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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Danilo89« (14. Dezember 2016, 17:23)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (14. Dezember 2016, 17:42)
Wenn ich am Morgen um 08:00 Uhr verbotswidrig eine Straße befahre und das dann nochmal am gleichen Tag um z.B. 16:00 Uhr mache, ist dass für den Laien das gleiche "Vergehen".google mal nach dem Absender.....
Ich würde mal einen Rechtsberater konsultieren, bei unserem Automobilclub ist das für Mitglieder kostenlos, wird in D nicht anders sein ?
Cuate, ich vermute stark , das man schon zigmal für das gleiche Vergehen bestraft werden kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (15. Dezember 2016, 11:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Danilo89« (15. Dezember 2016, 16:40)
Sorry cuate. Meine Anmerkung bezog sich nur auf das Deutsche Rechtssystem. Natürlich kann ich das juristisch bezogen auf Spanien nicht bewerten. Danke aber - Vermutung, kein Wissen - dass es bei diesen Vergehen in der juristischen Betrachtung zu Spanien keinen großen Unterschied gibt. Die deutlichen Unterschiede liegen innerhalb der EU bei diesen Delikten und/oder Ordnungswidrigkeiten im Strafmaß.Für eine Einschätzung des spanischen/mallorquinischen Rechtssystems fehlt mir leider der Überblick.
... Nach deutschem Recht braucht man ja ein Foto auf dem der Fahrer zu erkennen ist, das scheint hier nicht der Fall zu sein, von daher wäre das eine Möglichkeit seinen Einspruch zu begründen. ...