Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pitt04« (15. April 2011, 18:04)
Ärgerlich immer, aber man ist nicht verpflichtet, irgendein Hotel zu akzeptieren. Vor allem, wenn es in etlichen Punkten vom zuvor gebuchten Hotel abweicht. Immerhin begeht der Reiseveranstalter einen Vertragsbruch mit möglichen negativen Konsequenzen für ihn. Er macht sich ggf. schadensersatzpflichtig.
Auch hier hat der Reiseveranstalter die Informationspflicht vor Antritt der Reise. Wer seine Kunden erst anreisen läßt und ihnen dann von einer Überbuchung berichtet, wird in der Regel von den Gerichten mit 10 - 20 % des Reisepreises zusätzlich abgestraft. Aber wer will schon Ärger im Urlaub?
Die Weiterempfehlungsrate spielt beim Alternativ-Hotel keine Rolle. Es geht dabei um vergleichbare Faktoren, wie Restaurants, Lage usw. aber keinesfalls um eine sogenannte "Zufriedenheitsrate" auf irgendeiner Hotelbewertungsseite. Also wenn ihr argumentiert, dann in eurem eigenen Interesse, nicht damit.
Meinte natürlich dabei - ob man das Alternativ Hotel ggf. akzeptieren muss. Wenn alles andere - wie z.B. Lage, Sterne, Restaurants, Familien oder Erwachsenen Hotel usw. nahezu identisch zum gebuchten Hotel sind - spielt die Weiterempfehlungsrate keine Rolle.
Ein Beispiel (Zahlen frei erfunden, das Beispiel soll nur zum besseren Verständnis dienen):
Das Hotel hat 300 Zimmer. 100 Zimmer hat Veranstalter A unter Vertrag, 150 Zimmer Veranstalter B, 50 Zimmer Veranstalter C. Wenn z. B. bei Veranstalter A zum gewünschten Zeitpunkt schon alle 100 Zimmer belegt sind, haben vielleicht Veranstalter B und C noch Zimmer frei. Vielleicht nicht unbedingt zum gleichen Preis oder mit den gleichen Flügen, aber nur weil bei einem Veranstalter das Hotel ausgebucht oder gar überbucht ist, muss das nicht heißen, daß andere Veranstalter keine Zimmer mehr frei haben. Die evtl. noch verfügbaren Kontingente geben die anderen Veranstalter aber natürlich nicht an die Konkurrenz ab, wenn sie sie selber mit Gästen füllen können
Schreibe es ungern, weil man das selbst vermeiden will:
Kommt es zu keiner Einigung, kann man nach entsprechender vorheriger Klarstellung den Reisevertrag kündigen, eine neue vergleichbare Reise (irgendwo) buchen und den evtl. Aufpreis dem vertragsbrüchigen Veranstalter in Rechnung stellen. Soweit die Theorie. Allerdings ist hier die Hilfe eines auf Reiserecht spezialisierten Fachmanns zu empfehlen. Und das wiederum ist mit Kosten verbunden, die im Erfolgsfall ebenfalls der RV übernehmen sollte.
Das weiß natürlich auch der RV, deswegen bis an die "Schmerzgrenze" verhandeln. Der Fehler liegt nicht bei Euch.
Wenn um das Verhandeln bezüglich Alternativen geht, dann sollte man sinnvollerweise auch Hotels aussuchen, die der Veranstalter, bei dem man gebucht hat, auch im Programm hat. Hotels außerhalb des Katalogangebotes wird man nur sehr selten bzw. mit sehr viel Glück als Alternative durchgesetzt bekommen - auch wenn sie tausendmal besser passen als die angebotene Alternative...
Das hat wohl Sina schon irgendwo erklärt, find ich aber durchaus erwähnenswert dass du diese Info durch dein Reisebüro bekommen hast!Man sagte mir das die Hotels mehr Zimmer verkaufen, mit der Kalkulation der letzten Zeit, das doch einige Reisen storniert werden. Oftmals erfahren angeblich selbst die Reiseanbieter erst am Tag der Anreise,daß das Hotel überbucht ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (7. Mai 2012, 21:47)
Warum fliegen dann häufig auch die Frühbucher raus. Als die buchten, war das Hotel sicher noch nicht überbucht!!!Hallo Stiefelschnecke,
eigentlich kann man Hoteliers und Veranstalter bei Überbuchungen alle in einen Sack stecken und draufschlagen - man wird immer den richtigen treffen
Ja, sicherlich vergeben Hotels mehr Zimmerkontingente an verschiedene Veranstalter, als sie tatsächlich haben. Im Schnitt so ca. 5 - 10%, manche auch deutlich mehr. Schließlich müssen sie irgendwie sichergehen, immer eine möglichst hohe Auslastung zu haben. Stellt ein Hotel dann irgendwann fest, daß es an gewissen Tagen voll ausgebucht ist, informiert es in aller Regel sofort die Veranstalter und bittet darum, den Verkauf für diesen Zeitraum einzustellen. Da machen die Veranstalter aber nicht immer mit - die sagen dann z. B.: "Nö, lt. unserem Vertrag haben wir sogar noch x Zimmer in unserem Kontingent frei, die wie bis zu Tag x verkaufen können. Lieber Hotelier, sieh doch zu, wie Du klarkommst - wir werden die uns zugesicherten Zimmer auch weiterhin innerhalb der vertraglich festgelegten Frist verkaufen."
In dem Moment haben eigentlich beide Recht - der Veranstalter besteht zurecht auf Vertragserfüllung, der Hotelier will ebenfalls zurecht ein volles Hotel haben. Letzteres hat er auch geschafft. bzw. sein Ziel teilweise übererfüllt. Und nun wird er "die Geister, die er rief", nicht so einfach los bzw. kann die drohende Überbuchung nicht mehr abwenden. Die Veranstalter gehen dann irgendwann her, informieren die Gäste und bieten ihnen Alternativen an - die Kosten dafür werden dem ursprünglich gebuchten Hotel dann in Rechnung gestellt - obwohl es oft schon zeitnah gewarnt hat, daß es an bestimmten Tagen keine Zimmer mehr hat und darum gebeten hat, zu bestimmten Zeiten das Hotel nicht mehr zu verkaufen
Natürlich gibt es hin und wieder auch Fälle, in denen der Veranstalter extrem kurzfristig von einem Hotelier erfährt, daß dieser überbucht ist. Wenn es ganz blöd läuft, sitzen die Gäste dann schon im Flieger oder im Transferbus. Oder die Gäste erfahren erst von der Hotelrezeption, daß sie leider überbucht sind und das Taxi zum Alternativhotel steht schon bereit. Das ist aber inzwischen und auch durch eine verbraucherfreundlichere Rechtssprechung eher seltener der Fall.