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1

Samstag, 1. Dezember 2012, 11:26

Keine Getränke bei AI = Reisemangel

Nicht nur das kostenfreie Mittagessen muss gegeben sein. Nun wurde entschieden auch kostenfreie Getränke müssen gegeben sein. Ansonsten wird das als Reisemangel gewertet und ist damit ein Grund für den Gast, den Reisepreis zu mindern.


Die Klägerin hatte eine AI-Pauschalreise in die Vereinigten Emirate gebucht. Laut Katalog Getränke: Bier, Wein, Kaffee und Tee inclusive. Allerdings musste die Klägerin an den ersten 4 Tagen alle Getränke bezahlen. Die Tage danach gab es beim Mittag- und Abendessen jeweils 2 Getränke kostenlos.

Das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 233 C 165/10) entschied:

Die Klägerin durfte den Reisepreis für die ersten 4 Tage um 10% mindern, die restlichen Tage um 7%. Der von ihr geforderte Schadensersatz für "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" wurde abgelehnt. Das Gericht war der Meinung: Dadurch war die Reise "nicht erheblich" beeinträchtigt. :cool:


:cheers: :prost: Für manche vielleicht doch ein "erheblicher Reisemangel"!? :hschein: :HC:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Samstag, 1. Dezember 2012, 13:20

:denk: sind die 10% bzw. 7% denn mehr als die Zusatzauslagen für die Getränke?

3

Samstag, 1. Dezember 2012, 14:09

Kannst ja mal ungefähr überschlagen:

Auszüge aus dem Sachverhalt:

Die Klägerin buchte bei der Beklagten für sich und eine weitere Person eine All-Inclusive-Pauschalreise nach Ras Al Khaimah / Dubai, Hotel Al Hamra Village Golf Resort für die Zeit vom 2.1.2010 bis 23.1.2010 zum Gesamtpreis von 4.803,- EUR.

(Quelle: Kanzlei Prof. Schweizer - Urteilsdatenbank)

Mehr zum Sachverhalt hier!

Meiner Rechnung nach sind das für die ersten Tage ca. 22,80 Euronen/Tag.
:urlaub1:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bear300lbs« (1. Dezember 2012, 14:12)


Thorben-Hendrik

unregistriert

4

Samstag, 1. Dezember 2012, 15:40

Definitiv zu wenig! :mecker: