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Dienstag, 9. Juli 2013, 13:51

Europäische Kommission schlägt eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor.

Mit der Reform reagiert die Kommission auf einen grundlegenden Wandel des Reisemarkts: Urlauber stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihrem persönlichen Bedarf zusammen und greifen dabei zunehmend u. a. auf das Internet zurück, um Reisearrangements miteinander zu kombinieren, anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen.

Vorteile für die Käufer herkömmlicher und individueller Pauschalreisen:

- strengere Kontrolle von Zuschlägen (der Gesamtpreis darf höchstens um 10 % steigen) und Pflicht zur Weitergabe von Preissenkungen unter vergleichbaren Voraussetzungen;

- verbesserte Stornierungsrechte: mehr Flexibilität für die Verbraucher durch die Möglichkeit, gegen eine angemessene Entschädigung vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten; im Fall von Naturkatastrophen, Unruhen oder ähnlichen schwerwiegenden Ereignissen am Bestimmungsort, die den Urlaub beeinträchtigen würden, kann der Reisevertrag sogar entschädigungsfrei storniert werden (beispielsweise bei Reisewarnungen der Botschaften);

- bessere Information zu Haftungsfragen: die Verbraucher werden in klarer und verständlicher Sprache informiert, dass der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Vertragsleistungen verantwortlich ist – momentan führen divergierende einzelstaatliche Haftungsvorschriften oftmals dazu, dass Reiseveranstalter und Reisevermittler jegliche Haftung unter Verweis auf die andere Seite von sich weisen;

- besserer Schadensersatz: die Kunden können nicht nur Preissenkungen bei Mängeln geltend machen, sondern auch für immaterielle Schäden – insbesondere bei entgangener Urlaubsfreude – Schadensersatz verlangen;

- ein Ansprechpartner, wenn etwas schief läuft: die Verbraucher können Beschwerden oder Ansprüche direkt beim Reisevermittler (Reisebüro) geltend machen, bei dem sie ihre Reise gekauft haben.

Vorteile für die Käufer sonstiger individueller Reisearrangements:

- das Recht auf Erstattung der Reisekosten und gegebenenfalls Rückreise, wenn der Verkäufer, das Beförderungsunternehmen oder ein anderer Dienstleister während der Urlaubsreise Insolvenz anmeldet;

- bessere Information, wer für die einzelnen Leistungen haftet.

Weniger Bürokratie und Rechtskosten für die Unternehmen durch:

- Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen;

- Abschaffung veralteter Anforderungen wie des Nachdrucks von Katalogen, wodurch Reiseveranstalter und Reisevermittler ca. 390 Mio. EUR pro Jahr einsparen;

- Herausnahme der organisierten Geschäftsreisen aus der Richtlinie, was zu Einsparungen in Höhe von bis zu 76 Mio. EUR pro Jahr führen wird;

- EU-weite Bestimmungen über Informationen, Haftung und gegenseitige Anerkennung von Insolvenzschutzsystemen, was den grenzüberschreitenden Handel erleichtert.

Kompletter Text ist hier zu lesen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Samstag, 5. November 2016, 12:33

Am 1.11.2016 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen.
http://blog.otto-schmidt.de/mdr/2016/11/…ht-beschlossen/

Wer es sich antuen will hier in Gänze:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebu…icationFile&v=2



Das hat auch den Verbraucher zu interessieren!
Reiseveranstalter können bis 20 Tage zu 8% den Reisepreis erhöhen Die Beweislast liegt nun beim Pax! Das war vorher Verbraucherfreundlicher!

Zitat von einem mir seit Jahrzehnten befreundeten VA :
Ich arbeite mittlerweile 32 Jahre bei/für Reiseveranstalter. Keiner von denen hat meines Wissens die (bald hinfällige) Regelung ausgenutzt, den Reisepreis bis 4 Monate vor Reisebgeinn um bis zu 5% zu erhöhen. Aber 20 Tage und 8% sind schon verlockend. Die Beweislast liegt ja beim Verbraucher. Und genau dessen Rechte werden jetzt "unheimlich gestärkt" (/Ironie-Modus aus).

