Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Sina

Master Amigo

  • »Sina« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

1

Mittwoch, 28. November 2012, 17:21

Gast von Personal erstochen - Hotel haftet

In einem nordrhein - westfälischen Hotel ereignete sich vor einigen Jahren zu Weihnachten ein Todesfall.

2 Gäste kamen nach einer Weihnachtsfeier spät nachts in das Hotel zurück. Allerdings war die Rezeption nicht mehr besetzt. Leider hatte auch eine Reinigungskraft den Schlüssel von innen in der Haupteingangstür steckenlassen, wodurch die beiden Gäste diese mit ihrem Schlüssel nicht öffnen konnten. Sie gaben aber nicht auf, wodurch besagte Reinigungskraft sie für Einbrecher hielt, ihnen zwar die Tür öffnete, aber sie nicht hineinlassen wollte, weil sie nicht verstand, dass es Gäste waren :shock: Irgendwie ist die Situation dann eskaliert, wohl auch, weil die Reinigungskraft keine ausreichende deutschen Sprachkenntnisse hatte, die beiden Gäste wollten trotzdem ins Hotel, wodurch die Reinigungskraft sich bedroht fühlte... und mit einem Messer verteidigte :shocked: Der eine Gast starb an seinen Verletzungen, der andere wurde schwer verletzt.

Dem überlebenden Gast wurden vom OLG Hamm € 6500,- Schmerzensgeld zugesprochen, weil das Hotel die Reinigungskraft auf das möglicherweise späte Eintreffen der Gäste informieren hätte müssen, gerade auch wegen der bekannten Sprachschwierigkeiten. Weil dies nicht geschah, hat das Hotel nach Meinung des Gerichts die Messerstecherei mitverschuldet.

Hier ist das Urteil. Was mit den Angehörigen des Verstorbenen passiert ist, ist mir nicht bekannt. Diese werden wahrscheinlich separat geklagt haben und somit auch ein eigenes Urteil bekommen.

Sachen gibts... :Nope:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

2

Dienstag, 4. Dezember 2012, 21:28

Ausreichende Deutschkenntnisse oder wahrscheinlich gar keine. Das ist eine unglaubliche Geschichte.