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Dienstag, 12. Februar 2013, 16:15

OLG Celle Az 11 U 82/12 vom 07.02.2013: Keine unverbindlichen Flugzeiten durch Klausel im Kleingedruckten!

Langsam wird es eng für die bisherige Praxis der Reiseveranstalter in Deutschland. Jetzt bleibt nur noch die Anrufung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, um das noch nicht rechtskräftige Urteil anzufechten.
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Der 11. Zivilsenat des OLG Celle hat mit Urteil vom 07.02.2013 unter Az 11 U 82/12 entschieden, dass zukünftig die Verwendung von Klauseln zu unterlassen ist, die den Reiseveranstaltern eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten ermöglicht sowie solche Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich seien.

Die Entscheidung wird die Reiseplanung der Fluggäste wesentlich erleichtern und die Reiseveranstalter künftig dazu anhalten, im harten Wettbewerb um begehrte Kunden mit verbindlichen und frühzeitig festgelegten Flugzeiten zu punkten.

Quelle: Presseinformation OLG Celle

Bericht: http://www.oberlandesgericht-celle.niede…2759&_psmand=54

Anmerkung: Vom Gerichtsstand her könnte es sich um das Verfahren der Verbraucherzentrale gegen TUI handeln.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Dienstag, 12. Februar 2013, 16:46

Ja, es geht um die...

TUI

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/tui-…h-a-882902.html

Und, was wurde jetzt gewonnen? Sollte die Freude wirklich so groß sein? Ein Bärendienst, den da einige Leute der allgemeinen Urlauberschaft angesichts der alternativen Optionen (Verzicht auf Flugzeiten-Angaben, entsprechende erhebliche Preissteigerungen) erweisen.

Einige Prozesshansel sollten sich mal auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen.

3

Dienstag, 12. Februar 2013, 16:53

Ein Verzicht auf die Flugzeitangaben steht gegen die Pauschalreiseverordnung und Informationspflichten. Das dürfte nur in Ausnahmefällen funktionieren. Mal schauen, wie TUI sich jetzt verhält. Ansonsten würde sich auch das schnell einpendeln und in wenigen Monaten ist es "Usus" und machbar.

Wie hoch die Änderung der vertraglichen Leistung "Flugzeit" zu bewerten ist, wird die Praxis zeigen.

Könnte mir vorstellen, dass es beispielsweise pro Stunde einen Zu- oder Abschlag von 10 Euro pro Kunden geben könnte :ironic:
Was der eine Kunde nachzahlen muß (für mehr Urlaub vor Ort), bekommt der andere quasi erstattet.

Man muß einfach nur kreativ sein, damit alle zufrieden sind.
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Jimi Hendrix

4

Dienstag, 12. Februar 2013, 16:59

Glaube mir, ...

man wird "kreativ" sein :D

Sina

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5

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:02

Die, die im Falle einer Flugzeitenänderung zu ihren Gunsten zuzahlen müssten, werden wahrscheinlich weniger glücklich sein :ironic:

Charterflüge sind nunmal Bedarfsflüge und können, ja müssen sich manchmal ändern, um die Streckenführung in einem optimalen Rahmen zu halten, die Maschinen auszulasten, wirtschaftlich zu arbeiten... und schlussendlich auch zu attraktiven Preisen verkauft werden zu können.

In meinen Augen würde einzig eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von extremen Flugänderungen um z. B. mehr als 4 Stunden Sinn machen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:07

Sina, so sehr ich...

Deinem letzten Satz auch gerne zustimmen würde, so ist dies z.B. von kleinen RV gar nicht umsetzbar. Da wären inter dem Konkurrenzkampf mit finanzstärkeren sehr schnell so einige von der Bildfläche verschwunden.

Sina

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7

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:09

Ich weiß... :ironic:

Fest Flugzeiten kosten nunmal festes Geld. Wenn Pauschalreisen dadurch teurer werden, ist's auch wieder keinem recht :pfft:
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8

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:13

Das käme auf einen Versuch an. Schließlich zahlt doch jeder "gerne" seine Exit-Sitze, die Extra-Verpflegung an Bord, das Zusatzgepäck. Also lasse ich mir Top-Flugzeiten doch auch etwas kosten. Sogar die heute so geschmähten Spätabends-Hin, frühmorgens-zurück Termine fänden ihre Abnehmer. Weil es halt günstiger wäre.
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Jimi Hendrix

9

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:22

Aus der Urteilsbegründung:

"Indem der Reiseveranstalter mit Flugzeiten werbe, würden diese Einfluss auf die Entscheidung des Reisenden nehmen und seien entsprechend Gegenstand des Reisevertrages. Wäre eine im Reisebüro oder im Internet benannte Flugzeit tatsächlich unverbindlich, so könne der Reiseveranstalter nachträglich die begehrten Flugzeiten in weniger begehrte ändern, um mit den wieder frei gewordenen begehrten Flugzeiten neu zu werben und weitere Verträge zu schließen."

