Die Handwerkerrechnung (Arbeitslohn ohne Materialeinsatz) für erledigte Arbeiten im privaten Haushalt, kann ich steuermindernd geltend machen. Aber eben nur dann, wenn ich auch eine Rechnung erhalte !Nö, ein Kaveliersdelikt ist es nicht und aus vielen kleinen Fischen wird schnell ein großer Hai. Das ist klar.
Aber: Wer ist nicht froh, wenn z. B. ein Handwerker schnell auf dem Weg von einem zum anderen Kunden eine Kleinigkeit im Haushalt für einen Zehner bar auf die Hand repariert und hinterher keine dicke Rechnung mit Auflistung von An- und Abfahrt, Mehrwertsteuer, Arbeitszeit, etc. kommt?
Wie gesagt will ich das nicht verteidigen, aber den moralischen Zeigefinger zu heben, steht einem imho erst dann zu, wenn er selbst niemals irgendwelche Gefälligkeitsdienste in Anspruch nimmt. Mir fällt da spontan niemand ein...![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (6. Juni 2016, 15:41)
was ich rüge, sind pauschale Verurteilungen
Ah ja - gilt wohl nicht wenn es um Handwerker geht ...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (10. Juni 2016, 23:02)
dass die Griechen Ihr Tafelsilber verramschen müssen.
Ich behaupte, er kennt einige...Bei Samos, Kos, Kreta & Rhodos bin ich mir sogar sicher
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Naxos, Paros, Sifnos, Milos, Antiparos und Thassos haben keine "klassichen" Flughäfen![]()
...und somit die Möglichkeit, ihre Fährhäfen feilzubieten![]()
Gut dass der Schäuble weit mehr weiß als so mancher Dampfplauderer mit hanebüchenen Verschwörungstheorien.![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (11. Juni 2016, 17:56)