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Donnerstag, 11. November 2010, 23:35

BGH zur DSL-Kündigung: Umzug reicht als Grund nicht aus

Wer einen DSL-Anschluss hat und in eine Gegend zieht in der noch kein DSL zur Verfügung steht, darf dennoch den Vertrag mit seinem DSL-Anbieter nicht vorzeitig kündigen, entschied der Bundesgerichtshof. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung der meisten Provider.

Urteil BGH vom 11. November 2010 – III ZR 57/10
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Freitag, 12. November 2010, 11:21

"Komische" Entscheidung.

Das wäre in etwa so, wie wenn ich meine Autoversicherung nicht kündigen kann obwohl ich es zwischenzeitlich verkauft habe.
Soll das in etwa gerecht sein, wenn man für etwas bezahlen soll, das man nicht in Anspruch nehmen kann? :Nope:

Wenn natürlich der Provider dem Kunden einen kostenlosen Router oder ähnliches gestellt hatte und man dafür anteilig etwas bezahlen müsste, könnte ich das verstehen. Das hat ja angeblich der Richter auch mit "eingerechnet".
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

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Freitag, 19. November 2010, 00:12

RE: BGH zur DSL-Kündigung: Umzug reicht als Grund nicht aus

Wer einen DSL-Anschluss hat und in eine Gegend zieht in der noch kein DSL zur Verfügung steht, darf dennoch den Vertrag mit seinem DSL-Anbieter nicht vorzeitig kündigen, entschied der Bundesgerichtshof. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung der meisten Provider.

Urteil BGH vom 11. November 2010 – III ZR 57/10

Komisch. Normalerweise hat man genau in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht! Steht jedenfalls in den AGBs.