Zudem heisst es jetzt gebundene Reiseleistungen.... um es kurz zu machen!
Ab 2018 geht ihr am Besten in kein Reisebüro mehr, da mehr Bürokratie herrscht, als in einem Finanzministerium.....
Vor der Beratung muss eine Beratung stattfinden, dessen Beratung um eine Pauschalreise handelt oder Individuell gehandelte Reise handelt, diese Formulare werden dem Kunden
in zig Ausführungen vorgelegt und muss diese unterschreiben!

Danke !!!!


So!

Sehr geehrter Kunde,
aus Gründen der Qualitätssicherung nehmen wir das neutrale Beratungsgespräch auf Video und Tonträger auf. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, tragen Sie das vor Beginn des neutralen Beratungsgesprächs deutlich unseren Mitarbeitern mit und verlassen Sie dann ohne dreckige Bemerkungen umgehend unser Büro. Ihre Garderobe finden Sie dann bereits auf der Straße liegend vor.

Sollten Sie wider Erwarten oder, weil Sie eine unverbesserliche Rampensau sind mit der Aufzeichnung einverstanden sein, unterzeichnen Sie bitte die vorgelegten Protokolle und Einverständniserklärungen auf den Seiten 1, 4, 5, 12 und 34.

Sobald Sie sich über die Datenschutzbedingungen, über unsere Tätigkeit und über den Sinn & Zweck des neutralen Beratungsgesprächs informiert haben und diese Information bestätigt haben, stellen Sie bitte laut und deutlich Ihre Fragen.

Wenn Sie unsere Beratungs App auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Sie die Bestätigung auch elektronisch vornehmen. Die App steht Ihnen als Barcode draußen an der Eingangstür zur Verfügung.

Nach Abschluss des neutralen Beratungsgesprächs verlassen Sie bitte für einen kurzen Augenblick unsere Geschäftsräume, um dann unmittelbar danach mit einem Buchungswunsch wieder einzutreten.

Es besteht die Möglichkeit an unserer Servicebar im Eingangsbereich einen Coffe-to-go mitzunehmen.

Wir sind laut Gesetz und Bestimmungen der neuen Pauschalreisenrichtlinie gehalten, Ihnen dann unmittelbar nach der Äußerung Ihres Buchungswunschs innerhalb unserer Geschäftsräume entsprechende Formblätter zur Kenntnisnahme mit der Bitte vorzulegen, diese zu unterzeichnen. Kopien der unterzeichneten Formblätter werden ihnen dann ausgehändigt.

Anschließend werden wir Ihnen dann zwar mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sagen müssen, dass wir Ihrem Buchungswunsch aus rechtlichen Gründen nicht entsprechen können, aber immerhin haben wir eine schöne Zeit miteinander verbracht.

Sollten wir - was durchaus eine Wahrscheinlichkeit von 0,3 - 1,4% entspricht - doch in der Lage sein, Ihrem Buchungswunsch zu entsprechen, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass Sie uns idealerweise mit festem Schuhwerk und entsprechend wetterfester Bekleidung und einem Vorrat an Flüssigkeit und Nahrung aufsuchen, da wir laut Bestimmungen der neuen Pauschalreisenbestimmung Einzelkomponenten Ihres Urlaubs nur noch im Abstand von 24 Stunden buchen können.

Wir haben, um Ihren Aufenthalt angenehmer zu gestalten mit einem Unternehmen des Beherrbergungsgewerbes auf der gegenüberliegenden Straßenseite extra dafür, für Ihre Bequemlichkeit während der Wartezeit eine überdachte Wartezone eingerichtet.
Wir dürfen in dem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass diese Wartezone nicht zu unserem Geschäftslokal zuzurechnen ist und lediglich charikativen Beweggründen entspricht.
1X am Tag, außer an Sonn- und Feiertagen kommt ein mobiler Imbissstand vorbei, bei dem Sie Bratwurst und heiße Getränke erstehen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nach Ablauf der 24 Stunden, und wenn Sie unser Geschäftslokal betreten keine stark riechenden Speisen oder Getränke in unserem Geschäftsbereich dulden können.


:Jippiiiiieeee: So! Sarkasmus pur!
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Fitschi

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3

Samstag, 5. November 2016, 15:03

:kuller: :TOP:
Man muss/soll als Kunde immer mehr seitenlange, möglichst kleingedruckte Formulare unterschreiben um eine Leistung bezahlen zu dürfen . Solange der Kunde mitspielt wird sich wohl nichts mehr ändern.

Letzens musste ich im Möbelhaus eine Bestätigung unterschreiben worin stand, dass das bestellte Möbelstück auch durch Tor und Stiegenhaus passt und wenn nicht, das ICH daran Schuld bin wenn das Teil nicht zugestellt werden kann.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

4

Samstag, 5. November 2016, 15:09

Mittlerweile sind mir die Entscheider der EU sehr suspekt - auch der Gaststättenverband musste sich mit einem theorisierten EU Abschied abgeben, obwohl praktisch nicht umsetzbar!
Wo leben wir hier?
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Fitschi

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5

Samstag, 5. November 2016, 15:54

Die kümmern sich um jeden Furz, um zu kaschieren das sie in wesentlichen Dingen nichts weiterbringen........
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

6

Sonntag, 6. November 2016, 11:44

undefined


Wo leben wir hier?


Tja, wir leben leider "nicht mehr" nur in Deutschland und haben somit doppelt und dreifache Auflagen, Pflichten ..... :ironic:
Ich kenne viele Leute die vollkommen entnervt das Selbstständigsein aufgegeben haben, oder erst gar nicht angefangen haben.
Wahrscheinlich ist dss auch so gewollt :pfft:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

CharlyB

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7

Sonntag, 6. November 2016, 13:21

?( entweder bin ich jetzt blond, oder gilt das Beratungsgespräch nur für eine Buchung, oder alle darauffolgenden??? :tüte:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

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Samstag, 3. Dezember 2016, 15:54

Ich selbst bin ja nicht betroffen, aber Kollegen hadern und das zu Recht! In vielen Lokalen Zeitungen sind diese zu finden ( NRW - habt ihr mal geguckt!? )

Wenn einer begreift, was die neue Richtlinie mit sich bringt schüttelt eh den Kopf!
Es reicht nicht nur die Preiserhöhung bis 21 Tage vorher, sondern auch die Haftung über Einzelbuchungen der Ferienwohnungen,
oder Häuser fallen komplett weg und finden sich u.U. im Ausland wieder.

Falls Ihr diesem System der Sesselfurzer nicht zustimmt, befindet ihr euch in großartiger Gemeinschaft der gesamten Urlauberschaft!

Möchet ihr auch in Zukunft - rein auf Eure Wünsche bedacht- rechtlich sicher beraten werden? Ja? Dann gebt euch uns doch bitte eine Stimme - anstatt den unwissenden Sesselfurzer in der EU !


http://vusr.de/petition-reisevertragsrec…der-richtlinie/
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Samstag, 3. Dezember 2016, 16:01

Hier der direkte Link, https://epetitionen.bundestag.de/petitio…nc.$$$.a.u.html


bitte nach Abgabe die Emails bestätigen! DANKE EUCH :thumbsup: Ich hoffe auf Euch!!!
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CharlyB

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10

Samstag, 3. Dezember 2016, 19:46

:thumbsup: passt mitten drin!
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

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Samstag, 27. Mai 2017, 16:40

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften um 01:10 Uhr am 01.06. :grin: :grin: :grin:

Ein Urteil wird aufgehoben, wenn ein Richter einschläft.
http://www.swr.de/swraktuell/bw/stuttgar…d=1592/1k63wwx/

Hoffentlich auch die Beschlüsse des Bundestages, wenn Abgeordnete nachts einschlafen und man sich die Tagesordnung am 1.6. anschaut....

https://www.bundestag.de/tagesordnung

Wie viele Abgeordnete werden da wohl überhaupt im Plenum zugegen sein?
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (27. Mai 2017, 16:54)