Aber mal ganz ehrlich, für jeden selbst: Wenn man selber der Angeklagte wäre, waum sollte man zurücktreten wenn selbst die Staatsanwälte und die Richter mir nichts nachweisen können?
220 Strafanzeigen und 50.000 Gigabyte Datenmenge
werden momentan von mittlerweile 83 Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft bearbeitet und ausgewertet. Das braucht seine Zeit ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (19. Januar 2011, 16:06)
Ist es eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft dieses herauszufinden?Kaum! Die müssen strafrechtliche Relevanz finden!Erstes Fazit der Staatsanwaltschaft in Duisburg:
Die Loveparade war formal rechtswidrig und [b]hätte nicht genehmigt werden dürfen.[/b]
Ist es eigentlich Aufgabe der Staatsanwaltschaft dieses herauszufinden?Kaum! Die müssen strafrechtliche Relevanz finden!
Wessen Aufgabe könnte es denn sonst sein, zu überprüfen, ob es zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen ist oder nicht, wenn nicht die der Staatsanwaltschaft ?
Die Staatsanwaltschaft ist vom Gesetz her verpflichtet, auch ohne Strafanzeige Dritter Ermittlungen anzustellen, wenn bei es bei einem Unfall etc. Tote zu beklagen gibt.
Das ist auch so bei jedem Verkehrsunfall, und natürlich auch bei solchen Unglücken wie in Duisburg geschehen.