Wäre jetzt natürlich mal interessant zu wissen, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um ein Hotel gehandelt hätte. Je nach Zielgebiet ist es ja auch zunehmend in Hotels so, daß das Rauchen in den Zimmern nicht erwünscht wird (z. B. Türkei). Ich persönlich halte mich nicht daran, wenn ich nicht vorher in der Hotelbeschreibung oder durch einen gesonderten Hinweis darüber informiert wurde - da bin ich stur und bislang hat deshalb auch noch kein Hotel gemeckert. Daheim rauche ich zwar auch nicht im Schlafzimmer, aber im Hotel habe ich halt keine Küche und kein Wohnzimmer für meine Gute - Nacht - Zigarette.
Ich vermute, bei einem Hotel hätte der Richter damit argumentiert, daß man ja zum Rauchen auch auf den Balkon gehen kann, wenn es ihn gibt - was ich durchaus für zumutbar halte. Ob die Gäste in vorliegendendem Fall eine Kabine mit Balkon gebucht und diese Möglichkeit gehabt hätten, geht aus dem Urteil leider nicht hervor