Muss an dieser Stelle hier mal etwas klarstellen, denn selten habe ich im Netz von irgendwelchen Reiseinfoseiten über die Dominikanische Republik soviel Falschinformationen gelesen wie zu diesem sehr einfachen Thema. Selbst in Foren und auf Facebook schreiben viele einfach mal schnell und gerne, dass die Ausfuhr der Landeswährung aus der Dominikanischen Republik verboten ist. Dies ist einfach nur falsch!
Der dominikanische Peso kann problemlos und natürlich straffrei aus- oder eingeführt werden.
Fakt ist: Dass Barmittel in der Höhe von 10.000,- US-$ (auch umgerechnet) bei der Ein- oder Ausreise auf der Zollerklärung angemeldet werden muss. Alles was darunter ist - bleibt frei!
2 Quellen dafür:
Gemäß des Gesetzes zur Geldwäsche besteht eine Meldepflicht für Barmittel in der Höhe von 10.000,- US-$ oder mehr für Reisende, die in die Dominikanische Republik ein- oder ausreisen. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.
Die andere Quelle ist die Botschaft der Dominikanischen Republik (Embajada de República Dominicana) in 10963 Berlin. Die klare und öffentliche Aussage lautet:
"Es gibt grundsätzlich keine Einschränkungen für die Ein/Ausführ von Devisen (der dominikanische Peso ist frei konvertierbar) unter einen Wert von umgerechnet (Zehntausend) 10,000 U$Dollars.