Ein defekter Flugzeugsitz auf einem Langstreckenflug in der Comfort Class muss funktionstüchtig sein, entschied das
Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 31/12) vom 30.07.2012
Die Klägerin hatte eine Pauschalreise nach Mauritius hin und zurück in der Comfort Class gegen Aufpreis gebucht. Der Sitz ließ sich auf dem Hinflug nicht ausfahren, was auch der hinzugerufenen Stewardess nicht gelang. Obwohl sie den Defekt melden wollte, saß die Urlauberin 2 Wochen später beim Rückflug in derselben Maschine auf dem selben Platz: Der Problemsitz funktionierte wiederum nicht erwartungsgemäß.
Das Gericht sprach der Klägerin wegen erheblichem Mangel den Anteil für einen Tag ( entsprechend dem Hin- und Rückflug) vom Gesamtreisepreis, in diesem Fall 356 Euro zu, da die Comfort Class auf langen Flügen für Entspannung sorgen solle.
Das Urteil im Detail:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bib…x.html?id=15549