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Wohnort: entbehrlich
Beruf: entbehrlich, obwohl, manch einer würde sich in gewissen Situationen ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »E3000« (18. Februar 2013, 11:09)
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Ich habe es als Pauschalreise gebucht.
eine kurze Nachfrage. Handelt es sich um eine gewöhnliche Pauschalreise oder sind die Flüge und das Hotel separat gebucht?
So komplex ist das eigentlich gar nicht. Auch wenn ich nur die eine Reise gebucht hätte, hätte mir das System Dank "dynamic packaging" (man lernt nie aus! ) ja solche Verbindungen unterjubeln können. Die Frage ist nur, wie weit muß ich da mitgehen? Sind 9 (oder mehr) Stunden Reisezeit bei einem Mittelziel, welches in 3 Stunden erreichbar wäre, klaglos zu akzeptieren?
zunächst mal hier bei den Travelamigos.
Das ist ja ein komplexer Sachverhalt, den Du hier schilderst. Als kurze Zusammenfassung ( ohne jetzt direkt in die Details einzusteigen ) und auch aus Sicht eines "meist-online-Buchers": Bei einer Pauschalreise mit diesen speziellen Anforderungen scheinen die Systeme und die damit befassten Kräfte sichtlich überfordert. Das hätte, aber das siehst Du ja vermutlich ebenso, in vielen Punkten besser laufen können. Hier plädiere ich doch für einen Ansprechpartner vor Ort, obwohl das im Nachhinein schnell gesagt ist. Da unterschreibt man erst die Reisebestätigung nach Klärung des Sachverhalts.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Februar 2013, 11:57)
Die Frage ist nur, wie weit muß ich da mitgehen? Sind 9 (oder mehr) Stunden Reisezeit bei einem Mittelziel, welches in 3 Stunden erreichbar wäre, klaglos zu akzeptieren?
Zitat
Ich werde NIE mehr eine Pauschalreise buchen!
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Die Frage ist nur, wie weit muß ich da mitgehen? Sind 9 (oder mehr) Stunden Reisezeit bei einem Mittelziel, welches in 3 Stunden erreichbar wäre, klaglos zu akzeptieren?
Zitat von »Sternedieb«
Das hättest du im Vorfeld sehen können!
Zitat
Sorry, aber das würde ich an deiner Stelle nicht tun, denn bei separaten Flügen hast du ggf. 2 Baustellen bei einer Stornierung bzw. Umbuchung.
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Der "Knackpunkt" wird sein, dass Du das Angebot zur kostenfreien Stornierung abgelehnt hast. Dies bieten mittlerweile verschiedene dieser X-Veranstalter an. Aber eben nur am gleichen Tag bis zum frühen Abend.
Mit der überhöhten Anzahlung von 40 Prozent hast Du insofern Recht, dass es entsprechende Urteile, zuletzt OLG Dresden (Urteil vom 21.06.2012
Aktenzeichen: 8 U 1900/11) gibt, die diese Höhe als unangemessen einstufen. Aber das ändert ja nichts an Deinem eigentlichen Problem.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Februar 2013, 12:17)
Auch wir haben bei unserer heurigen Sommerbuchung 40% Anzahlung......auch das wussten wir im Vorfeld (man sollte sich vor Buchung die AGB´s durchlesen.......anklicken das man sie gelesen hat musst du ja auch!).
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Dürfte beides schwierig werden. Und kostenfrei schon gar nicht. Und es bleibt ja immer noch das Problem mit der zweiten Reise, schließlich wollen wir ja alle zusammen urlauben. Aber danke für das Urteil.Hast Du die Möglichkeit, das Hotel und den Flug separat nachzubuchen?
Dann evtl. die Reise stornieren, möglichst aufgrund der Gegebenheiten kostenfrei. Wobei ich bei dem Veranstalter schon wieder diese 40 Prozent Anzahlung auch als Rücktrittspauschale vermute. Ist aber auch nicht rechtens: LG Köln, Urteil vom 03.11.2010, Az. 26 O 57/10
Wir haben auch über gebucht - nicht das erste Mal .....und es ist sehr wohl ersichtlich wann die voraussichtlichen Flugzeiten sind! Sogar bevor du auf verblindlich buchen gehst bekommst du die Gesamtübersicht nochmals zu sehen!
Oder es gab dann die Reise noch einen Tick günstiger.....dachtest dir werden wohl die selben Flugzeiten sein - und dann kamst du drauf das es nun eben doofe Flugzeiten sind!
Wenn dir tatsächliche die Flugzeiten so wichtig sind (und mit Kleinkindern glaube ich das auch!), ich hätte innerhalb der 9 Minuten sofort storniert!
Auch wir haben bei unserer heurigen Sommerbuchung 40% Anzahlung......auch das wussten wir im Vorfeld (man sollte sich vor Buchung die AGB´s durchlesen.......anklicken das man sie gelesen hat musst du ja auch!). Sich im Nachhinein darüber aufzuregen bringt nicht wirklich etwas!
Was laut Urteil aber keine Rolle spielen dürfte. Nicht alles was da drin steht muss korrekt sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Travelamiga« (18. Februar 2013, 13:11)
Bei Linienflügen sind Umbuchungen aufgrund der tagesaktuellen Preise zwar nicht ohne weiteres möglich,
Hast Du die Möglichkeit, das Hotel und den Flug separat nachzubuchen?
