Das stand bei uns heute so in der Tageszeitung und ist auch auf der Homepage des Landratsamts zu finden:
"Bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis gehen zurzeit zahlreiche Anrufe besorgter Bürger ein, die vor einer Urlaubsreise nach Österreich oder Italien stehen. Hintergrund sind Medienberichte, nach denen Urlauber in diesen Ländern 500 Euro Strafe gezahlt haben, weil auf ihren europäisch genormten Auto-Kennzeichen der Bindestrich fehlt (z.B. TBB R 12), während dieser in den Fahrzeugpapieren noch eingetragen ist (z.B. TBB – R 12).
Das Landratsamt verweist in diesen Zusammenhang auf eine aktuelle Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums. Demnach kann das Kennzeichen auf der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind laut dem Bundesministerium gleichberechtigt gültig. Das Auswärtige Amt soll nun die Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) darüber informieren, dass beide Schreibweisen gültig und Bußgelder demnach unzulässig sind."
Hoffe, das hilft Dir weiter.