Die Gehwege sind an den Werktagen in der Zeit von 07.00 bis 22.00 Uhr
und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 09.00 bis 22.00 Uhr sicher
begehbar zu machen. Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt
werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch
geringfügig schneit oder wenn der Schneefall aufgehört hat, muss geräumt
werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe eines Tages auch
mehrfach gefegt oder gestreut werden.
Schon alleine das kann und wird in der Praxis nicht funktionieren. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist tagsüber bei der Arbeit fernab des Wohnhauses und kann nicht mal eben so zwischendurch zum Schneeschippen nach Hause fahren. Bei den glücklichen Zeitgenossen mit Home - Office geht das

, aber mehrheitlich ist das Ganze zum Scheitern verurteilt. Es sei denn, man beauftragt einen Hausmeisterdienst. Der aber auch nicht überall gleichzeitig sein kann.
Kuriose Neuerfindung unserer Gemeinde: In den ungeraden Jahren sind die Bewohner der Häuser, welche über keinen Gehweg an ihrer Straßenseite verfügen (trifft bei uns zu), verpflichtet, den Gehweg auf der gegenüberliegenden Strassenseite auf der Fläche zu räumen, die der Breite des eigenen Grundstückes entspricht

. Alles schön und gut - nur handelt es sich bei unseren gegenüberliegenden Nachbarn um einen größeren gewerblichen Betrieb. Die haben einen Schnee - Bagger. Da werde ich ganz sicher nicht, nachdem ich unsere etwas größere Einfahrt mühsam und neidisch auf den Schneebagger schielend freigebuddelt habe, mit meinem Schneeschäufelchen über die Straße marschieren und denen den Gehweg für ihre Kunden freischaufeln
Aber zurück zum eigentlichen Thema: Im Schwabenland setzte heute vormittag Regen ein und es wurde erstmal so richtig glatt. Die Räum- und Streufahrzeuge fuhren im Akkord. Inzwischen sind die Temperaturen gestiegen, sonderlich glatt ist es nicht mehr. Aber wenn über Nacht die Temperaturen wieder sinken und es weiter regnet...

Schnee haben wir aber immer noch jede Menge