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Mittwoch, 25. Juni 2014, 12:58

Internetrecht: Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverstöße, die über dessen offenes W-LAN begangen werden

AG Hamburg, Urteil vom 10.06.2014, Az. 25b C 431/13
§ 97 UrhG, § 8 TMG

Das AG Hamburg-Mitte hat entschieden, dass ein Hotel, welches für seine Gäste ein offenes W-LAN betrieb, nicht für Filesharing-Rechtsverstöße haftet, die über dieses W-LAN begangen werden.

Quelle + Bericht:damm-legal.de
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Sternedieb

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Freitag, 4. Juli 2014, 10:36

Dann wird es Zeit, dass es in Hotels und Restaurants freies W-Lan angeboten wird. Denn letztendlich hebt dieses Urteil ja auch das die Störerhaftung auf. Denn wenn schon nicht für Filesharing gehaftet werden muss, warum soll das Hotel für andere Dinge haften, die sonst noch mit dem W-Lan Betrieb entstehen könnten.

3

Freitag, 4. Juli 2014, 12:11

Die Haftungsregeln für Hotel-WLAN sind aktuell in der Beratung des Deutschen Bundestags:

http://www.hotelundtechnik.de/pl/1/1/137…g-befreien.html
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."