Interessanter Bericht in Finanztest 10/2013
"Es gibt eine sehr wirksame Methode, den Fluggesellschaften, die sich um Entschädigungszahlungen drücken wollen, Beine zu machen: Eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt (LBA).
Dort werden bei Verstößen gegen die EU Fluggastrechte auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet mit Bußgeldern bis 25.000 €. bei jeder (berechtigten) Beschwerde droht ein Bußgeld, das vor allem bei notorischen Gesetzesbrechern, empfindlich gesteigert werden kann und mit Sicherheit über der jeweiligen Entschädigungszahlung liegen dürfte. Und in diesem Verfahren kann sich die Airline im Gegensatz zur Zivilklage keine Zeit lassen bei der Anhörung durch das LBA. Hilfreich (zur Vermeidung hoher Bußgeldzahlungen) für die Fluggesellschaft dürfte der rasche Nachweis der Entschädigungszahlung an den Fluggast sein."
Im konkreten Fall hatte der Fluggesellschaft auf Zeit gespielt und den Fluggast mit einem Viertel der Anspruchzahlungen abspeisen wollen. Nach Einreichung der Beschwerde beim LBA wurde die gesamte Forderung nach bereits einer Woche durch die Airline auf das Konto des Fluggastes überwiesen, ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes bzw, einer Fluggastherlferfirma.