Diesen Eindruck konnte man ja durchaus bei der Durchführung von Pauschalreisen haben. Von daher bin ich äußerst gespannt, wie man diesen "Gordischen Knoten" zukünftig auflöst.
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Sina

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10

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:25

so könne der Reiseveranstalter nachträglich die begehrten Flugzeiten in weniger begehrte ändern, um mit den wieder frei gewordenen begehrten Flugzeiten neu zu werben und weitere Verträge zu schließen.


Das wäre höchst verwerflich und wirklich nicht nett - aber wie will man's dem Veranstalter letztendlich nachweisen? :pfft:
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Dienstag, 12. Februar 2013, 17:27

Während spezielle Sitze, ...

Verpflegung und Zusatzgepäck aber äußerst "überschaubare" Zusatzkosten aufwerfen, sähe es bei den Flugzeiten deutlich anders aus. Hinter schon deutlich mehr als vorgehaltener Hand wird da von deutlich 2stelligen Prozentpunkten (je nachdem wohl bis in Regionen von rd. 30%) gesprochen.

Ob das wirklich der Wunsch "des" Verbrauchers ist?

12

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:28

@sina

Scheint ja nicht aus der Luft gegriffen. Wenn man sich die Flugverbindungen direkt bei der Airline anschaut, gibt es ja auch eine entsprechende Preisstaffel nach Abflugzeiten oder auch Wochentagen. Es wird nicht anders gehen, dass man entsprechend der Leistung "Flugzeit" zahlt. Eben mal mehr und mal weniger, je nachdem.

Das pendelt sich dann ein - oder der BGH ist anderer Meinung zu diesem Thema. :ironic:
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13

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:32

@LaidaLama

Das sind aus meiner Sicht "Drohgebärden", die auch bei der Fluggastrechte-Verordnung zu lesen waren . Letztlich ist es ein kaum nennenswerter Prozentsatz der Flüge, die wirklich mehr als 3 Stunden Verspätung in Europa aufweisen.

Der Veranstaltermarkt ist viel zu umkämpft, als das man das mal eben Kostensteigerungen im zweistelligen Bereich so umsetzen kann. Also wird man realistisch drangehen müssen und nach Lösungen suchen. Das fordert natürlich die schon mal angesprochene Kreativität.
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14

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:38

Kostensteigerungen (auch deutlich "spürbare") ...

werden (mit anderen Motivationen und aus anderen Gründen) auch in anderen Segmenten des Tourismus ohne Probleme durchgezogen...siehe z.B. Preissteigerungen diverser Hotels von einer Saison auf die andere (es gäbe noch vielerlei Beispiele mehr) - gezahlt wird es trotzdem wie Buchungszahlen zweifelsfrei belegen.

15

Dienstag, 12. Februar 2013, 17:49

In bestimmten Segmenten sicherlich, für das "Butter- und Brot" Geschäft kann man den Bogen eher nicht überspannen. Und da genau greift ja auch die Flugzeiten-Problematik.
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Dienstag, 12. Februar 2013, 18:03

Naja, ob "ich" jetzt...

den Preis für ein Hotel deutlich erhöhe, oder für den Fluganteil - beides sind "größere" Bestandteile des Paketpreises!

17

Dienstag, 12. Februar 2013, 18:14

Familien beispielsweise haben ihren Etat und mittlerweile sind einige in unserer Gesellschaft am finanziellen Ende der Fahnenstange angekommen, was die Ausgaben für Urlaub betreffen. Da werden dann die Angebote gebucht, die noch im Etat liegen. Das ist nur begrenzt erhöhbar. Ansonsten wird es einen erheblichen Buchungseinbruch geben.

Aber so weit muß es ja nicht unbedingt kommen. Bin gespannt auf den Ausgang dieser Geschichte.
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Dienstag, 12. Februar 2013, 18:26

Die mit dem "Etat"...

buchen dann sowas wie das "VI" :patschi:

Spaß beiseite!

Ist schon klar worauf Du hinauswillst und ich gebe Dir ja auch recht - nur belegen (noch) Buchungszahlen (auch bereinigte) eher das Gegenteil! Auch wenn dieses Gegenteil schon jetzt durch vielerlei "Zwänge" herbeigeführt wird und sich viele Touris (zudem in steigender Zahl) in Bezug auf ihren Urlaub schon deutlich übernehmen und teils gar verschulden.

Sternedieb

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19

Mittwoch, 13. Februar 2013, 11:55

Laut einer sehr aktuellen Pressemeldung hat die TUI angekündigt in Berufung zu gehen.

Zitat aus der Meldung:

Zitat

TUI sieht die auch von anderen Reiseveranstaltern geteilte Praxis im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Daher hat TUI wegen der Flugzeiten bereits Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt, um eine verbindliche, höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung.

20

Mittwoch, 6. März 2013, 00:01

Das verkündete Urteil als PDF


Der Vollständigkeit halber OLG Celle 11 U 82/12 vom 07.02.2013:


http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/TUI…_11_U_82_12.pdf
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