BGH kippt derzeitiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal der Politik einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter ist die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Verdacht grundgesetzwidrig - zumindest in der jetzigen Form.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."