interne Einkaufspolitik der VA bezüglich der
Fluggesellschaften erfahren.

Wenn man so weit ist, weiss man auch den Grund der Verschiebung, demzufolge habe ich argumentiert, auf Kosten der Kunden zu agieren und wurde sofort ohne Zusatzkosten auf die ursprünglichen (teureren) Zeiten umgebucht.

Und das nicht nur bei 5vFlug, sondern bei all den anderen Billigheimern hier!!! Kollegen agieren ebenso!!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (9. März 2013, 15:00)