Zu Messezeiten gibts dann noch einen Topzuschlag
Klar, der geht ans Hotel. Die Bettensteuer an die Kommune.
@elbuitre
Nicht zulässig für Geschäftsreisende. Da die Kommunen derzeit aber meist eine Verordnung erlassen haben, die das nicht auseinanderhält, ist das in vielen Fällen so nicht zulässig. Man wird sicherlich nachbessern.
Andererseits am Beispiel Dortmund. Dort gibt es eine entsprechende Unterscheidung. Nur, da gibt es Hotels, die weisen die erst gar nicht auf der Rechnung aus und entrichten intern vom Endbetrag ihren Obolus an die Stadt (hoffe ich zumindest

). Jetzt könnten Geschäftsreisende darauf bestehen, den Rechnungsendbetrag um die Bettensteuer zu kürzen. Das wird ein richtiges Durcheinander. Vor allem, wie will man das nachprüfen, wenn jemand behauptet, er wäre dienstlich unterwegs ?