In einem nordrhein - westfälischen Hotel ereignete sich vor einigen Jahren zu Weihnachten ein Todesfall.
2 Gäste kamen nach einer Weihnachtsfeier spät nachts in das Hotel zurück. Allerdings war die Rezeption nicht mehr besetzt. Leider hatte auch eine Reinigungskraft den Schlüssel von innen in der Haupteingangstür steckenlassen, wodurch die beiden Gäste diese mit ihrem Schlüssel nicht öffnen konnten. Sie gaben aber nicht auf, wodurch besagte Reinigungskraft sie für Einbrecher hielt, ihnen zwar die Tür öffnete, aber sie nicht hineinlassen wollte, weil sie nicht verstand, dass es Gäste waren
Irgendwie ist die Situation dann eskaliert, wohl auch, weil die Reinigungskraft keine ausreichende deutschen Sprachkenntnisse hatte, die beiden Gäste wollten trotzdem ins Hotel, wodurch die Reinigungskraft sich bedroht fühlte... und mit einem Messer verteidigte
Der eine Gast starb an seinen Verletzungen, der andere wurde schwer verletzt.
Dem überlebenden Gast wurden vom OLG Hamm € 6500,- Schmerzensgeld zugesprochen, weil das Hotel die Reinigungskraft auf das möglicherweise späte Eintreffen der Gäste informieren hätte müssen, gerade auch wegen der bekannten Sprachschwierigkeiten. Weil dies nicht geschah, hat das Hotel nach Meinung des Gerichts die Messerstecherei mitverschuldet.
Hier ist das Urteil. Was mit den Angehörigen des Verstorbenen passiert ist, ist mir nicht bekannt. Diese werden wahrscheinlich separat geklagt haben und somit auch ein eigenes Urteil bekommen.
Sachen gibts...