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21

Donnerstag, 6. Dezember 2012, 15:35

Nochmal nett: Wäre es, wenn wir hier beim Thema "Kinder im Hotel" bleiben könnten. :ironic:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

LaMujer

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22

Donnerstag, 6. Dezember 2012, 15:44

Es gab ja kürzlich erst eine Debatte um die Diskriminierung bezüglich der Urlaubstage-Staffelung bei den verschiedenen Altersstufen.
Sogar das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte dazumal entschieden, dass nach dem Alter gestaffelte Urlaubstage für Mitarbeiter diskriminierend sein können und gegen EU-Recht verstoßen. Insofern würde ich mal eine Ausfertigung des Anliegens dorthin richten. :pfft:
Die Grenzen zu dem was diskriminierend ist und was nicht sind deeeeeehnbar ...... und eine Sache des Ermessens.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (6. Dezember 2012, 15:45)


23

Donnerstag, 6. Dezember 2012, 22:51

@LaMujer
Diese Entscheidung liegt gar nicht lang zurück und ich konnte ihr ad hoc philosophische Tragweite abgewinnen. :verlegen2:
Ganz andere Zusammenhänge derweil, aber wiederum ein sehr beredter Vergleich.
Wobei ich grundsätzlich kein Fan von EuGH Entscheidungen bin ... (schon wieder o.t - sorry!) ;(

Es geht um die Thematik Angebot und Nachfrage und zwar im Rahmen vertretbarer Individualisierung und nicht unbedingt beschränkt auf "Kinder oder keine".
Was darf Verbraucher erwerben, ohne sich zumindest moralisch rechtfertigen zu müssen?
Was darf Hotelier/Veranstalter anbieten, ohne rechtliche Schritte versus seines Konzeptes befürchten zu müssen?
Da könnte das Urteil in der Causa Michael Falke richtungsweisend sein ...

Vergleich:
Ich miete zu kommerziellen Zwecken die Casa Lisbeth mit einen gewissen Rahmen der Nutzbarkeit (sagen wir "Unterbringung von Hotelgästen).
In diesem Fall bleibt es mir unbenommen, die Gästeliste ggf. so zu reglementieren, dass sie keiner behördlichen Vorgabe der Nutzungsbedinung widerspricht.
Die Entscheidung "Nur Einarmige", "Nur Schlittenhundeführer" oder "Nur Nudisten" obliegt meinem individuellen Anspruch, sofern behördlich nichts entgegenzuhalten ist.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

summerdream

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24

Donnerstag, 6. Dezember 2012, 23:10

Ich verstehe diese ganzen Diskussionen überhaupt nicht. Es gibt zum Glück so viele verschiedene Angebote auf dem Reisemarkt,für jeden Geschmack oder Bedürfnisse. Man kann frei auswählen was man möchte oder nicht. Muss man da auf bestimmte Rechte pochen egal ob es Sinn macht oder nicht?

Ein Kind in ein Hotel für Erwachsene einbuchen macht wenig Sinn, da wird die ganze Familie nicht glücklich, aber ich habe mich durchgesetzt? :batsch:

Ich habe das mal in einem Wellnesshotel der gehobenen Klasse beobachten können. Eine offenbar sehr gut betuchte Familie mit einem 8-jährigen Jungen hat zwischen Golf und Wellness-Anwendungen versucht das Kind zu beschäftigen. Es war das einzige Kind in dem Hotel und da musste der Kleine mangels Animation einige Anwendungen über sich ergehen lassen, die für diese Altersklasse überhaupt nicht geeignet waren (von Klangschalentherapie bis Farbbädern, wie langweilig für einen 8-jährigen). Hauptsache die Eltern konnten entspannen. Das Kind wurde immer quengliger und da kamen die Eltern auf die Idee, dass er das "rote Farbbad, soll für mehr Energie sorgen, noch nicht genossen hatte, alles andere war schon durch. Da platzte selbst der Therapeutin der Kragen und sie fragte ziemlich lautstark nach ob sie das für gut halten, nachdem anfangs eher die beruhigenden Farben gefragt waren weil das Kind so "aktiv" ist.
Den Eltern war das egal, Hauptsache das Kind ist beschäftigt. Da hat irgendwann der Psychotherapeut viel Arbeit.

Ich finde das sehr traurig. Der Junge machte einen normalen Eindruck, dem war nur langweilig. In einem Familienhotel wäre er wahrscheinlicher glücklicher geworden und hätte sich mit anderen Kindern ausgetobt ohne Farbbäder.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

25

Donnerstag, 6. Dezember 2012, 23:32

@summerdream
Es ist grundsätzlich erstmal ein Rechtsstreit mit anhängender Diskussion!
Wenn Diskussion, dann auf Basis der Klage "um jeden Preis in das Hotel XY ./. Diskriminierung".
Man mag moralisch für den Jungen aus Deiner Schilderung zum Einschreiten motiviert sein (sofern er sich in einem "offenen Konzept" aufhielt?), rein rechtlich ist der Sachverhalt allerdings NICHT RELEVANT!?
;(
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LaMujer

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26

Freitag, 7. Dezember 2012, 10:01

Ich verstehe diese ganzen Diskussionen überhaupt nicht. Es gibt zum Glück so viele verschiedene Angebote auf dem Reisemarkt,für jeden Geschmack oder Bedürfnisse. Man kann frei auswählen was man möchte oder nicht. Muss man da auf bestimmte Rechte pochen egal ob es Sinn macht oder nicht?

