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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (6. Dezember 2012, 15:45)
Ich verstehe diese ganzen Diskussionen überhaupt nicht. Es gibt zum Glück so viele verschiedene Angebote auf dem Reisemarkt,für jeden Geschmack oder Bedürfnisse. Man kann frei auswählen was man möchte oder nicht. Muss man da auf bestimmte Rechte pochen egal ob es Sinn macht oder nicht?
Der Kläger hatte sich im Streit mit dem Reiseveranstalter Schauinsland u.a. wohl auf besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz berufen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (24. Januar 2013, 14:59)
Doch. Hatte er schon vor der erwarteten Urteilsverkündung so bekanntgegeben.