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Freitag, 4. Dezember 2009, 10:18

Sonderkündigungsrecht DSL-Anschluß

Gibt es größere Differenzen bei der vereinbarten Geschwindigkeit der Internetverbindung und hat der Anbieter mehr versprochen als hinterher möglich ist, so können Kunden auf ein Sonderkündigungsrecht wegen "erheblicher Pflichtverletzung" pochen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. Dezember 2009, 10:20)


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Freitag, 4. Dezember 2009, 12:21

Das stimmt !

Allerdings ist das schon ein alter Hut und die Anbieter haben alle darauf reagiert. Du wirst, so weit ich weiß, keinen Anbieter finden, der die Leistung (Geschwindigkeit) garantiert.

Spätestens im Kleingedruckten steht es
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

3

Freitag, 4. Dezember 2009, 14:25

Hallo Aramis, und gerade das im Kleingedruckten wurde jetzt zurückgepfiffen. Und in der Werbung steht ja immer 16.000 oder ähnlich. Da muß der Anbieter eben nur 6000 anbieten, wenn es
vor Ort nicht funktioniert. Das ist dann ja auch in Ordnung.
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