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Samstag, 9. März 2013, 17:36

Klauseln über Änderung der Abflugzeiten unwirksam

Dieses Gerichtsurteil hat eine Freundin von mir im Internet gefunden und mir geschickt.
Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig aber ich denke es wird sich hier in Zukunft etwas tun.....


Klauseln über Änderung der Abflugzeiten unwirksam
Klauseln in den AGBs zu Pauschalreisen, welche eine Änderung der Abflugzeiten vorsehen, sind unwirksam und dürfen in Zukunft nicht mehr verwendet werden.

Zu diesem Ergebnis gelangte das OLG Celle und gab damit der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherschützer gegen diverse große Reiseveranstalter statt. In den Vertragsbedingungen zu Pauschalreisen fanden sich Klauseln, welche die durch ein Reisebüro gemachten Angaben zu Abflugzeiten als unverbindlich bezeichneten.

Begründend führte das Gericht aus, dass es sich bei den Abflugzeiten um ein entscheidungsrelevantes Argument für viele Buchende handeln würde. Bei einer nachträglichen Änderung bestünde hingegen die Gefahr, dass der Reiseveranstalter mit den durch die Änderung freigewordenen günstigen Abflugzeiten weitere Kunden wirbt. Darüber hinaus handelt es sich bei der Änderung um eine Änderung der vertraglichen Leistung. Eine solche ist nur bei triftigen, für den Kunden erkennbaren, Gründen möglich.

Oberlandesgericht Celle, Urteil OLG CE 11 U 82 12 vom 07.02.2013
Urteil: http://www.oberlandesgericht-celle.niede…2759&_psmand=54
[bns]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sternchen« (9. März 2013, 17:43)


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Samstag, 9. März 2013, 17:49

Upps, steht ja schon hier drin.

ADMIN bitte löschen.

23

Samstag, 9. März 2013, 18:04

Wir sind schnell und aktuell - gelle :D
Freedom's just another word for nothing left to lose...

24

Samstag, 9. März 2013, 18:12

Jahaaaaaaaaaaaaaaa :tüte:

25

Samstag, 9. März 2013, 18:14

Sternchen, schön daß Du an die Travelamigos gedacht hast. Danke für Deinen Beitrag :TOP:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

26

Samstag, 9. März 2013, 18:31

Genau, Sternchen kein Grund die Tüte über den Kopf zu ziehen :TOP:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

27

Dienstag, 18. Juni 2013, 22:10

Hallo, da ihr immer gut informiert seid, stellt ihr es doch sicher hier ein, wenn ein endgültiges Urteil gesprochen wurde. Ca. 3 Wochen vor der GTI Insolvenzanmeldung, wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Hinflug um 15 !! Stunden nach hinten verschoben wurde. (Änderung der Airline) Hat sich ja nun ggf. erledigt, aber prinzipiell, muss man so etwas hinnehmen? Die Ankunft im Hotel wäre erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages gewesen.
Nach dem Urlaub, ist vor dem Urlaub. LG Xenia