...hier nun nochmal, die ursprünglich antwort war überwiegend an rm gerichtet:
aber ich möchte auch mein unverständnis zum ausdruck bringen. alle die
mit weniger leben, o.k., da wo alles zur zufriedenheit der bürger
funktioniert auch gut, aber dort wo nicht möchte ich auch kritik
anbringen und ich sprechne nach wie vor von meiner heimatstadt und der
schlechten infrastruktur öffentlicher verkehrsanbindungen und der damit
zwangsläufig verbundenen starken nutzung von rad, auto und den eigenen
füßen.
Das alles soll am besten beim Auftauchen der ersten Flocken geräumt sein - das wird leider niemals gelingen.
nein, aber wie ich schrieb: zeitnah, das wäre schon in ordnung.
die zumeist sehr rechtzeitig ausrücken -
o.k., aber leider nicht immer bei uns
Autofahrer sollten im neuen Jahr als Vorsatz mehr Verständnis und vor allem Geduld aufbringen.
ja, habe ich und auf vier rädern fährt es sich auch sicher als auf zweien.
ich
möchte hier aber noch anführen, das meine heimatstadt kreisstadt ist
und flächenmäßig 3/4 so gro´ß wie hannover. auf der einen seite ist es
schon klar, dass der räumdienst nicht überall gleichzeitig sein kann, um
so wichtiger ist es aber auch rechtzeitig in die puschen zu kommen und
zumindest die hauptverkehrswege frei zu halten.
da wir nur gute
50.000 einwohner haben unser stadtlinienbusnetzt aus ganzen 4 einheiten
besteht, wir keine s- oder u-bahn besitzen, ja nicht einmal einen
bahnhof in personenverkehranschluss, ist die bevölkerung natürlich auf
pkw, rad und die eigenen füße für strecken von a nach b angewiesen. das
fahrrad ist in noh nach wie vor verkehrsmittel nummer eins und von daher
müssen auch die radwege passierbar sein.
an dieser stelle noch
mal ein auszug unseres baubetriebshofes, welcher die bürger und
bürgerinnen unserer stadt genauestens über die räumungspflichten
informiert und sich leider selbst nicht daran hält und das finde ich
einfach zum

und nun ist auch gut damit.
AUZUG VON DER HOMEPAGE
Winterdienst auf den Gehwegen: Aufgabe der Bürger
Wegen der Vielzahl an Nachfragen möchte die Stadtverwaltung Nordhorn
die Bürgerinnen und Bürger an die Winterdienstpflichten erinnern:
Der Winterdienst auf allen Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen,
Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Wohnbereichen ist Sache der
Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Diese
Pflicht gilt auch für die nicht bebauten Grundstücke.
Die Gehwege sind an den Werktagen in der Zeit von 07.00 bis 22.00 Uhr
und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 09.00 bis 22.00 Uhr sicher
begehbar zu machen. Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt
werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch
geringfügig schneit oder wenn der Schneefall aufgehört hat, muss geräumt
werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe eines Tages auch
mehrfach gefegt oder gestreut werden.
Alle Gehwege müssen auf der gesamten Länge entlang der Grundstücke in
einer Breite von 1,50 Meter geräumt und bei Glätte mit abstumpfenden
oder auftauenden Mitteln abgestreut werden. Ist ein ausgebauter Gehweg
nicht vorhanden, wie zum Beispiel in den Wohnstraßen und in der
Fußgängerzone, gilt ein 1,50 Meter breiter Straßenteil vor den
Grundstücken als „Gehweg“. Befindet sich auf dem Gehweg eine
Haltestelle, so muss auch diese von dem Anlieger geräumt und gestreut
werden und zwar so, dass eine gefahrlose Benutzung gewährleistet ist.
Die Schnee- und Eismassen sind so zu lagern, dass dadurch der Verkehr
auf den Fahrbahnen, den Parkspuren, Rad- und Gehwegen so wenig wie
möglich beeinträchtigt wird. Schnee und Eis von den Grundstücken dürfen
nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn gebracht werden. Die Gossen und
Rinnen, die Regenabläufe und Hydranten müssen schnee- und eisfrei
gehalten werden, damit bei einsetzendem Tauwetter das Schmelzwasser
ablaufen kann.
Winterdienst auf Radwegen: Aufgabe des städtischen Winterdienstes
Der Winterdienst auf den Radwegen in Nordhorn umfasst ca. 110 Kilometer
und wird durch 5 Kleinschlepper bedient. Damit der Winterdienst auf
diesem Radwegenetz auch zügig und ohne Probleme durchgeführt werden
kann, bittet die Stadt Nordhorn die Bevölkerung an den Müllabfuhrtagen
um die Beachtung folgender Hinweise: sämtliche Abfallbehälter und Gelbe
Säcke
[u]dürfen nicht auf den Radwegen[/u] abgestellt werden.
Zum Schluss noch eine Bitte an alle streupflichtigen Bürgerinnen und
Bürger: Führen Sie den Winterdienst auf Gehwegen verantwortungsvoll und
sorgfältig durch. Besonders ältere Menschen werden für ein sicheres
Gehen auf geräumten und gestreuten Wegen dankbar sein.