Der geistige Kleingärtner schon. :ironic:
Zu deinem Beispiel mit dem Jungen im Wellnesshotel. In dem Fall bin ich der Meinung, dass ein Kind auch durchaus mal einen Urlaub mitmachen kann, der nicht in einem Familienhotel stattfindet. Schadet nicht schon früh zu lernen, dass es auch Dinge gibt, die man tun muss auch wenn man dazu keinen Bock hat. So hat meine Tochter auch Wanderurlaube in einer südtiroler Pension bestens überstanden. Animateure waren die Eltern. Aber das nur am Rande ... wobei die Frage "wie unterhaltet ihr eure Kinder am Urlaubsort" schon fast wieder ein Thema wäre. :ironic:
Im geschilderten Fall des Herrn Falke sehe ich es wie du ... es gibt genügend Angebote.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

27

Freitag, 7. Dezember 2012, 20:39

Man gelangt zwangsläufig zur teutonischen Problematik der "Stammkundschaft".
Da war gut, da wollen wir hin und das ganze bumfaszinöse Angebot interessiert und zunächst einmal nicht, denn unsere Würfel sind gefallen.

Tja - schade! - hat ein Hotelier doch gewisse Freiheiten, seine Idee von Gastbetrieb zu überarbeiten, sei es nun die Einführung von Altersgrenzen oder nur die Entscheidung zur gesalzenen Butter - "Wünsch Dir was" war gestern!
Man kann das akzeptieren oder ggf. prozessieren - jedem das Seine ... :D
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

28

Donnerstag, 24. Januar 2013, 12:11

Das LG Hannover hat jetzt die Klage der Familie aus Garbsen, die nicht mit Kind im Luabay Galatzo wohnen durfte ( Hotel für Erwachsene ab 16 Jahren), abgewiesen. Der Kläger hatte sich im Streit mit dem Reiseveranstalter Schauinsland u.a. wohl auf besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz berufen.
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Jimi Hendrix

Sina

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29

Donnerstag, 24. Januar 2013, 12:19

In meinen Augen eine absolut korrekte Entscheidung. Alles andere wäre :skandal: gewesen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

30

Donnerstag, 24. Januar 2013, 12:38

Korrekt, aber nicht selbstverständlich - in Deutschland...

LaMujer

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31

Donnerstag, 24. Januar 2013, 13:18

Der Kläger hatte sich im Streit mit dem Reiseveranstalter Schauinsland u.a. wohl auf besonderen Schutz der Familie im Grundgesetz berufen.

und die Richterin auf die Legitimität des Hotels. :TOP:
Ich freu mich immer wieder über solche Urteile.
Wenn man aber so überlegt, da sich Papa Falke als Rechtsanwalt auf das AGG beruft .... und das besagt ja, dass niemand aufgrund Rasse, Alter, Geschlecht etc. benachteiligt werden darf.
Will heissen, wenn man das mal gaaaanz genau nimmt ist der Vorwurf der Diskriminierung nicht so falsch.
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Thorben-Hendrik

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32

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:21

Doch! :cool:

Worin besteht die Benachteiligung? :denk:

Es gibt keinen anderen Hotels? :patschi:

Das AGG stellt allein darauf das ein NACHTEIL entsteht!
Nicht in ein Hotel zu können, welches einen nicht als Gast haben will....wenn es gleichwertige Alternativen gibt ist kein Nachteil!

Ich verdiene weniger als unser CEO...ich glaube ich klage aufs AGG :mööööööp:

LaMujer

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33

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:34

Darüber könnte man sich ewig streiten. Der Nachteil könnte der sein, dass andere Hotels eben nicht das Luabay sind. :selber: Möglicherweise hätte ein anderer Richter zugunsten des Klägers entschieden.
Was ich damit sagen will, den Inhalt des AGG kann man doch irgendwie drehen wie mans braucht.
Aber ist ja auch egal. Es ist entschieden und in Revision wird er ja nicht gehen ... oder doch? :pfft:
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34

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:51

Doch. Hatte er schon vor der erwarteten Urteilsverkündung so bekanntgegeben.
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

35

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:58

@Mujer

AGG

Nein kann man eben NICHT......
Das gibt es ganz klare Urteile und Richtlinien zu......und in einen privaten Besitz nicht rein zu dürfen ist definitiv kein AGG Thema! :cool:

Sorry....aber sollte ja wohl auch ohne jegliche Kenntnisse einleuchtend sein! :mööööööp:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (24. Januar 2013, 14:59)


LaMujer

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36

Donnerstag, 24. Januar 2013, 15:14

@ TH
wie du siehst leuchtet das auch einem Rechtsanwalt nicht ein.
Na, warten wirs ab. :ironic:
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Sternedieb

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37

Samstag, 26. Januar 2013, 21:36

Doch. Hatte er schon vor der erwarteten Urteilsverkündung so bekanntgegeben.



Ernsthaft?

38

Samstag, 26. Januar 2013, 21:54

Steht so im verlinkten Artikel des Eröffnungsbeitrags:

Wenn Kinder nicht erlaubt sind im Hotel
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

39

Samstag, 26. Januar 2013, 22:33

In dieser Instanz - und auch noch nicht in der nächsten - gibt es eben keine glasklaren und omnipotent anwendbaren Entscheidungen, sondern rechtliche Auslegung.
Ein anderer Richter könnte komplett konträr entscheiden ... aus Sicht des Klägers ist es zumindest einigermaßen logisch das Urteil anzugreifen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

40

Samstag, 26. Januar 2013, 22:43

Selbst wenn, was wird es ihm in der Praxis nutzen? Der Veranstalter wird sich vermutlich bei dem einen spanischen Hotel nicht durchsetzen können. Und sollten sich irgendwann mal spanische Richter damit befassen müssen, ist das Kind eher schon im Erwachsenenalter.
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