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Freitag, 18. Dezember 2015, 11:13

Hotel und GEMA - Abgaben für Fernsehgeräte

Hat ein Hotel den Fernsehempfang nur über DBV-T Zimmerantenne ermöglicht, braucht es nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof vom 17. Dezember 2015, Aktenzeichen I ZR 21/14 keine Abgaben an die GEMA entrichten.

Mit dem bloßen Bereitstellen von Fernsehgeräten greife das Hotel nicht in die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein. Man gebe die Fernsehsendungen nicht wie über eine Verteileranlage wieder und schulde keine Urhebervergütung, meldet golem.de
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. Dezember 2015, 11:22)


Q9low

Amigoanwärter

Beiträge: 6

Wohnort: Bremen

Beruf: Ingenieur

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2

Mittwoch, 24. Februar 2016, 17:33

Interessant ist in diesem Bezug auch die Tatsache, dass in Mietwagen GEZ abgeführt werden muss, also vom Mietwagenunternehmer. GEMA ist zwar nochmal was anderes und ich halte die GEMA in vielen Zügen für sinnvoller als die GEZ, aber trotzdem haben diese "Zwangsabgaben" etwas Komisches...
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, wo wir lieben. – Wilhelm Busch

Epprechtstein

unregistriert

3

Mittwoch, 24. Februar 2016, 17:45

Nicht nur in Mietwagen, in jedem gewerblich genutzten Fahrzeug...und was an der GEMa sinnvoller ist, da fehlt mir womöglich der Weitblick! :ironic: