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so könne der Reiseveranstalter nachträglich die begehrten Flugzeiten in weniger begehrte ändern, um mit den wieder frei gewordenen begehrten Flugzeiten neu zu werben und weitere Verträge zu schließen.
Zitat
TUI sieht die auch von anderen Reiseveranstaltern geteilte Praxis im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Daher hat TUI wegen der Flugzeiten bereits Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt, um eine verbindliche, höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung.