Nicht nur das kostenfreie Mittagessen muss gegeben sein. Nun wurde entschieden auch kostenfreie Getränke müssen gegeben sein. Ansonsten wird das als Reisemangel gewertet und ist damit ein Grund für den Gast, den Reisepreis zu mindern.
Die Klägerin hatte eine AI-Pauschalreise in die Vereinigten Emirate gebucht. Laut Katalog Getränke: Bier, Wein, Kaffee und Tee inclusive. Allerdings musste die Klägerin an den ersten 4 Tagen alle Getränke bezahlen. Die Tage danach gab es beim Mittag- und Abendessen jeweils 2 Getränke kostenlos.
Das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 233 C 165/10) entschied:
Die Klägerin durfte den Reisepreis für die ersten 4 Tage um 10% mindern, die restlichen Tage um 7%. Der von ihr geforderte Schadensersatz für "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" wurde abgelehnt. Das Gericht war der Meinung: Dadurch war die Reise "nicht erheblich" beeinträchtigt.

Für manche vielleicht doch ein "erheblicher Reisemangel"!?