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Datenflatrate darf nicht beliebig gedrosselt werden
"Wer Internettarife mit "unbegrenztem" Datenvolumen verspricht, darf die Downloadgeschwindigkeit nach Überschreiten eines bestimmten Limits nicht zu drastisch drosseln. Das entschied das Landgericht Potsdam in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 14. Januar 2016 (PDF) und gab damit der Klage von Verbraucherschützern gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus statt."
Landgericht Potsdam Az.: 2 O 148/14
Quelle und
hier kann das Urteil im pdf-Format heruntergeladen werden.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

Vorangegangen war ja schon eine EU-Petition.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (6. Februar 2016, 11:15)
Das Urteil wird ja bereits von der Realität überholt und trifft viele Nutzer nicht (mehr) !
Bei Mobilfunkverträgen ist die Nutzung inzwischen klar limitiert (z.B. 1 GB), bzw nach Ablauf der "1 GB Flat" kann man weitere "Einheiten" dazu buchen. Damit gibt es die uneingeschränkte "Internet-Flat" in Mobilfunkverträgen bereits seit 2 Jahren nicht mehr.
Bei neueren Festnetzverträgen ist es ähnlich. Insofern läuft die (bürokratische) Justiz hinter der Realität hinterher. Die Festnetz-und Mobilfunkanbieter haben längst die Vertragsbedingen bei allen Neuverträgen geändert.
Die Wirtschaft ist eben kreativer und handelt fast immer schneller, bevor "St. Bürokratius" wach wird. Die Verbraucherschützer feiern jetzt wieder einen angeblichen Erfolg, obwohl die Realität im Markt (Vertragsinhalte) sich längst geändert hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (6. Februar 2016, 11:14)
In diesem Beitrag lese ich jene Polemik heraus die der Verfasser gerne anderen unterstellt.
Fakt ist, dass es eine derartige Klausel in den Verträgen von E-Plus gab und diese Beschränkung auch angewandt wurde. Dass der Klageweg in der Republik oft ein langwieriger ist hängt weniger mit der überbordenden Bürokratie sondern mit unserem Rechtssystem zusammen. Ich denke, das dürfte bekannt sein.
Wäre allerdings die Wirtschaft oftmals weniger "kreativ" in ihren Geschäftsbedingungen oder Ausschlussklauseln und würde in ihrem "schnellen Handeln" etwas mehr verbraucherorientierter agieren, dann bräuchte es derartige Verfahren nicht und die Mühlen der Gerichtsbarkeit könnten deutlich schneller mahlen.
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