Dann evtl. die Reise stornieren, möglichst aufgrund der Gegebenheiten kostenfrei. Wobei ich bei dem Veranstalter schon wieder diese 40 Prozent Anzahlung auch als Rücktrittspauschale vermute. Ist aber auch nicht rechtens: LG Köln, Urteil vom 03.11.2010, Az. 26 O 57/10
Dies war keine Unterstellung, sondern eine mögliche Feststellung.....ist mir doch selbst schon mal passiert. Dachte mir mal selbst das mir da noch ein günstigeres Angebot durch die Finger gerutscht ist - bis mir dann die Zwischenlandung aufgefallen ist. Kann ja passieren .Durch nichts begründete Unterstellung.
Das habe ich gelesen. Aber die Reise wurde ja sicherlich nicht vor bzw zwischen der Besprechung und dem Anruf gebucht, oder doch?Warum das nicht so einfach war (ich war in einer Besprechung, die andere Reise hätte auch berücksichtigt werden müssen usw.) hatte ich hinreichend geschildert.
Das hat ja auch keiner bezweifelt. Nur gewusst haben wir es beide bei Buchung. Dies jetzt im Nachhinein dem Veranstalter anzukreiden wo ich oder E3000 auf eine sinnvolle Lösung aus ist wohl aber nicht zielführend.Was laut Urteil aber keine Rolle spielen dürfte. Nicht alles was da drin steht muss korrekt sein.
55% der Reisekosten werden dann fälligDann evtl. die Reise stornieren
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »stinerl« (18. Februar 2013, 14:09)
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Habe gerade die Reise nochmal direkt auf tropo.de herausgesucht und auch mit vernünftigen (wenn sie denn so bleiben würden) Verbindungen gefunden. Etwas teurer als bisher. Daraufhin habe ich tropo angerufen und darauf hingewiesen und um eine Umbuchung gebeten. Die lassen nicht mal ansatzweise mit sich reden. "Eine Stornierung ist absolut ausgeschlossen."- mit dem Reisebüro bzw. dem Veranstalter über eine Umbuchung zu verhandeln. Irgendwie sollte es doch möglich sein, Euch auf eine Buchung zu bekommen - und auf EINEN gemeinsamen Flug, der auch gerne ein Direktflug sein darf. Bei Linienflügen sind Umbuchungen aufgrund der tagesaktuellen Preise zwar nicht ohne weiteres möglich, aber vielleicht geht ja da trotzdem was auf Kulanzbasis. Sicherlich werdet Ihr eine Umbuchungsgebühr und wahrscheinlich auch einen Aufpreis zahlen müssen, wenn die Reise nicht mehr zu dem Preis verfügbar ist.... aber das ist immer noch besser als so eine Chaos - Anreise hmpf
- Sollte eine Umbuchung warum auch immer nicht möglich sein, dann lasst vom Reisebüro unbedingt die beiden Buchungen miteinander "verknüpfen", damit auch auf den Reservierungslisten und des Hotels klar ersichtlich ist, dass Ihr zusammengehört und Ihr nicht auch noch auseinandergerissen werdet.
Tja, wenn Du Recht hast, wovon ich mal ausgehe, lügen die wie gedruckt: Auf meinen Einwand, ich könnte ja die jetzt angebotene Reise buchen und sie könnten den Flug ja dann weiterverkaufen oder zurückgeben kam die Antwort, das wäre nicht möglich.Bei Linienflügen sind Umbuchungen aufgrund der tagesaktuellen Preise zwar nicht ohne weiteres möglich,
Das wollen die Dynamic-Packaging-Veranstalter ja immer wieder weismachen.
Aber 1. haben sie genau den Flug ausgesucht, der für Sie am Günstigsten buchbar war.
Und 2. können Sie den Flug entsprechend günstig stornieren unter Anrechnung der von der Airine zu erstattenden Gebühren
Oder 3. den Flug weiterverkaufen, weil ihnen das Recht einer Namensänderung jederzeit zusteht
Und das Ganze im bereits genannten Urteil nachlesbar ist oder auch hier:
webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1615.php (Link bearbeitet by cuate)
Von daher, keine Bange bei gebuchten (Linien-)Flügen.
Auch die sind nicht mit 40% Rücktrittskosten pauschal anrechenbar.
Das würde ich in Zukunft auch so machen. Nur eine kostenfreie Stornierung ist leider nicht mehr möglich. Stornokosten bei tropo (ich kann den Namen in dem Zusammenhang gar nicht oft genug nennen!): 40%! Ist also keine Option.Hast Du die Möglichkeit, das Hotel und den Flug separat nachzubuchen?
Dann evtl. die Reise stornieren, möglichst aufgrund der Gegebenheiten kostenfrei. Wobei ich bei dem Veranstalter schon wieder diese 40 Prozent Anzahlung auch als Rücktrittspauschale vermute. Ist aber auch nicht rechtens: LG Köln, Urteil vom 03.11.2010, Az. 26 O 57/10
Ja das ist meiner Ansicht nach auch das Beste was du machen kannst. Lieber beides getrennt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Februar 2013, 14:23)
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Zu der "Unterstellung": alles gut . War aber bei mir wirklich nicht der Fall.Dies war keine Unterstellung, sondern eine mögliche Feststellung.....ist mir doch selbst schon mal passiert. Dachte mir mal selbst das mir da noch ein günstigeres Angebot durch die Finger gerutscht ist - bis mir dann die Zwischenlandung aufgefallen ist. Kann ja passieren .Durch nichts begründete Unterstellung.Das habe ich gelesen. Aber die Reise wurde ja sicherlich nicht vor bzw zwischen der Besprechung und dem Anruf gebucht, oder doch?Warum das nicht so einfach war (ich war in einer Besprechung, die andere Reise hätte auch berücksichtigt werden müssen usw.) hatte ich hinreichend geschildert.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Februar 2013, 14:31)