Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Einige Gastronomen kritisieren das Gesetz und haben Angst an den Pranger gestellt zu werden.... wie seht ihr das?
Ist das neue Gesetz gut oder ist das nur ein "Tropfen auf die heiße Herdplatte"?
Grundsätzlich ist die Veröffentlichung sicher gut. Kritisch zu sehen ist aber, dass eine Veröffentlichung bereits während eines laufenden Verfahrens erfolgen kann. Dies halte ich persönlich nicht für sinnvoll. Bedenken sollte man, dass die Veröffentlichung dem Betrieb sicher sehr sehr große Probleme bereiten wird und bis zum Ruin führen kann. Daher sollte diese Maßnahme meiner Ansicht nach sehr gezielt und wirklich nur nach Abschluss von Verfahren eingesetzt werden. Ferkel und Wiederholungstäter dürfen natürich nicht geschützt werden aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel mus gewahrt werden - das Internet vergisst schließlich nichts.
Warum denn nicht die positive Veröffentlichung - Betrieb geprüft - Top-Qualität. Das wäre doch auch etwas!