Was hat diese Regelung denn für einen Sinn und Zweck? Ich sehe darin nur eine Bevormundung.
Das hat meiner Ansicht nichts mit Bevormundung zu tun. Die können sich ja ins Koma saufen, aber nicht an öffentlichen Plätzen wie der Strandpromenade und dem Strand. Es gibt eigens dafür vorgesehene Lokalitäten in denen man sich volllaufen lassen kann. Da muss man nicht noch am Strand oder der Promenade picheln. Das stört das öffentliche Bild und da ist so ein Verbot sicherlich keine Bevormundung. Schließlich ist die "Öffentlichkeit" auch dafür zuständig, die komatösen Alkoholgeniesser ärztlich wiederzubeleben. Da darf man dann wohl noch was sagen.
Die Tatsache, dass das immer schon so war bedeutet doch nicht, dass es immer so bleiben muss. Es ist auch mit den Jahren immer schlimmer geworden und die Generation Zapfhahn beansprucht immer mehr öffentliche Areale an der Playa für ihre Saufgelage.
@cuate
Da gehe ich mit dir ausnahmsweise mal nicht kondom ähhhh konform.
Dass man bestrebt ist, den Aktionsradius der Alkonauten einzugrenzen ist ja nichts Neues und wie bereits erwähnt, nimmt das teilweise schon Dimensionen an, die nicht mehr akzeptabel sind. Das Problem liegt glaub ich eher daran, dass bei der Eindämmung dieses Problems Theorie und Praxis nicht im Einklang sind.
Ferner denke ich, dass die säufende Masse schwerer wiegt und mehr Schaden anrichtet als die Massagetanten oder die Prada-Tandler.