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Sonntag, 19. Dezember 2010, 19:03

Fotogebühr für Preußen-Schlösser

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstagunter (AZ: V ZR 44/10, 45/10 und 46/10 ) entschieden das Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für kommerziell genutzte Fotos und Filme von Kulturdenkmäler in Berlin und Brandenburg ( z.B. Schloss Sanssouci ) eine Gebühr erheben darf.
Die Unkenrufe des Verbands der Bildjournalisten vom „Ende der Panoramafreiheit“ muss man deshalb nicht tragischer nehmen. Denn sie sind es doch, die Honorare verlangen, von den Verlagen und Redaktionen, die ihre Bilder abdrucken.
Aber jeder Urlauber und oder Spaziergänger kann soviel knipsen wie er will. Nur wenn er sie verkauft hält auch die Stiftung die Hand auf.

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