Problematisch könnte der Fake - Nachweis sein für A&O sein, denn Zugriff auf die IPs der Bewerter wird das Portal wohl nicht ohne Weiteres gewähren. Da muss schon die Staatsanwaltschaft kommen. Und selbst dann kann die Bewertung noch mit einer anonymisierten IP oder von irgendeinem beliebigen freien Hotspot aus abgegeben worden sein. Wer bewusst Fakes abgibt, um anderen zu schaden, wird nicht so dumm sein und seinen eigenen Rechner dafür benutzen
Selbst wenn z. B. "Jan & Gabi" (Namen frei erfunden) eine mutmaßliche Fakebewertung abgegeben haben und das Hotel per Melderegister nachweisen kann, daß "Jan & Gabi" im fraglichen Zeitraum gar kein Zimmer dort belegt haben - wer weiß schon, ob sich hinter "Jan & Gabi" nicht vielleicht auch "Thorsten & Sabine" (Namen auch frei erfunden) verbergen, die falsche Namen angegeben haben?
Einzig belegen kann das Hotel die Fakes, wenn definitiv nachweisbare (!!!) Unwahrheiten behauptet wurden, wenn sich z. B. über einen Pool, den das Hotel nachweislich nicht hat, beschwert wird...
Ich befürchte fast, aus der Klage wird nichts. Selbst wenn die Fakes wirklich Fakes waren und das Hotel alles Recht der Welt haben mag. Aber Recht haben und Recht bekommen ist immer so eine Sache - vor allem wenn die beklagte Partei ihren Geschäftssitz und Gerichtsstand im Ausland hat.
Aber wenigstens sind A&O Hotels so ein wenig mehr in der Öffentlichkeit. Auch eine Form des Marketings

. Und - ich glaube denen, daß sie nicht so schlecht sind wie die Bewertungen sagen. Sonst würden sie mit dem Thema nicht so hartnäckig in die Öffentlichkeit gehen, sondern den Ball flacher halten...