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Donnerstag, 6. Dezember 2012, 15:14

EuGH Urteil 22.11.2012, Az. C-136/11 Informationspflichten der Bahn zu Anschlusszuegen

"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Bahnreisenden gestärkt und entschieden, dass der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur den Eisenbahnunternehmen die Informationen über ausgefallene oder verspätete Anschlusszüge zur Verfügung stellen muss. Eine Beschränkung auf die Züge bestimmter Eisenbahnunternehmen besteht nicht. Die Informationspflicht besteht nicht nur bis zur Abfahrt, sondern auch während der Fahrt."

Quelle: welt.de

Bericht: http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-rec…hlusszuege.html
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